Hallo!
Ich bin seit einem Jahr im BR (kein Vorsitzender) und wollte nun mal einen Bildungsurlaub machen - Kurswunsch "Rhetorik und Kommunikation". Mein BR-Vorsitzender war der Meinung, dass ich als BR keinen Bildungsurlaubsanspruch hätte und ich daher einen Beschluss nach §37.7 BetrVg bräuchte. So wurde entsprechend beschlossen und dem AG mitgeteilt. Der AG hat jetzt klar gemacht, dass er für mich keinen Rhetorik-Kurs als BR-Kurs akzeptiert. Leider hatten wir auch nur eine Anerkennungsurkunde als Bildungsurlaubsveranstaltung und nicht als 37.7 BetrVg beigefügt. Erste Sondierungsanfragen haben ergeben, dass nach Rhetorik-Kurse Arebitsgericht eher den BR-Vorsitzenden zu gestanden wird und nicht dem "einfachen" BR-Mitglied.
Wie auch immer - neue Strategie: Nicht als BR sondern als Arbeitnehmer den Rhetorik-Kurs einreichen, denn mittlerweile ist die Erkenntnis gereift, dass meine Bildungsurlaubsansprüche durch mein FR-Amt erstmal unberühret bleiben!
Das neue Problem ergibt sich aus der Unterscheidung der Bildungsurlaubs-Kurse. Da wird wohl nach beruflicher und politischen Bildungskursen unterschieden.
Von Beruf bin ich Schriftsetzer - Bildschirmarbeitsplatz ohne Kundenkontakt etc.! Ist denn dann ein Rhetorik-Kurs für meinen Arbeitsbereich als beruflicher Bildungsurlaub geeignet? Mein AG wird mir so oder so keinen Rhetorik-Kurs zugestehen wollen, deshalb würde ich gerne vorher wissen wollen, ob dieser Kurs als berufliche Weiterbildung für mich als Schriftsetzer zählen tut oder nicht?
Wer hat bei dieser Thematik noch den Durchblick?

Danke!