Erstellt am 15.12.2010 um 00:56 Uhr von DerAlteHeini
hansel
Machst du Betriebsratsarbeit, muss dafür eine Voraussetzung erfüllt sein, nämlich, die BR Arbeit muss notwendig sein. Habt ihr im Betrieb eine "Großbaustelle", so dürfte ein erheblicher Aufwand an BR Arbeit gerechtfertigt sein. Hat der Arbeitgeber mit der BR Arbeit ein Problem, dann soll er zum Arbeitsgericht gehen. Wird dem ArbG die Notwendigkeit der BR Arbeit dargelegt, wird der AG mit seinem Vorhaben scheitern.
Also,lasst euch nicht einschüchtern.