Erstellt am 18.04.2007 um 23:52 Uhr von Heini
Die Kündigung eines Betriebsratsmitglied wegen dauernder krankheitsbedingter Fehlzeiten ist nicht möglich.
Erstellt am 19.04.2007 um 00:17 Uhr von CS1
Das kann man mit einem Arbeiter machen, aber nicht mit einem Betriebsratsmitglied.
Wäre ja noch schöner!!!
Erstellt am 19.04.2007 um 06:29 Uhr von Mona-Lisa
@CS1,
das war mir neu, dass der Betriebsrat was besseres ist als ein normaler Arbeitnehmer.....
Erstellt am 19.04.2007 um 08:44 Uhr von pit47
Hallo 123456,
ein BRMtgl. kann nur außerordentlich gekündigt werden, siehe § 15 Kündigungsschutzgesetz.
Erstellt am 19.04.2007 um 08:57 Uhr von Mona-Lisa
@pit47,
ein Betriebsratmitglied kann wie jeder andere AN gekündigt werden, da stimmst du mir doch sicherlich zu?
Nur, wie ein Arbeitsrichter darauf reagiert, steht auf einem anderen Blatt......
Erstellt am 19.04.2007 um 09:10 Uhr von Petrus
@MonaLisa:
Lass mich raten - auf diese "Kündigung" eines BR reagiert der Richter mit schallendem Gelächter?!
Erstellt am 19.04.2007 um 09:39 Uhr von paula
@all
also es gibt Sachen die glaubt man kaum. In einem Betrieb (Filiale München) unseres Unternehmens hat der AG die krankheitsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten BR betrieben. Die Fehlzeiten waren sicher höher als hier beschrieben (ca. 80 bis 100 Arbeitstage pro Jahr über einen Zeitraum von 4 Jahren) aber der AG hat es geschafft. Er hat die Zustimmung der behördliche Zustimmung bekommen, er hat sich die Zustimmung des BR über das ArbG ersetzen lassen. Der Kollege hat gekämpft bis zum LAG er hat auch beim Verwaltungsrechtsweg beschritten. Alles ohne Erfolg!
Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG hat er sich dann erspart und ist ausgeschieden, da er es sich im Betrieb seiner Frau bequemer machen konnte.
Daher vorsichtig sein, wenn man glaubt die außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung eines BR sei nicht möglich!
Erstellt am 19.04.2007 um 10:17 Uhr von pit47
@Mona-Lisa,
hier der Satz 1 vom § 15 KSchG:
"§ 15 Unzulässigkeit der Kündigung (1) Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bordvertretung oder eines Seebetriebsrats ist unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und daß die nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes erforderliche Zustimmung vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist."
Also ist nur eine außerordentliche Kündigung zulässig.
Erstellt am 19.04.2007 um 10:35 Uhr von Mona-Lisa
@pit47,
du wirst es kaum glauben, aber der 15er ist mir sehr wohl bekannt..... ;-))
Gegenfrage:
Kann ein "normaler" AN nicht ausserordentlich gekündigt werden?
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html
Erstellt am 19.04.2007 um 10:46 Uhr von peters
Ich sehe das so wie Mona-Lisa.
Für eine außerordentliche Kündigung ist ein wichtiger Grund erforderlich.
Und wenn ein Beschäftigter wegen Krankheit seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, dann ist das unter Umständen schon ein wichtiger Grund.
Allerdings würde ich es bei dem in der Frage geschilderten Fall eher bezweifeln, dass die Voraussetzungen gegeben sind. Denn es handelte sich um Erkrankungen aus verschiedenen Gründen, deren Auswirkungen ggf. in absehbarer Zeit beseitigt sein klnnten. Also keine negative Prognose.
Erstellt am 19.04.2007 um 21:34 Uhr von Heini
Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt auch noch bis ein Jahr nach Beendigung der Amtszeit. Während dieses Zeitraums ist nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich.
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass es einem Arbeitgeber, der einem ehemaligen Betriebsratsmitglied wegen dauernder krankheitsbedingter Fehlzeiten kündigen will, in der Regel zumutbar ist, damit bis zum Ablauf der Jahresfrist zu warten und sodann ordentlich zu kündigen.
Urteil des BAG vom 15.03.2001 / 2 A ZR 624/99
Erstellt am 19.04.2007 um 22:31 Uhr von peters
@Heini,
"Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass es einem Arbeitgeber, der einem ehemaligen Betriebsratsmitglied wegen dauernder krankheitsbedingter Fehlzeiten kündigen will, in der Regel zumutbar ist, damit bis zum Ablauf der Jahresfrist zu warten und sodann ordentlich zu kündigen."
Wenn das BRM aber noch 10 Jahre im BR ist .... ??
Erstellt am 19.04.2007 um 23:56 Uhr von Heini
Die Aussage ist doch auch, dass während des besonderen Kündigungsschutzes nicht gekündigt werden kann, oder? Dabei ist es doch unerheblich ob der Kollege aktiv im BR oder sich im nachwirkenden Kündigungsschutz befindet.
Wenn man davon ausgehen würde das es für den AG auch die Möglichkeit gibt einem BR wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten zu kündigen, dann dürfte dies eine seltene und vom Einzelfall abhängige Ausnahme sein.
Erstellt am 20.04.2007 um 09:51 Uhr von peters
Heini,
"Die Aussage ist doch auch, dass während des besonderen Kündigungsschutzes nicht gekündigt werden kann, oder?"
NEIN!
Die Aussage, besser gesagt die gesetzliche Regelung ist, dass während des besonderen Kündigungsschutzes nicht ORDENTLICH gekündigt werden kann.
Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind meist verhaltensbedingt. Aber unter besonderen Umständen können auch personenbedingte Gründe eine außerordentliche rechtfertigen.
Es gibt also durchaus die Möglichkeit, einen BR krankheitsbedingt zu kündigen. Da die Hürden allerdings recht hoch sind, stimme ich dir zu, dass es (zum Glück) eine Ausnahme sein dürfte. Hatte ja auch geschrieben, dass ich dem beschriebenen Fall die Voraussetzungen nicht gegeben sehe.