Da will unser Arbeitgeber und doch weiß machen , dass der vorherige BR bei Einstellung von Leiharbeit, auf seine Mitbestimmung verzichtet hat um den Verwaltungsaufwand gering zu halten .
Wir sollen ihm ne Liste erstellen , in welchen Bereichen von unserer Mitbestimmung Gebrauch machen wollen, um weitere Konflikte zu vermeiden....

Ich hab schlicht und einfach aufs BetrVG verwiesen, das ist unsere " Liste", Punkt.


Was denkt Ihr?