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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung oder nicht!

S
Shanti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, nach langen Suchen eines Vermieter für die leer stehenden Etagen, hat unserer Betrieb endlich einen Mieter gefunden, der jedoch auch alle vorhandenen Parkflächen in der Garage benötigt. Diese Info ist noch top secret, ich habe sie aus einer sicheren Quelle erfahren, die sich erst vor paar Tagen entschieden hat. Wir der BR weiß noch garnichts davon, auch ist der Informationsfluss vom AG sehr begrenzt. Mein Frage ist, kann das Unternehmen den MA einfach die Parkflächen wegnehmen, das ist eine betriebliche Übung und sie müssten weiterhin Parkplätze für die MA anmieten. Es ist zwar eine unternehmerische Entscheidung, aber der BR hat doch da mit zureden.

Gruß Shanti

1.13305

Community-Antworten (5)

D
DrUmnadrochit

16.08.2012 um 02:07 Uhr

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Parkplätze zur Verfügung zu stellen.

Der BR hat bei der Parkplatzordnung über die zugeteilten Parkplätze mitzubestimmen, aber nicht bei der Zuweisung als solcher.

R
rudolfrentier

16.08.2012 um 10:10 Uhr

so ist es!

N
Nubbel

16.08.2012 um 10:21 Uhr

wenn aber parplätze für arbeitnehmer vorhanden sind, kann er sie nicht einfach mal so entsorgen!

D
DrUmnadrochit

16.08.2012 um 10:33 Uhr

Die sind doch nicht entsorgt, sondern weitervermietet!

S
Shanti

17.08.2012 um 00:14 Uhr

Halli vielen Dank für Eure Antworten! Aber das mit den Parkplätzen sehe ich als betriebliche Übung, da diese schon seit Jahren an die AN vergeben wurde. Aber gut nach dem Gespräch heute, versucht die GL andere Parkmöglichkeiten für die MA zu suchen, das ist ja schon mal eine nette Geste.

Viele Grüße Shanti

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