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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ungerechte Versetzung/Einstellung?

B
BUDDi
Jan 2018 bearbeitet

Moin alle

Bei uns hängt eine stellenausschreibung aus worauf sich zwei personen beworben haben,das mal vorab.

Die eine Person kommt von einem Subunternehmer mit Werksvertrag wo es eine mündliche Absprache gab keine Abwerbung diese wurde umgangen mit der antwort der Vertrag lief aus. Dieser Mitaber der jetzt bei uns befristet Eingestellt wurde hat sich kurz danach beworben auf die neue Stellen hat aber von den Zeugnissen her nicht die Qualifikation dafür wird aber von den Vorgesetzten gewollt (Anträge leigen dem BR vor zur Einstellung unbefristet.

Der andere Mitarbeiter ist seid 10 jahren im Betrieb hat den Job dafür im Unternehmen durch eine Lehre erlernt hat zusätzlich noch EDV Kurse belegt und auch dafür die Nachweise,und wurde abgelent.

Der Betriebsrat soll jetzt der Versetztung und der Änderungskündigung zustimmen bei der ersten Person. wir denken das das eine ungerechte Entscheidung von der GL ist und würden über den §99,3 BetrVG den Antrag Ablehnen.

Wie seht ihr diesen Fall und wie würdet ihr entscheiden.

BUDDi

4.96308

Community-Antworten (8)

D
DocPille

20.04.2007 um 13:22 Uhr

Gibt es eine Begründung der GL warum man den langjährigen MA abgelehnt, und den neuen MA nehmen will??

B
BUDDi

20.04.2007 um 13:38 Uhr

Ja klar gibt es sowas wenn man es so nennen kann.

Nach Durchsicht aller uns eingegangen Unterlagen ist unsere Wahl auf einen Mitbewerber gefallen der dem Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Position besonders gut entspricht.Trotz Ihres ebenfalls sehr interssanten Wrdegangs können wir ihre bewerbung daher nicht berücksichtigen.Wir hoffen das sie sichauch weiterhin auf Stellenausschreibungen berwerben werden.

Dann das Übliche bla bla bla

Wie gesagt hat dieser Mitarbeiter der den Anforderungen Entsprechen soll laut GL keine Ausbilung in dieser richtung, ist noch in der Probezeit,hat einen befristen Arbeitsvertrag,und kommt von einem Subunternehmer mit Werksvertrag in unserer Firma.

P
paula

20.04.2007 um 15:04 Uhr

§ 99 Abs. 3 BetrVG? Welche Nachteile seht ihr denn? Das interne MA die Stelle nicht bekommen soll ist kein Nachteil sondern ein entgangener Vorteil und grundsätzlich kein Ablehnungsmöglichkeit für den BR.

B
BUDDi

20.04.2007 um 17:08 Uhr

Jo ich weiss das es Dünn ist mit dem § 99 Abs. 3 BetrVG,gibt es sonst keine andere möglichkeit da noch was zu machen..

Kann das einfach so gemacht werden das ein Mitarbeiter für die Stellenausschreibung, wie die Faust aufs Auge past nicht genommen wird und ein anderer der gerade mal paar Wochen im Betrieb ist keine Berufsausbildung hat in dieser richtung sowieso nicht die Stelle bekommt.

10 Jahre im Betrieb,mit der nötigen Fachausbildung,Plus EDV Zeugnisse usw.der bekommt es nicht und der,der eigendlich nichts vorweisen kann in dieser richtung bekommt die Stelle wie kann sowas gerecht sein. Ich denke mal wenn das so durchgeht wird es eine Menge Unruhe im Betrieb geben,Leider...

BUDDi

P
paula

20.04.2007 um 17:52 Uhr

@BUDDI

Sicher ist das unbefriedigend. Aber die Stellenbesetzung hat nunmal der AG zu vertreten. Der BR kann natürlich auf die Probleme im Vorfeld hinweisen...

M
mokkabohne

21.04.2007 um 17:07 Uhr

Ich denke, die einzige Möglichkeit solche Konstellationen zumindest in der Zukunft zu verhindern, ist die Vereinbarung von Stellenbesetzungsrichtlinien. Habt Ihr mehr als 500 Mitarbeiter...:

http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__95.html

K
Kölner

21.04.2007 um 17:10 Uhr

@mokkabohne Komm schon...paula hat mit Ihrer Aussage doch schon alles gesagt! Was soll denn da weiter gekartet werden? Der AG hat durchaus die Möglichkeiten denjenigen einzustellen, der ihm gefällt.

M
mokkabohne

23.04.2007 um 01:30 Uhr

@Kölner Es geht bei meinem Vorschlag lediglich darum, solche Dinge für die Zukunft auszuschließen bzw. zumindest abzumildern. Und eine Stellenbesetzungsrichtlinie mit dem AG zu vereinbaren ist nicht unbedingt die schlechteste Möglichkeit dazu.

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