Erstellt am 18.04.2007 um 10:50 Uhr von karl.schwarz
Ich denke ganz einfach, wenn eine Krankschreibung vorliegt ist es normal das jegliche Arbeit unterbunden bleibt, auch die Betriebsratsarbeit. Wenn ein Mitglied des Betriebsrat generell nicht an den Sitzungen telnehmen kann aus gesundheitlichen Gründen und dies ist ja anscheinlich der Fall, sollte es sein Mandat zurückgeben und ein Ersatzmitglied die Chance geben für eine gute Betriebsratsarbeit.
Erstellt am 18.04.2007 um 10:54 Uhr von rolfo2
Krankheit allein ist nicht unbedingt ein Hinderungsgrund, dass der Kollege an BR Sitzungen teilehmen kann. Dazu gibts auch entsprechende Urteile.
Allerdings gibt eines zu denken:
* Die betreffende Kollegin ist per ärztlicher Anweisung von der Betriebsratarbeit entbunden, möchte auch weiterhin nicht an BR-Sitzungen teilnehmen, möchte allerdings in einer Angelegenheit als BR-Mitgleid Einsicht in die Unterlagen des BR nehmen*
Der Arzt hat ihn von BR Arbeit entbunden. Man könnte jetzt verstehen, dass die BR Arbeit dem Kollegen beim Heilungsprozess schaden könnte.
Dann würde ich das Anliegen des Kollegen ablehnen, sonst aber wäre es in Ordnung.
Erstellt am 18.04.2007 um 10:58 Uhr von giegelpeter
Man glaubt nicht, was es alles so gibt!
Warum sollte der Kollegin die Information verweigert werden? Sie ist doch trotzdem ein BR-Mitglied. Durch ihre Erkrankung hört sie ja nicht auf zu Denken.
Ich selbst als Vorsitzender bin immer sehr froh, wenn sich alle unsere BR-Mitglieder für die BR-Arbeit arrangieren.
Die Teilnahme an Sitzungen liegt da schon etwas anders während der Erkrankung.
Wenn Arzt und Krankenkasse das gestatten. Da darf dann natürlich kein Ersatzmitglied geladen werden. Das sollte unbedingt in der Geschäftsordnung des BR geregelt werden.
Erstellt am 18.04.2007 um 11:07 Uhr von Frank B.
Grundsätzlich hat jedes Mitglied des Betriebsrates ein Auskunftsanspruch auf alle Informationen des Betriebsrates!!!
Ein ordentliches BR- Mitglied kann jederzeit alle dem BR zur Verfügung stehenden Unterlagen einsehen!!!
Dies müsste auch irgendwo in den Kommentierungen zum BetrVG so drinstehen.
Ist die betreffende Kollegin generell arbeitsunfähig oder vom Arzt ausschliesslich für die BR- Arbeit für unfähig attestiert worden? ;-)
Erstellt am 18.04.2007 um 11:14 Uhr von derkleinemuck
Bis hierhin schon mal vielen Dank für eure Antworten.
@ Frank B.: Eingeschränkte Arbeitsfähigkeit zur Wiedereingliederung mit 2 Stunden täglich, Unfähigkeit zur BR-Arbeit ist zusätzlich attestiert worden
Erstellt am 18.04.2007 um 11:17 Uhr von Hasan
Wenn man zum Arzt geht und sich ein Attest holt das man nicht mehr an der BR-Arbeit teilnehmen kann, hat man doch wohl ein psychisches Problem. Warum will ich dann trotzdem
(nur bei bestimmten Punkten, Arbeitgeberinteresse? ) an verschieden Sitzungen teilnehmen????
Erstellt am 18.04.2007 um 11:22 Uhr von Jube
Ich bin zwar auch der Ansicht, dass alle BRM Einblick haben sollten, aber wenn sich jemand als unfähig zur BR-Arbeit krankschreiben lässt (das ist das erste, was ich höre, dass es so etwas überhaupt gibt), dann sollte er sich im Sinne seiner Gesundheit auch selbst daran halten und die Finger ganz davon lassen! Da fragt man sich doch, was die Kollegin eigentlich bezweckt.
Erstellt am 18.04.2007 um 11:23 Uhr von Frank B.
@jube
den Gedanken hatte ich auch schon
Erstellt am 18.04.2007 um 11:57 Uhr von packer
@ karl schwarz
das stimmt so nicht! es gibt einen generellen unterschied zwischen Amtsunfähigkeit und arbeitsunfähigkeit und eingeschränkter arbeitsunfähigkeit. ein BR kann durchaus, wenn ihn der artzt nicht z.B. bettlägrig geschrieben hat, zu sitzungen und betrversammlungen erscheinen! ein krankgeschriebener darf auch durchaus ins kino und einkaufen gehen! man kann als beinbruch auch durchaus dem AG während der AU anbieten auf einem "schonplatz" zu arbeiten.
wie gesagt, wenn der artzt keine negative prognose ausspricht, dann ist das durchaus ok.
es gibt in diesem bereich unglaublich viele falsche aussagen...
in diesem fall ist die kollegein eindeutig br arbeitsunfähig geschrieben... sie hat also nichts mit br arbeit in dieser zeit zu tun.
gruß,
packer
Erstellt am 18.04.2007 um 13:03 Uhr von Karl F
Nun es scheint ja eine Krankschreibung für die Arbeit am BR vorzuliegen. Dann sollte wohl auch der Arzt entscheiden, inwieweit eine teilweise Teilnahme ok wäre und dies bescheinigen.
Denn was ist wenn der BR die Einsicht gestattet und es dann zur Verschlechterung der Gesundheit beiträgt, kann der BR dann nicht dafür verantwortlich gemacht werden?
Gruß, Karl F
Erstellt am 18.04.2007 um 16:08 Uhr von peters
Das ist ja rechtlich korrekt, was Ihr da schreibt.
Ich frag mich aber, ob das Lesen von Unterlagen schon als "BR-Arbeit" bezeichnet werden kann. Da müsste ja genauso das morgendliche Zeitungslesen ausfallen.
Wenn man bedenkt, dass das BRM immerhin eine "Eingeschränkte Arbeitsfähigkeit zur Wiedereingliederung mit 2 Stunden täglich" hat....
(Antwort 5 von derkleineMuck).
Wenn ich eine Glaskugel hätte, würde ich mal nachsehen, ob da nicht etwas von einem - sagen wir mal - "problematischen Verhältnis" zwischen dem BRM und dem Gremium zu sehen wäre.
So viel Haarspalterei wegen ein paar Seiten Unterlagen ???
Erstellt am 18.04.2007 um 17:08 Uhr von waschbär
derkleinemuck,
es gibt sachen, die regelt ein guter BR eigenverantwortlich , bzw trifft absprachen untereinander.