Erstellt am 13.07.2006 um 21:46 Uhr von Rollie
Versuch mal zu erklären, wo das Problem konkret denn liegt. Sind die Mitarbeiter in ihrer Arbeit in irgendeinerweise eingeschränkt oder geht es darum, das einen der Liebste nicht mehr schnell mal eben anrufen kann ?
Erstellt am 13.07.2006 um 21:51 Uhr von rosarot
Das Problem liegt darin, dass man seit fünf Jahren diese Freiheit hatte und diese nun ohne Vorwarnung genommen wurde.
Das stinkt allen und jeder meint, das stehe einem einfach zu. Alle suchen nach einer rechtlichen Handhabe diesen (Ur)Zustand wieder herzustellen.
Ganz ehrlich habe ich aber da als BV so meine (Gefühlmäßige) Zweifel, deshalb auch mein Hilferuf an Euch
Erstellt am 13.07.2006 um 22:05 Uhr von Rollie
Ich will es immer noch nicht verstehen, entschuldige.
In wie weit schränkt die Neuerung den Arbeitsablauf ein ?
Sind die Mitarbeiter stinkig, weil sie nicht mehr ohne Probleme Privatgespräche führen können oder eben privat angerufen werden können ?
Da müßte ich argumentieren, dass das auch nicht zu den geschuldeten Arbeitspflichten gehört, für die der AG zahlt und er dulden muß.
Was glauben die Mitarbeiter, was ihnen zusteht ?
Die Mitarbeiter haben Arbeitspausen und sie haben Handys, also sollten sioe ausreichend Möglichkeiten haben, ihren Privatkram in ihren Pausen zu machen.
Erstellt am 13.07.2006 um 22:13 Uhr von rosarot
Hallo Rolli,
bitte reg Dich nicht auf. So wie Du denkst, so denke ich eigentlich auch. Der Arbeitsablauf wird sogar flüssiger gehalten. Denn manche AN haben es mit den Privatgesprächen einfach überzogen und der AG diese Gelegeheit genutzt (neue Anlage) das einfach elegant abzustellen. Als neugewählter VS denkt man halt man muss die Arbeitnehmer anhören und für Ihre Intressen eintreten sollten Sie vom Gesetz gedeckt sein. Ich will ja auch keinen Fehler machen.
Aber so wie es ausschaut gibt es da keine rechtliche Handhabe
Erstellt am 13.07.2006 um 22:27 Uhr von Rollie
Ich denke hier im konkreten Fall, das es kaum zu den Aufgaben des Betriebsrats gehören kann, sich dafür einzusetzen, das liebgewordene Gewohnheiten der AN, die mit den Arbeitspflichten in keinster Weise zu tun haben, beim AG wieder durchgesetzt werden.
Gibt es bei Euch eigentlich eine Regelung ansich, beispielsweise in Form einer BV ?
Erstellt am 13.07.2006 um 23:17 Uhr von paula
das telefon ist eine dienstliche einrichtung und der arbeitgeber kann anweisen, dass diese auch nur dienstlich genutzt wird. dabei handelt es sich nicht um eine frage der ordnung des betriebes und somit gibt es auch kein mitbestimmungsrecht insoweit....
habt ihr für die telefonanlage eine betriebsvereinbarung? da habt ihr ein mitbestimmungsrecht soweit es nicht schon ausgeübt wurde. auf diesen weg könnt ihr die forderung nach privatgesprächen einbringen. ob ihr damit durchkommt. schwierig denn so etwas ist immer ein geben und nehmen....
Erstellt am 14.07.2006 um 07:35 Uhr von pit47
Hallo rosarot,
nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG seid ihr mitbestimmungspflichtig bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die das Verhalten oder Leistung der MA überwachen, also eine BV vereinbaren.
Erstellt am 14.07.2006 um 07:59 Uhr von rosarot
Moin,
vielen Dank für Euren Einsatz. Ich habe mich heute morgen gleich schlau gemacht. Als der Betrieb ganz klein war, da gab es keinen BR, der wurde erst später gegründet. Aber die Handhabung mit dem Telefon am Arbeitsplatz, die gab es vom ersten Tag an. Also bestand (anscheinend) keine Notwendigkeit einer BV. Es war halt so, keiner hat darüber nachgedacht. Seit gestern ist die Situation eine Andere. Sicher ist der AG jetzt nicht mehr gewillt eine BV abzuschließen.
Das Argument mit dem §87 kann nicht greifen, denn hier wurde eine Einrichtung zur Überwachung ja deinstalliert bzw. gesperrt. Kein Mensch kann nun mehr feststellen, wielange und mit wem der MA telefoniert hat. Dies war aber bisher, Wunder der Technik, bis ein Jahr rückwirkend möglich.
Für das anstehende Gespächt mit der GL wollte ich halt Euren Rat einholen.
Danke und einen schönen Tag
rosarot
Erstellt am 14.07.2006 um 13:33 Uhr von paula
eure neue telefonanlage kann nicht auch so programmiert werden dass nachvollzogen werden kann wer wie lange telefoniert? ich glaube kaum, dass es so etwas auf dem markt gibt.
alleine die möglichkeit, dass die neue anlage das evtl. kann reicht aus, dass das mitebestimmungsrecht besteht
Erstellt am 14.07.2006 um 16:16 Uhr von rosarot
Die Überwachungsmöglichkeit der normalen Festnetzgespräche wurde ja gerade dadurch abgeschafft, dass es nun nicht mehr möglich ist zu telefonieren. Was nicht mehr geht kann auch nicht überwacht und protokolliert werden.
Und gerade das ist der Knackpunkt, die MA wollen wieder Ihre Telefone zurück mit dem Wissen, dass Sie überwacht werden können.
Inzwischen hat das Gespräch mit dem AG stattgefunden. Dieser lehnt es mit dem Hinweis auf die Kosten (Arbeitszeit und Telefon) ab, jedem sein Telefon wieder zur Verfügung zu stellen. Im Zeitalter von Handys sei das purer Luxus, so seine Argumentation.
Erstellt am 14.07.2006 um 16:30 Uhr von paula
ja aber die dienstlichen telefonate können doch wohl hinsichtlich länge und rufnummer nachverfolgt werden. zumindest denke ich das es zumindest möglich wäre und das reicht doch schon aus.
Erstellt am 14.07.2006 um 16:49 Uhr von rosarot
Hallo Paula,
seit 5 Jahren bestand diese Möglichkeit schon immer. Die alte Anlage wurde lediglich durch eine leistungsfähigere ersetzt, die geau die gleichen Möglihkeiten bietet. Es gab nie Probleme und noch nie wurde eine Telefonauswertung für arbeitsrechtliche Maßnahmen hergenommen und selbst wenn, weiß der BR inzwischen seine Rechte.
Wir werden sich auch über eine BV nachdenken die das dann regelt.
Damit haben die MAs aber noch immer keine Rechtsgrundlage ihre Telefone am Arbeitsplatz zurück zu bekommen und ganz ehrlich, inzwischen sehe ich dafür auch (Raben) schwarz.
Nochmals vielen Dank