Mitbestimmung
Hallo. Bei uns werden immer wieder mal ,ohne den BR zu Informieren bzw. die Zustimmung nach § 87 Ab.1 Satz 2 einzuholen die Arbeitszeiten von Kollegen geändert. Wir habe den BL bereits mehrfach auf die Mitbestimmung aufmerksam gemacht. Allerdings ohne Reaktion. Nun ist das Maß aber voll. Welchen Rat habt ihr, wie sollten wir vorgehen ? § 101 ?
Community-Antworten (4)
21.08.2018 um 18:18 Uhr
Hallo Gerti, §101 bezieht sich nur auf Maßnahmen im Sinne von §99 Abs. 1. In deinem Fall kann Euer Mitbestimmungsrecht im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens festgestellt werden und der Arbeitgeber zur Unterlassung seines mitbestimmungswidrigen Verhaltens aufgefordert werden.
Ansonsten gibt´s immer noch die Einigungsstelle, wenn man bei Angelegenheiten nach §87 Abs.1 keine Einigung erzielt.
21.08.2018 um 19:05 Uhr
Ihr beschließt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen, für euch ein Beschlussverfahren einzuleiten, um dem AG aufzuerlegen, es zu unterlassen Arbeitszeiten ohne Zustimmung des BR zu ändern. Bei permanenter Zuwiderhandlung droht das Zwangsgeld des § 23 Abs 3 BetrVG
21.08.2018 um 19:22 Uhr
Zitat : Welchen Rat habt ihr, wie sollten wir vorgehen ?
Ich gehe noch einen Schritt weiter als kratzbürste. Bei Verletzung der MBRechte nach §87 BetrVG könnt Ihr die Unterlassung im Wege einer einstweiligen Verfügung erreichen. Aber wie kratzbürste schon richtig schreibt : Ihr beschließt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen.
21.08.2018 um 19:36 Uhr
Hauptsache ihr könnt die Verstöße des Arbeitgebers genau belegen und beweisen. Am besten mit Schichtplan und Stempelzeiten, Auch das ihr ihn schon aufgefordert habt die MBR des BR ernst zunehmen werdet ihr im Zweifel beweisen müssen.
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