Hi zusammen,
kann man eigentlich einen Punkt aus §87 (Mitbestimmungsrecht des BR) per Betriebsvereinbarung ausklammern?
Konkretes beispiel: wir machen als BR eine BV, in der wir auf das Mitbestimmungsrecht bezgl. Fragen der Ordnung des Betriebes verzichten. Die gilt dann ewig - auch für den neuen BR, der 2010 gewählt wird ???