Erstellt am 18.01.2019 um 11:43 Uhr von celestro
Das gleiche wie Du. Mag ja sein, dass der vorherige BR das so für sich entschieden hat. Wenn das neue Gremium dies aber jetzt anders sieht, muß der AG damit klar kommen. Und das ist auch gut so.
Erstellt am 18.01.2019 um 11:55 Uhr von Pjöööng
Ein Betriebsrat kann gar nicht auf seine Mitbestimmungsrechte "verzichten", er kann sie allenfalls im Einzelfalle nicht wahrnehmen.
Erstellt am 18.01.2019 um 13:09 Uhr von Challenger
Zitat Pjöööng :
Ein Betriebsrat kann gar nicht auf seine Mitbestimmungsrechte "verzichten", er kann sie allenfalls im Einzelfalle nicht wahrnehmen.
Ergänzend : Der BR kann nicht nur auf seine MBR verzichten. Er darf es erst gar nicht. Andernfalls handelt er grob Pflichtwidrig, was dazu führen kann, das nach §23 BetrVG
zu einem Ausschlussverfahren führen kann.
Erstellt am 18.01.2019 um 14:04 Uhr von Andi253
Der BR kann auf sein MBR nicht verzichten. Aus der Praxis weiß ich, dass der Verwaltungsaufwand wirklich hoch ist, ein Eintellungsverfahren für einen Leiharbeiter durchzuführen, der am nächsten Tag nicht wieder kommt. Das ist leider sehr oft der Fall. Wir haben mit dem AG eine Vereinbarung bis auf Wiederuf getroffen, dass er uns ständig eine Liste mit den Leiharbeitern zukommen lässt und erklärt, dass damt dem MBR genüge getan ist. Klappt prima. Auch unser Anwalt hatte keine Einwände.
Erstellt am 18.01.2019 um 14:07 Uhr von Pjöööng
Zitat (Andi253):
"... und erklärt, dass damt dem MBR genüge getan ist. Auch unser Anwalt hatte keine Einwände."
Vermutlich ist aber die Formulierung deutlich anders. Oder?
Erstellt am 18.01.2019 um 21:54 Uhr von BRHamburg
Wenn dem Arbeitgeber der Verwaltungsaufwand bei der Einstellung von LAKs zu hoch ist, dann soll er keine einstellen. Die betreffenden Kollegen freuen sich sicher über einen fest Vertrag.