Ungerechte Versetzung/Einstellung?
Moin alle
Bei uns hängt eine stellenausschreibung aus worauf sich zwei personen beworben haben,das mal vorab.
Die eine Person kommt von einem Subunternehmer mit Werksvertrag wo es eine mündliche Absprache gab keine Abwerbung diese wurde umgangen mit der antwort der Vertrag lief aus. Dieser Mitaber der jetzt bei uns befristet Eingestellt wurde hat sich kurz danach beworben auf die neue Stellen hat aber von den Zeugnissen her nicht die Qualifikation dafür wird aber von den Vorgesetzten gewollt (Anträge leigen dem BR vor zur Einstellung unbefristet.
Der andere Mitarbeiter ist seid 10 jahren im Betrieb hat den Job dafür im Unternehmen durch eine Lehre erlernt hat zusätzlich noch EDV Kurse belegt und auch dafür die Nachweise,und wurde abgelent.
Der Betriebsrat soll jetzt der Versetztung und der Änderungskündigung zustimmen bei der ersten Person. wir denken das das eine ungerechte Entscheidung von der GL ist und würden über den §99,3 BetrVG den Antrag Ablehnen.
Wie seht ihr diesen Fall und wie würdet ihr entscheiden.
BUDDi
Community-Antworten (8)
20.04.2007 um 13:22 Uhr
Gibt es eine Begründung der GL warum man den langjährigen MA abgelehnt, und den neuen MA nehmen will??
20.04.2007 um 13:38 Uhr
Ja klar gibt es sowas wenn man es so nennen kann.
Nach Durchsicht aller uns eingegangen Unterlagen ist unsere Wahl auf einen Mitbewerber gefallen der dem Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Position besonders gut entspricht.Trotz Ihres ebenfalls sehr interssanten Wrdegangs können wir ihre bewerbung daher nicht berücksichtigen.Wir hoffen das sie sichauch weiterhin auf Stellenausschreibungen berwerben werden.
Dann das Übliche bla bla bla
Wie gesagt hat dieser Mitarbeiter der den Anforderungen Entsprechen soll laut GL keine Ausbilung in dieser richtung, ist noch in der Probezeit,hat einen befristen Arbeitsvertrag,und kommt von einem Subunternehmer mit Werksvertrag in unserer Firma.
20.04.2007 um 15:04 Uhr
§ 99 Abs. 3 BetrVG? Welche Nachteile seht ihr denn? Das interne MA die Stelle nicht bekommen soll ist kein Nachteil sondern ein entgangener Vorteil und grundsätzlich kein Ablehnungsmöglichkeit für den BR.
20.04.2007 um 17:08 Uhr
Jo ich weiss das es Dünn ist mit dem § 99 Abs. 3 BetrVG,gibt es sonst keine andere möglichkeit da noch was zu machen..
Kann das einfach so gemacht werden das ein Mitarbeiter für die Stellenausschreibung, wie die Faust aufs Auge past nicht genommen wird und ein anderer der gerade mal paar Wochen im Betrieb ist keine Berufsausbildung hat in dieser richtung sowieso nicht die Stelle bekommt.
10 Jahre im Betrieb,mit der nötigen Fachausbildung,Plus EDV Zeugnisse usw.der bekommt es nicht und der,der eigendlich nichts vorweisen kann in dieser richtung bekommt die Stelle wie kann sowas gerecht sein. Ich denke mal wenn das so durchgeht wird es eine Menge Unruhe im Betrieb geben,Leider...
BUDDi
20.04.2007 um 17:52 Uhr
@BUDDI
Sicher ist das unbefriedigend. Aber die Stellenbesetzung hat nunmal der AG zu vertreten. Der BR kann natürlich auf die Probleme im Vorfeld hinweisen...
21.04.2007 um 17:07 Uhr
Ich denke, die einzige Möglichkeit solche Konstellationen zumindest in der Zukunft zu verhindern, ist die Vereinbarung von Stellenbesetzungsrichtlinien. Habt Ihr mehr als 500 Mitarbeiter...:
21.04.2007 um 17:10 Uhr
@mokkabohne Komm schon...paula hat mit Ihrer Aussage doch schon alles gesagt! Was soll denn da weiter gekartet werden? Der AG hat durchaus die Möglichkeiten denjenigen einzustellen, der ihm gefällt.
23.04.2007 um 01:30 Uhr
@Kölner Es geht bei meinem Vorschlag lediglich darum, solche Dinge für die Zukunft auszuschließen bzw. zumindest abzumildern. Und eine Stellenbesetzungsrichtlinie mit dem AG zu vereinbaren ist nicht unbedingt die schlechteste Möglichkeit dazu.
Verwandte Themen
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied
ÄlterHallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage. Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzah
Versetzung
ÄlterHallo nochmals, ein weiterer Fall: Ein AN wurde nach Zustimmung des BR im März versetzt (Versetzung von Kantine Stadt X (=Wohnort des AN) in Kantine Stadt Y, Entf. 20 km einfach). Der AN allerdings
Schwerbehinderten-Vertretung - Versetzung ohne Information an SchwerbVert
ÄlterHallo, zum wiederholten Male ist es jetzt passiert, dass bei einer Versetzung die Schwerbehinderten-Vertretung nicht informiert wurde. Bei einer Versetung wurde die Information innerhalb der 7-Tage-
Versetzung eines Beamten
ÄlterHallo und guten Abend, wir haben einen Fall eines Beamter wegen einer Versetzung eines Schwerbehinderten im Unternehmen. Der MA soll von Unternehmen A nach Unternehmen B versetzt werden und das zie