Moin alle

Bei uns hängt eine stellenausschreibung aus worauf sich zwei personen beworben haben,das mal vorab.

Die eine Person kommt von einem Subunternehmer mit Werksvertrag wo es eine mündliche Absprache gab keine Abwerbung diese wurde umgangen mit der antwort der Vertrag lief aus.
Dieser Mitaber der jetzt bei uns befristet Eingestellt wurde hat sich kurz danach beworben auf die neue Stellen hat aber von den Zeugnissen her nicht die Qualifikation dafür wird aber von den Vorgesetzten gewollt (Anträge leigen dem BR vor zur Einstellung unbefristet.

Der andere Mitarbeiter ist seid 10 jahren im Betrieb hat den Job dafür im Unternehmen durch eine Lehre erlernt hat zusätzlich noch EDV Kurse belegt und auch dafür die Nachweise,und wurde abgelent.

Der Betriebsrat soll jetzt der Versetztung und der Änderungskündigung zustimmen bei der ersten Person.
wir denken das das eine ungerechte Entscheidung von der GL ist und würden über den §99,3 BetrVG den Antrag Ablehnen.

Wie seht ihr diesen Fall und wie würdet ihr entscheiden.

BUDDi