Hallo :)

Ich hab mittlerweile verstanden, dass notwendige Schulungen des BRs keinen Limits unterliegen.

Aber der §37 (7) BetrVG bereitet mir immernoch Kopfzerbrechen. Dieser Absatz beschreibt einen persönlichen Freistellungsanspruch für Schulungen die mehr oder weniger was mit BR zu tun haben. Das sind 3 Wochen pro Amtszeit oder 4 Wochen für neue BR-Mitglieder.

Kommt dann mein normaler Anspruch für Bildungsurlaub dann noch dazu? Hätte ich dann innerhalb einer Amtsperiode Anspruch auf 7 Wochen Bildungsurlaub? (bezogen auf Hamburg 2 Wochen Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren)

Oder ist es irgendwie anders als ich es verstanden hab?

Ich bin dankbar, wenn mir das jemand erklären kann.

Viele Grüße
Kristin