Erstellt am 15.02.2008 um 19:17 Uhr von paula
ich weiß es gibt hier sicher unterschiedliche Ansichten: meines erachtens würde ich nicht nur auf die Frist achten. Wenn es Gründe gibt kann man in meinen Augen auch durchaus mal davon abweichen. Wenn es ein Dauerzustand ist würde ich auch versuchen den AG zu disziplinieren. Das zieht aber ggf. den Ärger der Kollegen nach sich...
Erstellt am 15.02.2008 um 19:59 Uhr von DonJohnson
Das ist immer das Problem bei der BR Arbeit. Man hat Konflikte sowohl mit dem AG als auch mit dem MA. Das sollte man sich immer vor Augen halten. Was dein spezielles Problem angeht, gebe ich der Paula recht. Ihr müßt den AG disziplinieren, sonst tanzt er euch auf der Nase rum. Ich sehe auch kein Problem darin, es den MA´s mitzuteilen. Ich würde wie folgt vorgehen: 1. Schreiben an den AG: Sehr geehrter Herr Blablabla, leider kommt Ihr Schreiben bezüglich der Neueinstellung für den gewünschten Zeitpunkt zu spät. Da wir die uns vom Gesetz gegebene Zeit brauchen um alle Konsequenzen zu bedenken, ändern Sie bitte den Termin der Einstellung." Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir auf Einhaltung der Fristen bestehen, da sie gesetzlich fixiert sind! Um Unfrieden in der Belegschaft zu verhindern, werden wir morgen diesbezüglich einen Aushang ans schwarze Brett machen."
2. Aushang mit der Notwendigkeit die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Hinweis auf die Tatsache, dass man nciht gegen Gesetze verstoßen darf. Hinweis, dass das kein Nachteil ist, da die personelle Maßnahme fristgerecht dennoch gemacht werden kann.
Aber vielleicht bin ich doof und sehe das total falsch - dennoch würde ich so handeln.
Erstellt am 15.02.2008 um 20:49 Uhr von pirat
@DJ
"vielleicht bin ich doof und sehe das total falsch"nicht doch Doni.....dieser Satz ist unnütz!
@Hellena
Auch ich würde ein * Exempel statuieren * wäre ein unbedingtes Muß. Im Verhalten des AG, zeigt sich eine permanente Mißachtung des BR und der Gesetze. Dem muß Einhalt geboten werden. Wie Paula schon sagte, das zieht Ärger nach sich, aber den habt ihr so oder so schon....
Erstellt am 15.02.2008 um 21:05 Uhr von Hellena
Trotzdem ist meine Frage nicht ganz beantwortet...........die Kollegen die z.B nicht versetzt wurden (zu dem angegebenTermin) oder deren Einstellung verschoben ist. Die haben kein Verständnis, die übrigen auch nicht, weil sie dadurch mehr Arbeit hatten. Wie erklären wir denen, dass wir so handeln mussten? Die finden das albern von uns, "wir sollen uns nicht so anstellen", wie können wir nur blockieren, dass dringend benötigte Kollegen kommen!
Erstellt am 15.02.2008 um 21:21 Uhr von paula
@DJ
ich bin ganz bei dir! Nur eine Sache würde ich anders machen: man sollte den Hinweis "dass man nciht gegen Gesetze verstoßen darf" weglassen. Es wäre ja kein Gesetzesverstoß durch den BR wenn er schneller seine Zustimmung geben würde sondern er schöpft sie ja nur aus.
@Hellena
mir gefällt der Spruch zwar nicht aber er trifft es hier sehr gut: einen Tod müßt ihr sterben! Entweder ihr zieht die harte und sicher notwendige Linie mal durch oder ihr beugt Euch AG und Kollegen und seid in der Zukunft ständig Spielball. Diese politische Entscheidung einem MA zu erklären ist kaum machbar
Erstellt am 15.02.2008 um 21:31 Uhr von Der alte Heini
Hellena
Denkbar wäre folgender Weg:
Den Arbeitgeber schriftlich auffordern künftig die Rechte gem. § 99 BetrVG zu beachten.
Den Arbeitgeber drauf hinweisen, dass der BR bei Nichtbeachtung mit Hilfe des § 23 BetrVG seine Rechte erzwingen wird. In dem Schreiben sollten die Verfehlungen der Vergangenheit soweit wie möglich aufgeführt werden.
Nun sollte der BR abwarten ab der AG nun rechtlich handelt.
Beachtet der AG die Rechte des BR wieder nicht, so könnte der BR nach entsprechenden Beschluss beim Arbeitsgericht beantragen, dem AG aufzugeben,
dass der Betriebsrat künftig über alle personellen Einzelmaßnahmen
zu unterrichten ist, damit der BR seine Rechte gem. §99 BetrVG wahrnehmen kann.
Weiter hin sollte beantragt werden, und das ist wichtig, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein vom Gericht festgesetztes Zwangsgeld angedroht wird.
Habt ihr Euch so einen Beschluss erstritten, kann der BR bei Zuwiderhandlungen des Arbeitgebers die Verhängung des Zwangsgeld beim Arbeitsgericht verlangen.
Wichtig ist, sollte der BR so vorgehen wollen, muss das rechtskräftige Urteil zusätzlich noch einmal von einem Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Ansonsten könnte es Probleme mit der Forderung des Zwangsgeldes geben.
Spätestens nach der ersten Zwangsgeldzahlung bekommt der AG flinke Füsse.
Erstellt am 15.02.2008 um 21:50 Uhr von paula
@Heini
so wie ich den Sachverhalt verstehe beachtet der AG ja die Rechte nach § 99 BetrVG. Er kommt nur immer wieder zu spät und setzt so den BR unter Druck. Wenn der AG dann aber die Einstellung nicht vornimmt weil der BR nein sagt kommst Du mit Deinem Verfahren vor dem ArbG erst einmal nicht weiter, oder siehst Du das anders?