Erstellt am 20.04.2007 um 11:22 Uhr von DocPille
Gibt es eine Begründung der GL warum man den langjährigen MA abgelehnt, und den neuen MA nehmen will??
Erstellt am 20.04.2007 um 11:38 Uhr von BUDDi
Ja klar gibt es sowas wenn man es so nennen kann.
Nach Durchsicht aller uns eingegangen Unterlagen ist unsere Wahl auf einen Mitbewerber gefallen der dem Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Position besonders gut entspricht.Trotz Ihres ebenfalls sehr interssanten Wrdegangs können wir ihre bewerbung daher nicht berücksichtigen.Wir hoffen das sie sichauch weiterhin auf Stellenausschreibungen berwerben werden.
Dann das Übliche bla bla bla
Wie gesagt hat dieser Mitarbeiter der den Anforderungen Entsprechen soll laut GL keine Ausbilung in dieser richtung, ist noch in der Probezeit,hat einen befristen Arbeitsvertrag,und kommt von einem Subunternehmer mit Werksvertrag in unserer Firma.
Erstellt am 20.04.2007 um 13:04 Uhr von paula
§ 99 Abs. 3 BetrVG? Welche Nachteile seht ihr denn? Das interne MA die Stelle nicht bekommen soll ist kein Nachteil sondern ein entgangener Vorteil und grundsätzlich kein Ablehnungsmöglichkeit für den BR.
Erstellt am 20.04.2007 um 15:08 Uhr von BUDDi
Jo ich weiss das es Dünn ist mit dem § 99 Abs. 3 BetrVG,gibt es sonst keine andere möglichkeit da noch was zu machen..
Kann das einfach so gemacht werden das ein Mitarbeiter für die Stellenausschreibung, wie die Faust aufs Auge past nicht genommen wird und ein anderer der gerade mal paar Wochen im Betrieb ist keine Berufsausbildung hat in dieser richtung sowieso nicht die Stelle bekommt.
10 Jahre im Betrieb,mit der nötigen Fachausbildung,Plus EDV Zeugnisse usw.der bekommt es nicht und der,der eigendlich nichts vorweisen kann in dieser richtung bekommt die Stelle wie kann sowas gerecht sein.
Ich denke mal wenn das so durchgeht wird es eine Menge Unruhe im Betrieb geben,Leider...
BUDDi
Erstellt am 20.04.2007 um 15:52 Uhr von paula
@BUDDI
Sicher ist das unbefriedigend. Aber die Stellenbesetzung hat nunmal der AG zu vertreten. Der BR kann natürlich auf die Probleme im Vorfeld hinweisen...
Erstellt am 21.04.2007 um 15:07 Uhr von mokkabohne
Ich denke, die einzige Möglichkeit solche Konstellationen zumindest in der Zukunft zu verhindern, ist die Vereinbarung von Stellenbesetzungsrichtlinien. Habt Ihr mehr als 500 Mitarbeiter...:
http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__95.html
Erstellt am 21.04.2007 um 15:10 Uhr von Kölner
@mokkabohne
Komm schon...paula hat mit Ihrer Aussage doch schon alles gesagt! Was soll denn da weiter gekartet werden? Der AG hat durchaus die Möglichkeiten denjenigen einzustellen, der ihm gefällt.
Erstellt am 22.04.2007 um 23:30 Uhr von mokkabohne
@Kölner
Es geht bei meinem Vorschlag lediglich darum, solche Dinge für die Zukunft auszuschließen bzw. zumindest abzumildern. Und eine Stellenbesetzungsrichtlinie mit dem AG zu vereinbaren ist nicht unbedingt die schlechteste Möglichkeit dazu.