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Verzicht auf Mitbestimmung

P
Pkhoschi
Feb 2019 bearbeitet

Da will unser Arbeitgeber und doch weiß machen , dass der vorherige BR bei Einstellung von Leiharbeit, auf seine Mitbestimmung verzichtet hat um den Verwaltungsaufwand gering zu halten . Wir sollen ihm ne Liste erstellen , in welchen Bereichen von unserer Mitbestimmung Gebrauch machen wollen, um weitere Konflikte zu vermeiden....

Ich hab schlicht und einfach aufs BetrVG verwiesen, das ist unsere " Liste", Punkt.

Was denkt Ihr?

85306

Community-Antworten (6)

C
celestro

18.01.2019 um 12:43 Uhr

Das gleiche wie Du. Mag ja sein, dass der vorherige BR das so für sich entschieden hat. Wenn das neue Gremium dies aber jetzt anders sieht, muß der AG damit klar kommen. Und das ist auch gut so.

P
Pjöööng

18.01.2019 um 12:55 Uhr

Ein Betriebsrat kann gar nicht auf seine Mitbestimmungsrechte "verzichten", er kann sie allenfalls im Einzelfalle nicht wahrnehmen.

C
Challenger

18.01.2019 um 14:09 Uhr

Zitat Pjöööng : Ein Betriebsrat kann gar nicht auf seine Mitbestimmungsrechte "verzichten", er kann sie allenfalls im Einzelfalle nicht wahrnehmen.

Ergänzend : Der BR kann nicht nur auf seine MBR verzichten. Er darf es erst gar nicht. Andernfalls handelt er grob Pflichtwidrig, was dazu führen kann, das nach §23 BetrVG zu einem Ausschlussverfahren führen kann.

A
Andi253

18.01.2019 um 15:04 Uhr

Der BR kann auf sein MBR nicht verzichten. Aus der Praxis weiß ich, dass der Verwaltungsaufwand wirklich hoch ist, ein Eintellungsverfahren für einen Leiharbeiter durchzuführen, der am nächsten Tag nicht wieder kommt. Das ist leider sehr oft der Fall. Wir haben mit dem AG eine Vereinbarung bis auf Wiederuf getroffen, dass er uns ständig eine Liste mit den Leiharbeitern zukommen lässt und erklärt, dass damt dem MBR genüge getan ist. Klappt prima. Auch unser Anwalt hatte keine Einwände.

P
Pjöööng

18.01.2019 um 15:07 Uhr

Zitat (Andi253): "... und erklärt, dass damt dem MBR genüge getan ist. Auch unser Anwalt hatte keine Einwände."

Vermutlich ist aber die Formulierung deutlich anders. Oder?

B
BRHamburg

18.01.2019 um 22:54 Uhr

Wenn dem Arbeitgeber der Verwaltungsaufwand bei der Einstellung von LAKs zu hoch ist, dann soll er keine einstellen. Die betreffenden Kollegen freuen sich sicher über einen fest Vertrag.

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