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BR im Amt obwohl nicht im Hause ?!?

C
ClaudiaH72
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein 3 BR und bald für eine Woche gemeinsam auf einem BR Seminar in Köln. Die Frage die sich uns nun stellt: Sind wir in dieser Zeit trotzdem im "Amt" oder stellt sich der BR in dieser Woche aus den 3 Ersatzmitgliedern die wir noch haben ?

Wir sind dort jederzeit telefonisch erreichbar und wären auch in ca. 2 Stunden hier Büro....kann uns jemand diese Frage beantworten ?

Vielen Dank und Gruss

Claudia

7.277024

Community-Antworten (24)

W
Waschbär

25.04.2007 um 16:19 Uhr

ClaudiaH72, so recht im AMT seit ihr wohl nicht, aber einige BR´s haben auf Seminar ihr BR Handy mit für Notfälle mit den Ersatzmitgliedern .-)

P.S das seminar ist aber nicht in Köln Weiden oder ...

C
ClaudiaH72

25.04.2007 um 16:26 Uhr

Hallo Waschbär,

die Frage ist, sind die 3 Ersatzmitglieder Beschlußfähig ?

Gruss

Claudia

P.S.: Nein...das Seminar ist direkt in Köln...

B
baccus

25.04.2007 um 16:28 Uhr

@ClaudiaH72, Teilnahme an Seminaren sind wichtig müssen aber nicht immer all BR`s zur gleichen Zeit hin. Geht auch Einzeln!

C
ClaudiaH72

25.04.2007 um 16:34 Uhr

Danke Baccus...aber das war jetzt gar nicht meine Frage und hilft uns auch nicht wirklich weiter !!!!

Gruss

Claudia

M
Mona-Lisa

25.04.2007 um 17:09 Uhr

@Claudia, ganz einfach! Ihr 3 seid auf Seminar in Köln, :-)) eure 3 Ersatzmitglieder vertreten euch offiziell in der Firma. Sollte etwas so dringendes, wie z. B. eine fristlose Kündigung (3-Tag Frist!) kommen, wird diese Anhörung vom AG einem von den 3 Ersatzmitgliedern übergeben. Dieses kann euch anrufen und ihr könnt dann klären, was ihr tun wollt. Eines kann ich mir aber auch nicht verkneifen, warum müsst ihr alle 3 zusammen auf Seminar?

D
DocPille

25.04.2007 um 17:13 Uhr

damit keiner mehr weiss als der andere!!

Aber eure Ersatzmitglieder sind durchaus beschlussfähig,aber ob das so gut ist,die werden auch nicht geschult sein.

C
ClaudiaH72

25.04.2007 um 17:15 Uhr

Hallo Mona-Lisa,

wir haben unsere Gründe warum wir in diesem Fall zu dritt gehen...ich glaube das würde jetzt hier ein bisschen das Thema verfehlen dies hier ausführlich zu erklären.

Vielen Dank für deine Antwort...jetzt sind wir auf jeden Fall schlauer :-).

Noch eine abschliessende Frage: Können die 3 Ersatzmitglieder in laufende Dinge eingreifen, auch wenn dazu in diesen 5 Tagen gar keine Dringlichkeit besteht ?

Gruss

Claudia

M
Mona-Lisa

25.04.2007 um 17:17 Uhr

@Claudia, diese 3 Ersatzmitglieder sind in dieser Zeit amtierende Betriebsräte, das muss euch klar sein! Und beantwortet wohl deine Frage.... ;-))

K
Kölner

25.04.2007 um 18:54 Uhr

@claudiaH72 Was kann es schöneres geben, als ein Seminar in Köln zu haben.

Aber wie können 3 Ersatzmitglieder tagen, wenn sie (sich) nicht einladen können? :-)

C
ClaudiaH72

25.04.2007 um 19:03 Uhr

Hallo Kölner,

schön von dir eine Antwort zu bekommen...du bist ja hier sehr aktiv :-))

Aus deiner Antwort entnehme ich dann wohl, das keiner der Ersartzmitglieder die Position des Vorsitzenden übernimmt ??? Wir dachten das wäre dann vielleicht das nächste Ersatzmitglied ?!? Wohl nicht....

Gruss

Claudia

K
Kölner

25.04.2007 um 19:05 Uhr

@ClaudiaH72 Positionen können nicht übernommen werden.

M
Mona-Lisa

25.04.2007 um 19:05 Uhr

@Kölner, darüber liesse sich genüsslich und vortrefflich streiten! :-))

Im übrigen können die Ersatzmitglieder jederzeit ohne Ladung eine Sitzung abhalten - vorausgesetzt, alle (3) sind einverstanden.... ;-))

C
Catweazle

25.04.2007 um 19:11 Uhr

Wenn BR und Stellvertreter verhindert sind und keine Vorsorge getroffen wurde, haben die restlichen BRM ein Selbstzusammentrittsrecht. Es kann also jeder zu einer Sitzung einladen.

K
Kölner

25.04.2007 um 19:27 Uhr

@all Jajaja... ...aber auf diesen Trichter muss man kommen. Und: Selbstzusammentrittsrecht setzt m.E. immer auch einen Anlass voraus. Ausserdem könnte man der GF mitteilen, dass man weg ist und in dringenden Fällen - als BRV - über Handy erreichbar! Fertig...

M
mokkabohne

25.04.2007 um 21:32 Uhr

Einen Kommentar kann ich mir trotzdem nicht sparen:

Ein Gremium, dass sich für eine Woche vom Acker macht und seine Ersatzmitglieder im Zweifelsfall ungeschult (denn davon gehe ich schon wegen dieser Fragestellung aus) dem Arbeitgeber "ausliefert", und damit die Arbeitnehmer großen Risiken aussetzt, würde von mir NIE wieder eine Stimme erhalten. Glaubt Ihr etwa, dass abgezockte Arbeitgeber nur Märchen vom großen bösen Wolf sind?

K
Kölner

25.04.2007 um 21:34 Uhr

@mokkabohne Ein Kommentar zum BetrVG lässt genau das kaum zu... ...ich suche in der Späte nochmals!

C
ClaudiaH72

25.04.2007 um 22:14 Uhr

Hallo an Alle, die sich hier so schön an der Beantwortung meiner Frage beteiligt haben.

Kölner: Ja wir werden unsere Handynummern der GL da lassen und sind, wie schon gesagt, auch jederzeit erreichbar. Ausserdem wäre es kein Problem innerhalb von 1,5 Stunden im Büro zu sein...falls was ganz dringendes anliegt.

Mokkabohne: Wir liefern unsere Ersatzmitglieder nicht dem Arbeitergeber aus...und nein wir machen uns auch nicht vom Acker und denken auch nicht "Nach uns die Sinnflut". Aber wie auch immer...das war und ist auch gar nicht meine Frage. Vielleicht können wir darüber ja irgenwann anderes mal diskutieren was eine guten BR so ausmacht...aber ich glaube dann nicht unbeding hier :-)

Gruss

Claudia

M
mokkabohne

26.04.2007 um 00:37 Uhr

@Kölner: das beruhigt mich sehr, danke.

@ClaudiahH72: Nein, danke.

K
Kölner

26.04.2007 um 01:45 Uhr

@mokkabohne Nur für Dich: DKK, 10.Auflage zu § 102 BetrVG RN: 34 "[...] Das BAG (18. 8. 82, EzA § 102 BetrVG Nr. 48) hält den BR nur in dem seltenen Fall für funktionsunfähig, wenn alle BR- und Ersatzmitglieder nicht nur kurzfristig, d. h. nicht nur für wenige Tage, an der Ausübung ihres Amtes verhindert sind (z. B. wegen Krankheit, Urlaubs, dienstlicher Abwesenheit oder gänzlichen Ausscheidens aus dem BR). Der AG darf die Zeit der Funktionsunfähigkeit des BR nicht missbrauchen, z. B. durch Warten mit einer Kündigung bis zum Eintritt einer vorhersehbaren Situation, um dadurch die Mitbestimmung des BR zu umgehen (HSWG, Rn. 16; KR-Etzel, Rn. 24c; vgl. für das BetrVG 1952 LAG Düsseldorf 2. 1. 68, BB 68, 628). Er muss mit der Kündigung bis zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des BR warten, falls ihm dadurch keine – selbstverschuldeten – Nachteile entstehen (HSWG, Rn. 16)." Na dann...

W
Waschbär

26.04.2007 um 11:15 Uhr

ClaudiaH72,

Nun deine Frage dürfte ja, Beantwortet sein. Das mit Köln-Weiden war ein Scherz ....

P
peters

26.04.2007 um 11:57 Uhr

Ich stelle mal eine ganz andere Frage: Ist der BR denn während des Seminars funktionsunfähig? Er ist komplett, beschlussfähig, erreichbar und kann auf der Stelle einberufen werden. Er könnte sich z.B. im Falle einer Kündigung die Unterlagen zukommen lassen und in einer Seminarpause oder am Nachmittag seine BR-Pflichten wahrnehmen. Entsprechende Kommunikationsmittel gibt es heute, dass man ggf. auch unterwegs agieren kann. Eine entsprechende Vorsorge, eine Regelung, die auch dem Arbeitgeber mitgeteilt wird. sollte aber vorher eindeutig getroffen werden.

W
Waschbär

26.04.2007 um 12:14 Uhr

peters,

Deine frage meine Antwort : JA und NEIN ....

a. wo darf der BR Beschlüsse fassen und wie ... b. Warum sollen die Ersatzmitglieder nicht "eigenständig" ihre Arbeit Verichten können ? Solange Sie Betr.VG Konform bleiben ???

Nicht alles was es Heute gibt,darf auch ohne weiters dafür genu werden ... Telefon abstimmungen etc...

p.s Auch der AG hat kein nachhaltiges Intresse das der BR alle Modernen Komunikationseinrichtrungen nutzen kann ...

P
peters

26.04.2007 um 12:24 Uhr

@waschbär

es war nicht die Rede von einer Telefonkonferenz. Wozu auch, der 3er BR ist komplett und beschlussfähig und gemeinsam beim Seminar und kann dort ganz normal eine Sitzung abhalten. Es dürfte nicht im Sinne des Arbeitgebers (Reisekosten) sein, dass der BR dazu erst in die Firma fahren muss.

Mit der Nutzung der Kommunikationseinrichtung meinte ich lediglich, dass der BR per Handy erreichbar ist, Unterlagen ggf. per Fax o.ä. erhalten kann und eine eventuelle Stellungnahme von dort absetzen kann.

Deine Anmerkung b: Selbstverständlich können die Ersatzmitglieder das auch eigenständig tun. Es muss aber eben vorher geregelt sein, wie man vorgeht, wenn nun während des Seminars etwas anfällt.

W
Waschbär

26.04.2007 um 13:30 Uhr

peters, natürlich kann man, mit dem Ag nebenabreden Treffen,aber man muss auch in Betracht ziehen das er es "auslebt" . Sprich Vorsicht mit sonderregeln ....

ansonsten hasste recht bis auf FAX ... geht gar nicht wegen dem möglichen Vertrauensbruch ! / Datenschutz... Wer bekoomt alles das Fax zu Gesicht ?

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