Erstellt am 04.04.2007 um 23:00 Uhr von Heini
Erstellt am 04.04.2007 um 23:04 Uhr von peanuts
Von Beruf bin ich Schriftsetzer - Bildschirmarbeitsplatz ohne Kundenkontakt etc.! Ist denn dann ein Rhetorik-Kurs für meinen Arbeitsbereich als beruflicher Bildungsurlaub geeignet?
Nein!
Welchen Vorteil bietet ein Bildungsurlaub gegenüber dem 37.7? Keinen!!!! Was soll der Streit?
Erstellt am 04.04.2007 um 23:15 Uhr von Konrad
@peanuts nu mal langsam!
In Nordrhein Westfalen gibt es Bildungsurlaub zum Teil ohne viel Sachgrund.
@ Arbeitsknecht könnte sich ja "weiterbilden" in dem er in Zukunft etwas moderiert,
oder sich Versetzen lassen möchte. Der gute Wille zählt auch
Erstellt am 04.04.2007 um 23:36 Uhr von Heini
Der Bildungsurlaub von Arbeitnehmer hat nichts mit der Schulung von Betriebsratsmitglieder zu tun. Somit ist für den Besuch von Bildungsurlaub auch kein Betriebsratsbeschluss notwendig.
Die Voraussetzung von Bildungsurlaub ist nicht für alle Bundesländer einheitlich geregelt. Deshalb ist es wichtig sich die Voraussetzungen für Bildungsurlaub des entsprechenden Bundeslandes genau anzuschauen.
Aber im Groben kann man folgendes sagen:
Bildungsurlaub ist Arbeitnehmerweiterbildung und hat den Sinn, dass Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben wird sein Wissen entsprechend aufzufrischen um am politischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dazu wird dem AN die Möglichkeit gegeben sich während der Arbeitszeit an bis zu fünf Tagen im Jahr weiterzubilden. Dabei ist es unerheblich ob es sich speziell um eine berufliche Weiterbildung handelt.
Wichtig ist, die Bildungsveranstaltung muss anerkannt sein. Sie darf vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden.
In diversen Bundesländern gibt es Seminarveranstalter die anerkannte Seminare mit dem Thema Rhetorik/Kommunikation anbieten.
Somit ist der Besuch eines Rhetorikseminars für dich möglich.
Erstellt am 05.04.2007 um 07:00 Uhr von Rolf Becker
Das Problem liese sich doch ganz einfach lösen, wenn eine Anerkennung nach §37.7 BetrVg für den Kurs besteht. Entsprechend anerkannte Rhetorik Kurse gibt es von vielen Anbietern.
Erstellt am 05.04.2007 um 09:17 Uhr von ridgeback
@arbeitsknecht,
vielleicht hilft dir das weiter.
BVerfG Urteil vom 15.12.1987 - 1 BvR 563/85, 1 BvR 562/85, 1 BvR 974/86, 1 BvL 3/86
Erstellt am 05.04.2007 um 16:23 Uhr von arbeitsknecht
Hallo! Also das Bundesland wäre Berlin!
Erst mal danke für die vielen Lösungsansätze.
Der Kurs,den ich besuchen wollte hat leider keine Anerkennung nach 37.7 - in Berlin gibt für dieses Jahr auch keine freien Kurse nach 37.7 mehr. Alles andere wird mir zu teuer!
Deshalb wollte ich ja meinen reservierten Kurs, der die Bildungsurlaubsanerkennung hat ja nun als Arbeitnehmer ohne Berücksichtigung meiner BR-Tätigkeit besuchen.
Meine Tätigkeit ist derzeit (seit 2 Jahren) ausschließlich als Schriftsetzer. Vorher hatte ich auch
Kontakt zu den Außendienstmitarbeitern (Zeitraum 2 Jahre) und hatte auch 2x in der Telefonzentrale ausgeholfen.
Da mein Arbeitsvertrag auf "Verlagsmitarbeiter" lautet, kann ich für die Zukunft nicht ausschließen,
dass ich wie in der Vergangenheit ja auch schon, Tätigkeiten ausübe, wo Kommunikation gefordert wird. Ziel ist auch mir diese Fähigkeiten anzueignen, da ich als BR häufig aktiv und passiv an Gesprächen oder Verhandlungen teilnehme und auch als Mitarbeiter habe ich häufig Streitgespräche mit meinem Abteilungsleiter, die regelmäßig eskalieren. Ich würde mir gerne aus all diesen Gründen das Wissen aneignen, Gespräche richtig führen zu können.
Mein AG wird sich diesem Sminar versperren, so dass ich mir beim Arbeitsgericht die entsprechende Entscheidung holen müsste. Diese Auseinandersetzung ist zwar unschön aber eben auch mal nötig, da grundsätzlich jeglicher Wunsch nach Bildungsurlaub in unserer Firma als "nicht üblich" abschlägig behandelt wird.
Also wenn so ein Kurs für mich nicht direkten Bezug zur augenblicklichen Tätigkeit haben muss sondern auch im weiten Sinne berufsbezogen betrachtet werden kann, auch hinsichtlich der vielleicht künftig anstehenden Aufgaben (die es in der Vergangenheit ja auch schon gab) und die für mich als pauschal eingestellter Verlagsmitarbeiter ja auch in Betracht kommen - dann würde ich den Schritt vor das AG auch gehen. Aber Aussicht auf Erfolg sollte die Sache schon haben, sonst wird sich in dieser Firma niemand mehr trauen jemals wieder irgendeinen Bildungsurlaub zu beantragen.
Ich hoffe, ich konnte die Ausgangslage darlegen!
Danke
Erstellt am 05.04.2007 um 18:37 Uhr von Heini
Das Berliner Bildungsurlaubsgesetz findest Du hier:
www.berlin.de/sen/arbeit/bildungsurlaub/bildungsurlaub.html