Hallo zusammen,

ich hätte zu folgender Problematik Klärungsbedarf und wäre für Hinweise sehr dankbar.

Hintergrund:
Den Angestellten stehen 30 Urlaubstage zu. Einem Mitarbeiter ist aufgefallen, dass sein Teilurlaub falsch berechnet wurde, der Anspruch von 2,5 Tagen wurde nicht auf 3 Tage aufgerundet, wie in BurlG §5 (2) vorgesehen. Das hat dazu geführt, dass wir die Berechnung von Urlaubstagen seiten der Personalabteilung generell anzweifeln und zwei Fragen hierzu auftauchen:

1) Wenn ein Mitarbeiter die Wartezeit von >6 Monaten Beschäftigung erfüllt, erwirbt er damit den Anspruch auf seinen vollen Jahresurlaub? Beispiel: Ein Mitarbeiter beginnt am 1. April (hat bei seinem alten Arbeitgeber keinen Urlaub in Anspruch genommen) und ist Ende des Jahres weiter ganz normal beschäftigt. Stehen ihm für das Jahr alle 30 Urlaubstage zu? Oder nur anteilsmäßig für die 9 Monate?
2) Wenn sich rausstellt, dass die Personalabteilung Urlaub falsch berechnet hat, gibt es dann die Möglichkeit, eine nachträgliche Vergütung hierfür zu fordern?

Vielen Dank schonmal!