Erstellt am 01.06.2008 um 14:23 Uhr von bökelberger
hallo,
schade das es noch solche "alleinherrscher" gibt!!!
okay nun zu der frage. selbstverständlich hast du das recht und auch in meinen augen die pflicht dich für deine tätigkiet als br zu bilden, dies alles ist ausführlich im § 37 Abs. 1 bis 7 Betriebsverfassungsgestz (BetrVG) klar geregelt.
die entstehenden kosten sind durch den § 40 BetrVG geregelt, diese trägt nähmlich der arbeitgeber.
wenn dies auch andere kolleginnen und kollegen im br so empfinden, dann rate ich euch dringend dem br vorsitz dies in aller deutlichkeit zu erklären. ihr habt das recht auf schulungen, unabhängig wie der kleine könig dies empfindet und euch evtl. bewusst dumm halten möchte. denn ihr könnt den br vorsitz selbstverständlich auch wieder abwählen.
viel glück gruß bökelberger
Erstellt am 01.06.2008 um 17:05 Uhr von Mona-Lisa
@bökelberger,
"viel Glück" ist vielleicht gut gemeint, aber bei diesem Gremium ein völlig falscher Rat!
@BR, der im April geboren ist,
ihr müsst euch mal bewusst werden, dass eurer BRV-Fürst euch nicht auf Schulung schickt - geschweige diese ablehnen kann!
Das entscheidet das Gremium und sonst niemand! Er ist das "Sprachrohr" des Betriebsrats und hat die Information, dass Kollege X am soundsovielten auf Schulung geht und diesen Beschluss dem AG mitzuteilen!
Wenn ein Gremium halbwegs vernünftig arbeiten will, ist es unumgänglich sich mit Seminare weiterzubilden.
Nur sollte euer erster Schritt die Abwahl (einfache Mehrheit genügt!) dieses *Möchtegernbetriebsratschefchen* sein!
Denn dem kann man nicht's mehr in aller Deutlichkeit klarmachen, ausser dass er das Amt des Vorsitzender völlig missbraucht und ihr ihm das Amt sofort entzieht!
Erstellt am 02.06.2008 um 11:30 Uhr von see-see
@ Mona-Lisa,
leider Bedarf es hierfür, wie du schon schreibst, eines Beschlusses, welcher von der Mehrheit zu fassen ist. Ich vermute, dass es im Gremium vom BR, der/die im April geboren ist, keine Mehrheit gibt, weil alle Schäfchen zu dem nicken, was der Leithammel vorgibt. Ich kenne das aus meinem eigenen Gremium. Z.B. Kein Anwalt trotz Übernahme, Kein Wirtschaftsausschuss trotz 150 MAs, etc. etc. etc...... Ohne Mehrheit im Gremium sind BR050474 leider die Hände gebunden.
Erstellt am 02.06.2008 um 16:58 Uhr von Petrus
@seesee: Meine Standardantwort in solchen Fällen: Jede Belegschaft verdient den BR, den sie sich gewählt hat.
Aber um konkret zu helfen, sollte sich der 74er mal an die Gewerkschaft wenden - dieses Verhalten der BR-Mehrheit könnte durchaus ein grob pflichtwidriges Verhalten darstellen und wird nach § 23(1-2) BetrVG mit Neuwahlen bestraft...
Erstellt am 03.06.2008 um 06:34 Uhr von BR050474
Hallo und danke für eure rege teilnahme.
Wie Mona-Lisa schon geschrieben hat, haben die übrigen BR-Kollegen keine eigene Meinung und stimmen dem Vorsitz immer zu. Den §23 in Anspruch zu nehmen wäre meiner Meinung nach nicht so gut. Man würde den Grundprinzip BR in der Firma schädigen und das bischen Vertrauen, was die Belegschaft noch hat zerstören. Ich werde es einfach als mein Recht und meine Pflicht einfordern.
Danke nochmals.