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Mitbestimmung

M
Mytchris
Mai 2020 bearbeitet

Wie handhabt ihr das denn. Wir bekommen eine Mitbestimmung zur Kündigung und wollen die Frist auslaufen lasse. Was macht ihr mit der MB? Geht sie zurück an den AG, informiert ihr nur oder gibt's da ein festes Procedere?

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

07.05.2020 um 18:00 Uhr

Ihr bekommt eine Anhörung ;-) dann wird geschwiegen bis die Frist abgelaufen ist und gut ist.

K
kratzbürste

07.05.2020 um 18:51 Uhr

Ihr müsst natürlich eine Sitzung machen und dort beschließen, dass ihr die Frist ohne Stellungnahme verstreichen lasst.

Und das tut ihr dann. Der AG wird schon merken, dass ihr euch nicht geäußert habt.

C
celestro

07.05.2020 um 19:40 Uhr

"Geht sie zurück an den AG"

das geht rechtlich überhaupt nicht

"informiert ihr nur"

Wie soll das gehen? Wenn Ihr den AG darüber informiert, dass Ihr die Frist verstreichen lasst, dann könnte dieser die Info als "abschließende Stellungnahme" werten und schickt ggf. die Kündigung noch vor Ablauf der Frist raus.

"oder gibt's da ein festes Procedere?"

Ja ... wenn man die Frist verstreichen lassen will, dann lässt man die Frist verstreichen. Bis die Frist abgelaufen ist, tut man einfach gar nichts (bzw. wie schon angemerkt, muss man den Beschluss fassen, dass man die Frist ablaufen verstreichen lässt).

S
seehas

08.05.2020 um 10:24 Uhr

Wenn ihr die Frist auslaufen lasst, dann ist das faktisch eine Zustimmung. Warum stimmt ihr dann nicht einfach zu?

C
celestro

08.05.2020 um 10:59 Uhr

Ich würde vermuten, weil man nicht zustimmen will, aber auch keine wirksame Zustimmungsverweigerung hinbekommt.

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