Erstellt am 25.04.2007 um 14:19 Uhr von waschbär
ClaudiaH72,
so recht im AMT seit ihr wohl nicht, aber einige BR´s haben auf Seminar ihr BR Handy mit für Notfälle mit den Ersatzmitgliedern .-)
P.S das seminar ist aber nicht in Köln Weiden oder ...
Erstellt am 25.04.2007 um 14:26 Uhr von ClaudiaH72
Hallo Waschbär,
die Frage ist, sind die 3 Ersatzmitglieder Beschlußfähig ?
Gruss
Claudia
P.S.: Nein...das Seminar ist direkt in Köln...
Erstellt am 25.04.2007 um 14:28 Uhr von baccus
@ClaudiaH72,
Teilnahme an Seminaren sind wichtig müssen aber nicht immer all BR`s zur gleichen Zeit hin. Geht auch Einzeln!
Erstellt am 25.04.2007 um 14:34 Uhr von ClaudiaH72
Danke Baccus...aber das war jetzt gar nicht meine Frage und hilft uns auch nicht wirklich weiter !!!!
Gruss
Claudia
Erstellt am 25.04.2007 um 15:09 Uhr von Mona-Lisa
@Claudia,
ganz einfach!
Ihr 3 seid auf Seminar in Köln, :-))
eure 3 Ersatzmitglieder vertreten euch offiziell in der Firma.
Sollte etwas so dringendes, wie z. B. eine fristlose Kündigung (3-Tag Frist!) kommen, wird diese Anhörung vom AG einem von den 3 Ersatzmitgliedern übergeben.
Dieses kann euch anrufen und ihr könnt dann klären, was ihr tun wollt.
Eines kann ich mir aber auch nicht verkneifen, warum müsst ihr alle 3 zusammen auf Seminar?
Erstellt am 25.04.2007 um 15:13 Uhr von docpille
damit keiner mehr weiss als der andere!!
Aber eure Ersatzmitglieder sind durchaus beschlussfähig,aber ob das so gut ist,die werden auch nicht geschult sein.
Erstellt am 25.04.2007 um 15:15 Uhr von ClaudiaH72
Hallo Mona-Lisa,
wir haben unsere Gründe warum wir in diesem Fall zu dritt gehen...ich glaube das würde jetzt hier ein bisschen das Thema verfehlen dies hier ausführlich zu erklären.
Vielen Dank für deine Antwort...jetzt sind wir auf jeden Fall schlauer :-).
Noch eine abschliessende Frage: Können die 3 Ersatzmitglieder in laufende Dinge eingreifen, auch wenn dazu in diesen 5 Tagen gar keine Dringlichkeit besteht ?
Gruss
Claudia
Erstellt am 25.04.2007 um 15:17 Uhr von Mona-Lisa
@Claudia,
diese 3 Ersatzmitglieder sind in dieser Zeit amtierende Betriebsräte, das muss euch klar sein!
Und beantwortet wohl deine Frage.... ;-))
Erstellt am 25.04.2007 um 16:54 Uhr von Kölner
@claudiaH72
Was kann es schöneres geben, als ein Seminar in Köln zu haben.
Aber wie können 3 Ersatzmitglieder tagen, wenn sie (sich) nicht einladen können? :-)
Erstellt am 25.04.2007 um 17:03 Uhr von ClaudiaH72
Hallo Kölner,
schön von dir eine Antwort zu bekommen...du bist ja hier sehr aktiv :-))
Aus deiner Antwort entnehme ich dann wohl, das keiner der Ersartzmitglieder die Position des Vorsitzenden übernimmt ??? Wir dachten das wäre dann vielleicht das nächste Ersatzmitglied ?!? Wohl nicht....
Gruss
Claudia
Erstellt am 25.04.2007 um 17:05 Uhr von Kölner
@ClaudiaH72
Positionen können nicht übernommen werden.
Erstellt am 25.04.2007 um 17:05 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
darüber liesse sich genüsslich und vortrefflich streiten! :-))
Im übrigen können die Ersatzmitglieder jederzeit ohne Ladung eine Sitzung abhalten - vorausgesetzt, alle (3) sind einverstanden.... ;-))
Erstellt am 25.04.2007 um 17:11 Uhr von Catweazle
Wenn BR und Stellvertreter verhindert sind und keine Vorsorge getroffen wurde, haben die restlichen BRM ein Selbstzusammentrittsrecht. Es kann also jeder zu einer Sitzung einladen.
Erstellt am 25.04.2007 um 17:27 Uhr von Kölner
@all
Jajaja...
...aber auf diesen Trichter muss man kommen. Und: Selbstzusammentrittsrecht setzt m.E. immer auch einen Anlass voraus. Ausserdem könnte man der GF mitteilen, dass man weg ist und in dringenden Fällen - als BRV - über Handy erreichbar!
Fertig...
Erstellt am 25.04.2007 um 19:32 Uhr von mokkabohne
Einen Kommentar kann ich mir trotzdem nicht sparen:
Ein Gremium, dass sich für eine Woche vom Acker macht und seine Ersatzmitglieder im Zweifelsfall ungeschult (denn davon gehe ich schon wegen dieser Fragestellung aus) dem Arbeitgeber "ausliefert", und damit die Arbeitnehmer großen Risiken aussetzt, würde von mir NIE wieder eine Stimme erhalten. Glaubt Ihr etwa, dass abgezockte Arbeitgeber nur Märchen vom großen bösen Wolf sind?
Erstellt am 25.04.2007 um 19:34 Uhr von Kölner
@mokkabohne
Ein Kommentar zum BetrVG lässt genau das kaum zu...
...ich suche in der Späte nochmals!
Erstellt am 25.04.2007 um 20:14 Uhr von ClaudiaH72
Hallo an Alle, die sich hier so schön an der Beantwortung meiner Frage beteiligt haben.
Kölner: Ja wir werden unsere Handynummern der GL da lassen und sind, wie schon gesagt, auch jederzeit erreichbar. Ausserdem wäre es kein Problem innerhalb von 1,5 Stunden im Büro zu sein...falls was ganz dringendes anliegt.
Mokkabohne: Wir liefern unsere Ersatzmitglieder nicht dem Arbeitergeber aus...und nein wir machen uns auch nicht vom Acker und denken auch nicht "Nach uns die Sinnflut". Aber wie auch immer...das war und ist auch gar nicht meine Frage. Vielleicht können wir darüber ja irgenwann anderes mal diskutieren was eine guten BR so ausmacht...aber ich glaube dann nicht unbeding hier :-)
Gruss
Claudia
Erstellt am 25.04.2007 um 22:37 Uhr von mokkabohne
@Kölner: das beruhigt mich sehr, danke.
@ClaudiahH72: Nein, danke.
Erstellt am 25.04.2007 um 23:45 Uhr von Kölner
@mokkabohne
Nur für Dich:
DKK, 10.Auflage zu § 102 BetrVG RN: 34
"[...] Das BAG (18. 8. 82, EzA § 102 BetrVG Nr. 48) hält den BR nur in dem seltenen Fall für funktionsunfähig, wenn alle BR- und Ersatzmitglieder nicht nur kurzfristig, d. h. nicht nur für wenige Tage, an der Ausübung ihres Amtes verhindert sind (z. B. wegen Krankheit, Urlaubs, dienstlicher Abwesenheit oder gänzlichen Ausscheidens aus dem BR). Der AG darf die Zeit der Funktionsunfähigkeit des BR nicht missbrauchen, z. B. durch Warten mit einer Kündigung bis zum Eintritt einer vorhersehbaren Situation, um dadurch die Mitbestimmung des BR zu umgehen (HSWG, Rn. 16; KR-Etzel, Rn. 24c; vgl. für das BetrVG 1952 LAG Düsseldorf 2. 1. 68, BB 68, 628). Er muss mit der Kündigung bis zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des BR warten, falls ihm dadurch keine – selbstverschuldeten – Nachteile entstehen (HSWG, Rn. 16)."
Na dann...
Erstellt am 26.04.2007 um 09:15 Uhr von waschbär
ClaudiaH72,
Nun deine Frage dürfte ja, Beantwortet sein.
Das mit Köln-Weiden war ein Scherz ....
Erstellt am 26.04.2007 um 09:57 Uhr von peters
Ich stelle mal eine ganz andere Frage:
Ist der BR denn während des Seminars funktionsunfähig?
Er ist komplett, beschlussfähig, erreichbar und kann auf der Stelle einberufen werden. Er könnte sich z.B. im Falle einer Kündigung die Unterlagen zukommen lassen und in einer Seminarpause oder am Nachmittag seine BR-Pflichten wahrnehmen. Entsprechende Kommunikationsmittel gibt es heute, dass man ggf. auch unterwegs agieren kann. Eine entsprechende Vorsorge, eine Regelung, die auch dem Arbeitgeber mitgeteilt wird. sollte aber vorher eindeutig getroffen werden.
Erstellt am 26.04.2007 um 10:14 Uhr von waschbär
peters,
Deine frage meine Antwort : JA und NEIN ....
a. wo darf der BR Beschlüsse fassen und wie ...
b. Warum sollen die Ersatzmitglieder nicht "eigenständig" ihre Arbeit Verichten können ? Solange Sie Betr.VG Konform bleiben ???
Nicht alles was es Heute gibt,darf auch ohne weiters dafür genu werden ... Telefon abstimmungen etc...
p.s Auch der AG hat kein nachhaltiges Intresse das der BR alle Modernen Komunikationseinrichtrungen nutzen kann ...
Erstellt am 26.04.2007 um 10:24 Uhr von peters
@waschbär
es war nicht die Rede von einer Telefonkonferenz. Wozu auch, der 3er BR ist komplett und beschlussfähig und gemeinsam beim Seminar und kann dort ganz normal eine Sitzung abhalten. Es dürfte nicht im Sinne des Arbeitgebers (Reisekosten) sein, dass der BR dazu erst in die Firma fahren muss.
Mit der Nutzung der Kommunikationseinrichtung meinte ich lediglich, dass der BR per Handy erreichbar ist, Unterlagen ggf. per Fax o.ä. erhalten kann und eine eventuelle Stellungnahme von dort absetzen kann.
Deine Anmerkung b: Selbstverständlich können die Ersatzmitglieder das auch eigenständig tun. Es muss aber eben vorher geregelt sein, wie man vorgeht, wenn nun während des Seminars etwas anfällt.
Erstellt am 26.04.2007 um 11:30 Uhr von waschbär
peters,
natürlich kann man, mit dem Ag nebenabreden Treffen,aber man muss auch in Betracht ziehen das er es "auslebt" . Sprich Vorsicht mit sonderregeln ....
ansonsten hasste recht bis auf FAX ... geht gar nicht wegen dem möglichen Vertrauensbruch ! / Datenschutz... Wer bekoomt alles das Fax zu Gesicht ?