Liebe Kollegen,

ich habe leider zu folgender Situation / folgenden Fragen hier im Forum keine Auskünfte finden können.
Wird durch die Krankheit eines BR-Mitglieds sein Recht auf Einblick in die BR-Unterlagen beeinflusst?

Die betreffende Kollegin ist per ärztlicher Anweisung von der Betriebsratarbeit entbunden, möchte auch weiterhin nicht an BR-Sitzungen teilnehmen, möchte allerdings in einer Angelegenheit als BR-Mitgleid Einsicht in die Unterlagen des BR nehmen.
Ich denke dieses Recht hat sie, frage mich allerdings, ob es ein Problem damit gibt, dass sie dann quasi nach eigenem Gutdünken "ein bißchen" BR-Arbeit macht.
Um dieses Problem anders zu formulieren: Darf ein Betriebsratmitglied sagen: "Ich bin krankgeschrieben, und möchte z.B. meistens nicht an Sitzungen teilnehmen, aber zu diesem und jenem Punkt möchte ich teilnehmen und ich möchte während der Krankheit in Unterlagen Einsicht"?

Ich denke die einfachste Lösung wäre, wenn das BR-Mitglied dem BR (BR-Vorsitzenden) mitteilen könnte und würde: "Bin wieder in der Lage BR-Arbeit zu machen", aber das ist hier leider nicht der Fall.

Vielen Dank für eure Einschätzungen!