Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Haftbarkeit vom BR, einzelner Mitglieder ?
Seit Mai 2018 gilt die neue EU Datenschutzgrundverordnung. Im Internet habe ich gelesen, dass die Aufsichtsbehörden den BR, bei Verstößen innerhalbe Ihrer Arbeit, auch haftbar machen wollen (auch überprüfen wollen). Weiterhin wurde ausgeführt, dass BRs, im Gegensatz zu Firmen, kein eigenes Vermögen haben, wonach dann die Haftbarkeit auf einzelne Mitglieder des BRs ausgedehnt wird. Dieses kann aber zu erheblichen, existenzbedrohenden hohen Geldstraften führen. Im Internet war aber der derzeitige Stand nicht aufgeführt. Wie sieht es mit der Haftbarkeit des BRs hinsichtlich der DSGVO aus ? Viele Grüße WBOA3
Community-Antworten (1)
21.01.2019 um 14:07 Uhr
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Wer will jetzt schon wissen, was ein Gericht in vielleicht 3 Jahren entscheiden wird.
Den § 120 BetrVG gibt es schon seit 1972 - ohne dass er viel Staub aufgewirbelt hätte.
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