Erstellt am 15.03.2018 um 10:06 Uhr von celestro
Erstellt am 15.03.2018 um 10:14 Uhr von kratzbürste
Wieder ablehnen, wenn er bei seiner Meinung bleibt. Der AG hat dann die Möglichkeit, die Zustimmung vom Arbeitsgericht zu holen. Das hat den Vorteil, dass der Fall dann einer juristischen Wertung unterzogen wird, was Betriebsräte als Rechtslaien gar nicht können.
Ob es taktisch o.k. ist, ob es eine diplomatische Lösung gibt und wie die betroffenen dazu stehen, sei dahin gestellt.
Erstellt am 15.03.2018 um 10:30 Uhr von Teufel
Ja , vor diesem Dilemma stehen wir .
Wir wollen ja keinem die Chance nehmen die Arbeit zu machen, allerdings wird schon vorher alles klar gemacht und die restlichen Kollegen haben das Nachsehen.
Erstellt am 15.03.2018 um 11:30 Uhr von takkus
Die Betroffenen würden mich in diesem Fall vermutlich weniger interessieren. Wenn ich es der Frage richtig entnehme, sind die Zwei nämlich externe Bewerber. Ich glaube, wenn ich mich für meine Kollegen (die ja offensichtlich vom Chef wegen ihrem Alter und ihrer Schwerbehinderung diskriminiert werden) einsetze, ist das leichter mit meinem Gewissen zu vereinbaren als ich die Kollegen vor den Kopf stoße.
Erstellt am 15.03.2018 um 11:32 Uhr von ickederdicke
Zu einem Bewerber meinte der Chef er ist zu alt der andere Bewerber hat eine Schwerbehinderung und ist BR Mitglied.
Ist dies belegbar ?
Dann hat euer AG aber mehrfache Probleme wegen dem AGG und Behinderung wegen Mandat.
Erstellt am 15.03.2018 um 11:32 Uhr von takkus
"Zu einem Bewerber meinte der Chef er ist zu alt der andere Bewerber hat eine Schwerbehinderung und ist BR Mitglied" wenn er das wirklich so geäußert hat und ich dies auch belegen kann, wünsche ich dem Chef viel Spaß vor dem Arbeitsrichter im Zustimmungsersetzungsverfahren.
Erstellt am 15.03.2018 um 11:34 Uhr von takkus
Huii- zwei Beiträge in der selben Sekunde.... :-))
Erstellt am 15.03.2018 um 21:41 Uhr von Teufel
Ja, der AG hat zu uns in der Sitzung gesagt ,das der eine Kollege zu alt ist.
Es waren alles interne Bewerbungen