Abmahnung wegen kleinem Umweg
Hallo. Ich bin gestern abgemahnt worden. Zur Geschichte. Ich bin LKW Fahrer und fahre Hamburg, Berlin, Bamberg, München und zurück. Innerhalb von 3 Tagen. Mein Chef hat im vergangenen Monat eine neue software installieren lassen, die unsere Aufenthaltsorte aufzeichnt. Dabei kam was raus. Ich mache immer pause in einem Ort der 12 km maximal von der optimalen Fahrstrecke liegt. Ich habe dort meine Eltern wohnen und Besuchs sie dadurch einmal die Woche. Alles in meiner Pausenzeit oder lenkfreien Zeit. Das hat er mitbekommen und mich abgemahnt. Wenn ich auf der Strecke aber Parkplatz suche sind die Umwege manchmal viel größer. Das kann doch nicht sein oder? Gibt es erfahrene Lastwagenfahrer die dazu was sagen können?
Community-Antworten (24)
01.05.2015 um 14:59 Uhr
Die kannste zum Fenster Putzen benutzen. Ich würde sie dem Chef aber um die Ohren hauen.
Auch für LKW Fahrer gelten soziale Mindeststandards. Dass es eine Schlafkabine gibt, bedeutet nicht zwangsläufig, dass diese auch benutzt werden muss. Die Rede ist hier durchgehend von „kann“. Und das kann ein Arbeitgeber auch nicht allein entscheiden.
Darüber hinaus hat eine Ruhezeit grundsätzlich nur an solchen Orten stattzufinden, wo Mindeststandards wie das vorhandensein einer sanitären Einrichtung und Verpflegungsmöglichkeiten auch vorliegen.
Ist dieses nur durch in Kauf nehmen von Umwegkilometern möglich, so ist das so und der AG muss dieses so hinnehmen.
Und wenn hierdurch ein Aufenthalt in heimischer Umgebung ermöglicht wird, ist es auch dann hinzunehmen, wenn sich auf Halbem weg eine Raststätte befindet.
Und weil das so ist, wird das bei uns auch so gelebt (Sped. mit ca. 340 Fahrern).
Und wenn ihr einen BR habt, hätte der hier ein gewichtiges Wort mitzureden. Auch bei der Einführung und Nutzung der Software.
01.05.2015 um 15:30 Uhr
Die Software im LKW gibts s hon lange. Jetzt aber die Auswertung mit sap. Mich nervt das alles nur. Der betriebsrat meint das man nix machenkann
01.05.2015 um 17:53 Uhr
Bin kein Lkw Fahrer, antworte trotzdem. Euer Betriebsrat steht auf sehr dünnem Eis und sollte an seine Pflichten nach §80 Abs 1 Satz 1 erinnert werden, sich um die Einhaltung von Gesetzen zu Gunsten von Arbeitnehmern gefällist zu kümmern. Außerdem ist er selbstverständlich im Boot, nämlich nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn Software eingeführt werden soll, die zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle eingesetzt werden kann.
Ganz offenbar wird diese Software zur Verhaltenskontrolle verwendet und hat im Zuge dessen sogar zur Abmahnung geführt, ohne vorherige Rücksprache mit dir, was die Juristen als 'unbillig' bezeichnen. Das geht gar nicht.
Alles in allem hast du gute Chancen zu gewinnen, wenn du ein Fass aufmachst. Aber überleg dir gut, ob du das willst. Ich kenne deine berufliche Situation nicht.
01.05.2015 um 18:20 Uhr
Wie mache ich das?
01.05.2015 um 19:50 Uhr
Hi eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht einschalten, und BR mit ins bott nehmen . Dabei nur Kopf hoch und lachen für diesen dummen AG
01.05.2015 um 20:21 Uhr
*und BR mit ins bott nehmen * Wenn der BR von sich aus meint, dass man da nix machen kann, was soll der dann im Boot?
01.05.2015 um 20:22 Uhr
Das ist ja eben die erst vor kurzem geführte Diskussion (bei einem anderen Beitrag hier im Forum). Die BRs verkennen einfach ihre Mitbestimmung bei der Nutzung der Software im LKW. Und der AG macht was er will, weil der BR nichts in dieser Sache tut.
Du kannst auch den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
02.05.2015 um 17:08 Uhr
@ Scania Gehe einfach mal zu eurer Zuständigen GW und schildere dort einmal dein Problem. Bei einem Einsatz von Telematik ist Verdi in der Regel immer bereit, aktiv zu werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass diese dann einmal ein ernstes Gespräch mit eurem BR führen.
Ich kenne nicht wenige BRs, die es erfolgreich geschafft haben die Nutzung einer Telematik stark einzuschränken. Hier besonders bei der von FleetBoard, die ja so gut wie alles aufzeichnet, dass es viel gläserner kaum noch geht.
Das Einzige, was sich hier einer Mitbestimmung entzieht, ist die Standortfeststellung. Aber schon der Vergleich mit anderen über gefahrene Strecken wäre wieder mitbestimmungspflichtig. Die Einrichtung einer Schnittstelle zu erfassungsfähigen PRG wie SAP oder anderen unterliegt immer einem MBR.
Auch wenn die Telematik schon lange unbeanstandet benutzt wird, führt das jetzt nicht dazu, dass hier ein MBR verwirkt ist und kein MBR mehr besteht. Ein Gewohnheitsrecht auf nicht Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten/Pflichten gibt es nicht.
02.05.2015 um 18:04 Uhr
Hör mir auf mit verdi. Die haben mich abgewisen. Einfach so. Ich habe jetzt zwar von vielen Angebote für schulung bekommen aber noch nicht wirkliche hiöfe. Danke für die angebote aber mir hilft keine schulung.
02.05.2015 um 18:50 Uhr
Ja, ver.di ist bisweilen, hm, etwas .. besonders. Macht ja nix. Such dir im Internet oder Telefonbuch einen Fachanwalt (!!) für Arbeitsrecht raus und ruf den an. Frag ihn zuerst, ob er bereit wäre dir zu erklären, wie du ihn als Sachverständigen hinzuziehen musst, so dass die Rechnung an den AG geht. Ihr braucht einen Beschluss, das erklärt er dir schon alles. Und dann lasst ihr ihn kommen und konsultiert ihn in der Sache. Wenn die Chemie stimmt, fragt ihn auch gleich nach einem Angebot für eine Schulung. ;)
02.05.2015 um 19:05 Uhr
@ Scania Jetzt bin ich aber einwenig angekränkelt. Dass Du einfach so abgewiesen wurdest, kann ich mir schwerlich vorstellen.
Ich komme zufällig aus diesem Fachbereich und habe noch nie erlebt, dass jemand ohne Grund abgewiesen wurde.
08.05.2015 um 23:59 Uhr
ne cassandra, das ist jetzt nicht wahr
09.05.2015 um 16:26 Uhr
@Scania
Casandra hat recht. Ich werde hier schon oft genug blöd angemacht weil ich sage bei technischen Dingen immer in einer BV festlegen welche Hard- und/oder Software genutzt werden darf. Wer alles Lese- und wer Lese und Schreibrechte im Programm haben darf. Weiter noch wie lange diese Daten gespeichert werden dürfen und wozu sie im welchem Programm benutzt werden dürfen. Diese Gerätschaften im LKW sind einzig und alleine dazu da um Erkenntnisse bezüglich des LKW´s zu gewinnen und nicht um eine Leistungs-und Verhaltenskontrolle der MA durchführen zu können. Daher ist die Abmahnung nicht die Tinte wert mit der sie geschrieben wurde. Hier kannst du dich auch unter dem rechtlichen Beweis- und Verwetungsverbot schlau machen. Das weiter das der AG AUCH FÜR UNS ARMEN lkw Fahrern die Strecke so legen muss das wir zur Toilette gehen können ist dagegen nicht zu beachten, da dies einfach nicht möglich ist. Jedoch bist Du dazu verpflichtet die nicht die Route zu verlassen wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist.
09.05.2015 um 17:15 Uhr
Halo zusammen. Bin gerade von der Tour zurück. Und die nächste abmahnung im Kasten. Diesmal wegen nicht ordnunsgemäser Nutzung des gps. Klase. Ich habe versucht verdi zuerreichen. Die ganze Woche null Interesse. Scheis laden. Beitrag 13 versth ich leider nicht gut. Entschuldigt aber ich kann gerad kotze.
09.05.2015 um 20:19 Uhr
Sollte verdi sich tatsächlich nicht um dich kümmern, nehme einen Fachanwalt. Eine Abmahnung wegen nicht ordnungsgemäser Nutzung des gps geht auch nicht. Ein gps kann ein Fahrer weder beeinflussen noch fehlerhaft bedienen. Ein gps gibt und empängt Signale via Sattelit. Was verstehst Du an Antwort 13 nicht?
10.05.2015 um 23:40 Uhr
Und die nächste abmahnung im Kasten. Zunächst einmal muss man nicht in Panik geraten, weil man eine oder zwei Abmahnungen erhalten hat. Ob diese zurecht ausgesprochen wurden, klärt letztlich der Richter am Arbeitsgericht bei einem evtl. Kündigungsschutzprozess.
Scheis laden. Ich verstehe Dich gut. Um denen auf die Sprünge zu helfen, verlange die Tel. Nr. des Landesfachbereichsleiters und schildere dort, was dir mit den "Örtlichen" passiert ist!
10.05.2015 um 23:45 Uhr
Wir können unser Gps mit der Hand einlocken. Deine Antwort ist also falsch glaub mir Bei verdi mach ich morgen ein fas auf. Anwalt kann ich nicht zahlen
11.05.2015 um 00:07 Uhr
@Scania
Bevor Du was behauptest, bitte erst kundig machen. Dazu in entwa hier: http://www.fernwege.de/gps/tipps/wie-funktioniert-gps/index.html
Nochmal, in einen GPS könnt ihr euch nicht manuell einloggen. Es gibt wohl die verschiedensten Scannersisteme wo ein GPS intregriert ist, in dem Man sich einloggt. Dur das einloggen in dem Gerät wird kann dann auch via GPS die Ortung ermöglicht werden. Ich z.B. habe so ein Gerät in meinem LKW: Wenn ich gleich um 0:00 Uhr in meine Wochentour im Fernverkehr starte, melde ich mich an diesem Gerät an. Den Namen lasse ich mal weg, aber auf diesem Gerät emfange ich die Aufträge für die Woche und arbeite die auch so so ab wie gefordert, heisst ich muss jeden Ablauf bis zu Ende jeder Tour manuel dort bestätigen. Tuhe ich dies nicht dann ist eine Falsche Bedienung. Diieses Gerät hat gleichzeitig ein Navi....heisst AG giebt eine Fahrstrecke vor und er kann sehen wo ich mich gerade aufhalte. (was mir persönlich völlig wurscht ist). Ins GPS System komme aber weder ich noch sonste wer in unserem Betrieb. Dies ist schlicht und einfach nicht möglich. Wenn Du meinst das dies anders ist, wird Dir weder hier noch sonst wo geholfen werden können.
11.05.2015 um 11:01 Uhr
Hilf mir mal auf die Sprünge: Dann kann ich das GPS-Gerät dennoch nicht nutzen und ausgeschaltet lassen, oder?
11.05.2015 um 12:43 Uhr
Wie gesagt, auf das GPS und der Ortung kann der Fahrer kein Einfluss nehmen oder das Gerät ein oder aus zu schalten in dem der GPS Empfängerintregiert ist. Man beantworte sich mal selber die Frage ob man als Nutzer eines Navis den Empfang des GPS Signals manuel ausschalten kann;oder mann nehme das Fleetboard das auch via GPS funktioniert.
11.05.2015 um 13:21 Uhr
Jaja, "das GPS" können nur die Amerikaner ein- und ausschalten.
Und jetzt wird sich Scania wahrscheinlich ganz fürchterlich schämen, dass er sein "Scannersistem" fälschlicherweise als "GPS" bezeichnet hat.
OMG!
11.05.2015 um 17:21 Uhr
@Pjöööng
Ja und iss was dabei, wenn jemand mal was verwechselt ?
Jaja, "das GPS" können nur die Amerikaner ein- und ausschalten.
Wenn due mir damit irgend was sagen willst dann machs, aber nicht wie ein pupertierender Jüngling; das steht Dir nicht. Wie sagt ihr doch immer so schon: nenne Fakten und Quelle.
11.05.2015 um 17:26 Uhr
Zitat (Snooker): "Ja und iss was dabei, wenn jemand mal was verwechselt ?"
Ja eben! Ganz genau! Aber Du reitest da die ganze Zeit drauf rum! Du merkst doch schon gar nicht mehr was um Dich herum vorgeht. Irgendwie muss ich bei Dir und Deinen Beiträgen immer mehr an "Shutter Island" denken!
11.05.2015 um 18:18 Uhr
Was willste denn sonst machen, als Osterhase verkleidet zur Weihnachtsfeier gehen und Geschenke verteilen. Sicher muss man den Fragestellenden darauf hin weisen das er gerade verhert rum aufgesattelt hat. Wenn ich das weiss und Du das weisst dann liegt es aber an uns gemeinsam ihn auf die eine oder andere Art darauf zu stossen. Dies wird garantiert nicht gelingen wenn ich sage, machste aber fein Scania, wenn ich doch genau weiss das es verkehrt ist....... und das weisst auch Du. Und wenn Du da nicht mit dran arbeiten willst dann lass doch eifach die Kommentare für die Kloschüssel. Ich war eigentlich gerade mal auf den Weg zwei Schritte zurück zu machen, aber Kommentare wie deine , die nicht mal direkt was zum Thema beitragen katapultieren mich immer wieder aud den alten Stand. Mir isst´s im Prenzip wurscht.
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