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Rechte kranker BR-Mitglieder?

D
derkleinemuck
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen,

ich habe leider zu folgender Situation / folgenden Fragen hier im Forum keine Auskünfte finden können. Wird durch die Krankheit eines BR-Mitglieds sein Recht auf Einblick in die BR-Unterlagen beeinflusst?

Die betreffende Kollegin ist per ärztlicher Anweisung von der Betriebsratarbeit entbunden, möchte auch weiterhin nicht an BR-Sitzungen teilnehmen, möchte allerdings in einer Angelegenheit als BR-Mitgleid Einsicht in die Unterlagen des BR nehmen. Ich denke dieses Recht hat sie, frage mich allerdings, ob es ein Problem damit gibt, dass sie dann quasi nach eigenem Gutdünken "ein bißchen" BR-Arbeit macht. Um dieses Problem anders zu formulieren: Darf ein Betriebsratmitglied sagen: "Ich bin krankgeschrieben, und möchte z.B. meistens nicht an Sitzungen teilnehmen, aber zu diesem und jenem Punkt möchte ich teilnehmen und ich möchte während der Krankheit in Unterlagen Einsicht"?

Ich denke die einfachste Lösung wäre, wenn das BR-Mitglied dem BR (BR-Vorsitzenden) mitteilen könnte und würde: "Bin wieder in der Lage BR-Arbeit zu machen", aber das ist hier leider nicht der Fall.

Vielen Dank für eure Einschätzungen!

4.412012

Community-Antworten (12)

K
karl.schwarz

18.04.2007 um 12:50 Uhr

Ich denke ganz einfach, wenn eine Krankschreibung vorliegt ist es normal das jegliche Arbeit unterbunden bleibt, auch die Betriebsratsarbeit. Wenn ein Mitglied des Betriebsrat generell nicht an den Sitzungen telnehmen kann aus gesundheitlichen Gründen und dies ist ja anscheinlich der Fall, sollte es sein Mandat zurückgeben und ein Ersatzmitglied die Chance geben für eine gute Betriebsratsarbeit.

R
rolfo2

18.04.2007 um 12:54 Uhr

Krankheit allein ist nicht unbedingt ein Hinderungsgrund, dass der Kollege an BR Sitzungen teilehmen kann. Dazu gibts auch entsprechende Urteile. Allerdings gibt eines zu denken:

  • Die betreffende Kollegin ist per ärztlicher Anweisung von der Betriebsratarbeit entbunden, möchte auch weiterhin nicht an BR-Sitzungen teilnehmen, möchte allerdings in einer Angelegenheit als BR-Mitgleid Einsicht in die Unterlagen des BR nehmen*

Der Arzt hat ihn von BR Arbeit entbunden. Man könnte jetzt verstehen, dass die BR Arbeit dem Kollegen beim Heilungsprozess schaden könnte. Dann würde ich das Anliegen des Kollegen ablehnen, sonst aber wäre es in Ordnung.

G
giegelpeter

18.04.2007 um 12:58 Uhr

Man glaubt nicht, was es alles so gibt! Warum sollte der Kollegin die Information verweigert werden? Sie ist doch trotzdem ein BR-Mitglied. Durch ihre Erkrankung hört sie ja nicht auf zu Denken. Ich selbst als Vorsitzender bin immer sehr froh, wenn sich alle unsere BR-Mitglieder für die BR-Arbeit arrangieren. Die Teilnahme an Sitzungen liegt da schon etwas anders während der Erkrankung. Wenn Arzt und Krankenkasse das gestatten. Da darf dann natürlich kein Ersatzmitglied geladen werden. Das sollte unbedingt in der Geschäftsordnung des BR geregelt werden.

FB
Frank B.

18.04.2007 um 13:07 Uhr

Grundsätzlich hat jedes Mitglied des Betriebsrates ein Auskunftsanspruch auf alle Informationen des Betriebsrates!!! Ein ordentliches BR- Mitglied kann jederzeit alle dem BR zur Verfügung stehenden Unterlagen einsehen!!!

Dies müsste auch irgendwo in den Kommentierungen zum BetrVG so drinstehen.

Ist die betreffende Kollegin generell arbeitsunfähig oder vom Arzt ausschliesslich für die BR- Arbeit für unfähig attestiert worden? ;-)

D
derkleinemuck

18.04.2007 um 13:14 Uhr

Bis hierhin schon mal vielen Dank für eure Antworten.

@ Frank B.: Eingeschränkte Arbeitsfähigkeit zur Wiedereingliederung mit 2 Stunden täglich, Unfähigkeit zur BR-Arbeit ist zusätzlich attestiert worden

H
Hasan

18.04.2007 um 13:17 Uhr

Wenn man zum Arzt geht und sich ein Attest holt das man nicht mehr an der BR-Arbeit teilnehmen kann, hat man doch wohl ein psychisches Problem. Warum will ich dann trotzdem (nur bei bestimmten Punkten, Arbeitgeberinteresse? ) an verschieden Sitzungen teilnehmen????

J
Jube

18.04.2007 um 13:22 Uhr

Ich bin zwar auch der Ansicht, dass alle BRM Einblick haben sollten, aber wenn sich jemand als unfähig zur BR-Arbeit krankschreiben lässt (das ist das erste, was ich höre, dass es so etwas überhaupt gibt), dann sollte er sich im Sinne seiner Gesundheit auch selbst daran halten und die Finger ganz davon lassen! Da fragt man sich doch, was die Kollegin eigentlich bezweckt.

FB
Frank B.

18.04.2007 um 13:23 Uhr

@jube den Gedanken hatte ich auch schon

P
packer

18.04.2007 um 13:57 Uhr

@ karl schwarz das stimmt so nicht! es gibt einen generellen unterschied zwischen Amtsunfähigkeit und arbeitsunfähigkeit und eingeschränkter arbeitsunfähigkeit. ein BR kann durchaus, wenn ihn der artzt nicht z.B. bettlägrig geschrieben hat, zu sitzungen und betrversammlungen erscheinen! ein krankgeschriebener darf auch durchaus ins kino und einkaufen gehen! man kann als beinbruch auch durchaus dem AG während der AU anbieten auf einem "schonplatz" zu arbeiten. wie gesagt, wenn der artzt keine negative prognose ausspricht, dann ist das durchaus ok. es gibt in diesem bereich unglaublich viele falsche aussagen... in diesem fall ist die kollegein eindeutig br arbeitsunfähig geschrieben... sie hat also nichts mit br arbeit in dieser zeit zu tun.

gruß, packer

KF
Karl F

18.04.2007 um 15:03 Uhr

Nun es scheint ja eine Krankschreibung für die Arbeit am BR vorzuliegen. Dann sollte wohl auch der Arzt entscheiden, inwieweit eine teilweise Teilnahme ok wäre und dies bescheinigen. Denn was ist wenn der BR die Einsicht gestattet und es dann zur Verschlechterung der Gesundheit beiträgt, kann der BR dann nicht dafür verantwortlich gemacht werden?

Gruß, Karl F

P
peters

18.04.2007 um 18:08 Uhr

Das ist ja rechtlich korrekt, was Ihr da schreibt. Ich frag mich aber, ob das Lesen von Unterlagen schon als "BR-Arbeit" bezeichnet werden kann. Da müsste ja genauso das morgendliche Zeitungslesen ausfallen. Wenn man bedenkt, dass das BRM immerhin eine "Eingeschränkte Arbeitsfähigkeit zur Wiedereingliederung mit 2 Stunden täglich" hat.... (Antwort 5 von derkleineMuck).

Wenn ich eine Glaskugel hätte, würde ich mal nachsehen, ob da nicht etwas von einem - sagen wir mal - "problematischen Verhältnis" zwischen dem BRM und dem Gremium zu sehen wäre.
So viel Haarspalterei wegen ein paar Seiten Unterlagen ???

W
Waschbär

18.04.2007 um 19:08 Uhr

derkleinemuck, es gibt sachen, die regelt ein guter BR eigenverantwortlich , bzw trifft absprachen untereinander.

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