Datenerfassung von BR Mitgliedern
Folgende Frage wir haben ein Computersytem wo wir uns anmelden was wir machen ,wenn wir nicht normal Arbeiten müssen wir ein Zahlencode ändern .Dieser Code heisst andere Arbeit bzw. BR Arbeit. Ich weiss das wir in der Mitbestimmung nach 87 sind da wir aber erst paar Monate im Amt sind und nicht alle Baustellen auf der Grossbaustelle gleichzeitig bearbeiten können ,sind wir noch nicht daran . Jetzt kommt unser Arbeitgeber auf die Tolle Idee uns diese gesammelten Stunden als unverhätnissmässig vorzuwerfen ,Inwieweit darf er dieseZahlen ohne die ja aus einen System mit Mitbestimmung kommen verwenden z.b. vor Gericht um uns in der Br Arbeit zu hindern ,weil er sagt zuviel Stunden für die BR Grösse?
Community-Antworten (1)
15.12.2010 um 01:56 Uhr
hansel Machst du Betriebsratsarbeit, muss dafür eine Voraussetzung erfüllt sein, nämlich, die BR Arbeit muss notwendig sein. Habt ihr im Betrieb eine "Großbaustelle", so dürfte ein erheblicher Aufwand an BR Arbeit gerechtfertigt sein. Hat der Arbeitgeber mit der BR Arbeit ein Problem, dann soll er zum Arbeitsgericht gehen. Wird dem ArbG die Notwendigkeit der BR Arbeit dargelegt, wird der AG mit seinem Vorhaben scheitern. Also,lasst euch nicht einschüchtern.
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