Behinderung der Betriebsratsarbeit? Abmahnung unseres Kollegen...
Hallo zusammen,
wir haben da mal wieder eine Frage...Einer unserer Betriebsräte hat gestern eine Abmahnung erhalten. Grund hierfür soll gewesen sein, dass der BR nach Beendigung seiner normalen Tätigkeit ins Unternehmen zurück gekommen ist und im Anschluss noch ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten haben sollte. Der war aber noch nicht da und so ging dieser BR noch ein paar ECHTE betriebliche Sachen erledigen und im Anschluss zum Postkasten des BR´s um schon einmal die aktuelle Post für die nächste Sitzung zu holen. Als er die Post geholt hatte, wurde er von ein paar Kollegen in einer aktuellen Sache angesprochen. Er beantwortete die gestellten Fragen und ging dann wieder. Sein Vorgesetzter war dann auch bald da, sie klärten die betriebliche Sache. Er stempelte aus und ging nach Hause.
Das ganze wurde von einem anderen Mitarbeiter beobachtet und der GF berichtet. Die GF teilte diesem BR dann mit, dass Mitarbeiter ja Angst hätten, dem BR etwas zu sagen und ausserdem würden alle Augen auf diese Sache gerichtet sein, sodass die GF jetzt gezwungen wäre zu reagieren. Man ließ sich eine Woche zeit und zitierte den BR dann wieder zur GF. Diese erteilte ihm dann die Abmahnung mit dem Grund, dass der BR sich nicht zur BR - Arbeit abgemeldet hat.
Ist das normal??? Irgendwie ist das doch komisch oder? Der BR kann doch nicht vorhersehen, ob ihn Kollegen ansprechen könnten oder werden, wenn er wieder auf dem Firmengelände ist und womöglich noch vorhersehen wie lange ein Mitarbeitergespräch voraussichtlich dauert!? Ist das möglicherweise Behinderung?
Für schnelle Anworten bedankt sich der BR schon mal im Voraus ;o)
Community-Antworten (1)
23.02.2011 um 10:03 Uhr
. . . möglicherweise, bzw. schon sehr wahrscheinlich, aber wie ist denn das sonst im Betrieb geregelt, wenn AN sich innerhalb des Betriebes von ihrem Arbeitsplatz entfernen?
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