In unserer GmbH wird zum Jahreswechsel ein eigenständige Klinik geschlossen und deren Personal in unserer Klinik (Entfernung 20km) fast komplett übernommen.
Als aufnehmender Betriebsrat sind diese MA doch für uns als "Einstellungen" und nicht als Versetzungen" zu behandeln, oder?
Unser AG argumentiert jedenfalls genau andersrum.

Danke für eure Antworten.
Fliege