Erstellt am 05.12.2019 um 07:02 Uhr von Kratzbürste
Im Bundesurlaubsgesetz steht, dass der Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist. Also sind drei Wochen am Stück ganz normal (obwohl die Arbeitgeber immer so tun, als würde die Welt und insbesondere der Betrieb zusammenbrechen). Im Streitfall hat der BR ein Mitbestimmungsrecht.
Erstellt am 05.12.2019 um 07:26 Uhr von Tulpe
Und was machst du an Ostern, Pfingsten Herbstferien? Auch wird es Kollegen geben die auch Schulpflichtige Kinder haben. Alle wollen Urlaub in der ferienzeit.
Es gibt mehr Ferien als Urlaub, ich habe als Alleinerziehende meine Kinder (damals Grundschule) in die Ferienfreizeit geschickt. Über die Diakonie bekommt man das Vergünstigter. man kann es nicht jedem Recht machen und im BUG steht mindest Urlaub zusammen hängend 2 Wochen.
Erstellt am 05.12.2019 um 08:02 Uhr von rtjum
Zitat Tulpe: im BUG steht mindest Urlaub zusammen hängend 2 Wochen.
Da steht aber auch dass das nur so ist bei dringenden betrieblichen Gründen und in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen.
Der Urlaub anderer Kollegen ist keines von beiden!
Erstellt am 05.12.2019 um 08:05 Uhr von TomScho
Guten Morgen,
geregelt ist diese Thematik im BUrlG - hier §7 - 2 :
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
- dein AG macht hier erst einmal alles richtig, wenn er Dir min. zwei Wochen am Stück gibt, interessant wäre dann allerdings was die dringenden betrieblichen Gründe wären, bzw. die in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe wären um Dir denn Urlaub nicht am Stück zu gewähren.
Erstellt am 05.12.2019 um 08:45 Uhr von stehipp
Ich sehe das etwas anders als rtjum.
Urlaubsansprüche anderer Kollegen können sehr wohl dagegen sprechen.
Auch bei der Urlaubsvergabe sollten alle gleich behandelt werden. Wenn ich also mehrere Kollegen mit schulpfl. Kindern habe, haben alle ein Anrecht auf Urlaub in den Ferienzeiten.
Da aber nicht alle gleichzeitig gehen können und man dann den Betrieb evtl. mal kurz zusperren muss, ist es eben notwendig den ein oder anderen Wunsch nicht zu berücksichtigen.
Wie so häufig im Leben hilft hier reden weiter. AG fragen, BR fragen und nach Gründen und dann evtl. Lösungen suchen.
Erstellt am 05.12.2019 um 08:52 Uhr von rtjum
@stehipp
Tulpe bezieht sich auf: BUrlG §7, Abs. 2, wurde ja schon von TomScho zitiert
Da steht genau nichts von den anderen Kollegen und genau das habe ich geschrieben, dass grundsätzlich eine Urlaubsplanung passiert ja das ist klar und das es auch andere mit schulpflichtigen Kindern gibt auch, aber nur 2 Wochen am Stück, sorry da ist der AG gefordert Lösungen zu schaffen, in 2 Wochen kann man sich ja kaum erholen...
Für solche Fälle sehe ich z.B. die Leiharbeit als probates Hilfsmittel
und dringende betriebliche Gründe die jetzt für den z.B. Oster- oder Sommerurlaub schon bekannt sind sind definitiv nicht dringend also hier nicht zu berücksichtigen.
Erstellt am 05.12.2019 um 08:59 Uhr von moreno
Gibt es denn einen Betriebsrat bei Klausi?