W.A.F. LogoSeminare

Bildungsurlaub und BR Seminar

H
HansH
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Frage ist ein BR Seminar eine betrieblich oder dienstlich veranlasste Bildungsveranstaltung und kann dadurch in NRW der Bildungsurlaub gekürzt werden. Siehe Gesetz Ich denke ja und ihr?

(2) Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme an einer betrieblich oder dienstlich veranlassten Bildungsveranstaltung frei, kann er davon bis zu zwei Tagen im Kalenderjahr auf den Freistellungsanspruch von fünf Tagen im Kalenderjahr anrechnen. Der Arbeitgeber hat die Anrechnung dem Arbeitnehmer mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich mitzuteilen.

1.52302

Community-Antworten (2)

P
pitsieben

11.08.2011 um 11:41 Uhr

@ hansh, eine betrieblich oder dienstlich veranlassten Bildungsveranstaltung ist nicht zu vergleichen mit einem BR-Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG sonder nur Seminare nach § 37 Abs. 7 werden mit dem Bildungsurlaub verglichen. (Siehe auch Kommentar Däubler u.a. § 37 ab Rn 91)

M
Mainpower

11.08.2011 um 11:43 Uhr

Hallo, verstehe die Frage nicht. Ein BR Seminar ist dazu da dass der BR seinen Aufgaben gerecht werden kann. Er lässt sich also schulen um die BR Arbeit ordentlich zu machen. Es ist rein eine Sache des Betriebsrats. Hat also keine betriebliche oder dienstliche veranlassung.

Ihre Antwort