Erstellt am 18.01.2023 um 12:27 Uhr von Catweazle
Wer keine BR-Tätigkeit nachgeht kann auch nicht von seiner Arbeit freigestellt werden.
Erstellt am 18.01.2023 um 13:56 Uhr von alterMann
@ Catweazle, Na ja, wenn das BRM nicht freigestellt wird, müsste es seine reguläre Arbeit machen. Und bei AU gibt's dann Lohnfortzahlung.
@ Kööööh, habt ihr einen Schichtplan? Dann müsste die freigestellte Zeit darauf vermerkt sein, und bei AU wird diese Zeit berechnet.
Wenn Ihr keinen Schichtplan habt, dann bekommt das BRM wie jeder andere AN seine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit gutgeschrieben.