Urlaubsberechnung
Eilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemacht hat. Es geht um die Berechnung des Urlaubes . Wie wird er berechnet ? Beispiel: Kollegen arbeiten in der Nacht 9,48 Stunden ...wen diese im Urlaub sind erscheint darunter 7,8 Stunden geschrieben ( also nicht die AZ die die MA eigentlich leisten ) Diese Kollegen müssen dann zwandsläufig mehr Nächte machen da diese dann nicht auf ihre Stunden kommen . In der Fortbildung wurde dies nur mündlich diskutiert , kann man das irgendwo nachlesen ???? Dankle für eure Hilfe .....
Community-Antworten (15)
10.07.2013 um 10:53 Uhr
@Püppi
Urlaubstage werden in TAGEN und nicht in Stunden berechnet, zugrunde gelegt wird in der Regel die vertraglich vereinbarte Stundenanzahl der Wochenarbeitszeit, vereinfacht gesagt. Z.B. 40 Std/Woche verteilt auf 5 AT macht 8 Std. pro Urlaubstag, bei einer 30 Std/Woche verteilt auf 5 AT sind es 6 Std. pro Urlaubstag. Die Berechnung der Stundenanzahl pro Urlaubstag hat NICHTS mit der Verteilung der täglichen Arbeitszeit zu tun, die Kollegen die Nachts 9,48 Std arbeiten werden irgendwann ja tagsüber z.B. nur 7,0 Std. arbeiten und am Ende eines Monats dann ihre Sollarbeitszeit erreichen. Evtl. ist es ja auch so, dass sie in einem Monat ihre Sollarbeitszeit ÜBERschreiten und im 2. Monat die Sollarbeitszeit UNTERschreiten aber dennoch im Durchschnitt der beiden Monate die Sollarbeitszeit erreicht haben. Der eine Kollege hatte genau während seiner geplanten Nachtschicht 3 Wochen Urlaub und würde dadurch mehr Stunden(9,48) pro Urlaubstag bekommen wie der andere Kollege der mit Tagschicht(7,0) geplant war, Kollege Nachtschicht hätte einen Vorteil und Kollege Tagschicht einen Nachteil und da dieses nicht sein darf wird die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit pro Woche pro Tag als Berechnungsgrundlage hinterlegt.
Gruß Galaxy Deshalb
10.07.2013 um 11:14 Uhr
Wenn in der Nachtschicht grundsätzlich 9,48 Std gearbeitet wird und in der Tagschicht 7,8 Std bedeutet das, dass in der Nachtschicht Überstunden gemacht werden.
Das Urlaubsgeld wird dann mit 7,8 Std pro Tag, aber dem Durchschnittslohn bezahlt.
Beispiel: Nachtschicht 10 x 9,48 Std a10 € = 948.-- Tagschicht 10 x 7,80 a10 € = 780.--
....................................
Monatslohn 1728.--
Urlaubslohn pro Tag 86,40 : 7,8 Std = 11,08
10.07.2013 um 11:18 Uhr
Für die geschuldete Arbeitsleistung ist die Zeit zugrunde zu legen, die du hättest arbeiten müssen, wenn du keinen Urlaub gehabt hättest. Kein Durchschnitt oder anderer Quatsch. Bemühe mal die Suche, das Thema haben wir nicht zum ersten mal
10.07.2013 um 11:32 Uhr
Dann lies doch mal § 11 BUrlG
10.07.2013 um 11:50 Uhr
In § 11 ist nur der Geldfaktor geregelt, aber nicht der Zeitfaktor!
10.07.2013 um 11:53 Uhr
Das habe ich doch in meinem Beispiel dargestellt
10.07.2013 um 12:12 Uhr
Dein Beispiel ist mehr als verwirrend...
"Wenn in der Nachtschicht grundsätzlich 9,48 Std gearbeitet wird und in der Tagschicht 7,8 Std bedeutet das, dass in der Nachtschicht Überstunden gemacht werden."
Nein! Das bedeutet erst lediglich, dass in der Nachtschicht mehr Stunden gearbeitet werden als in der Tagschicht. Falls die vereinbarte Arbeitszeit 43,2 Stunden pro Woche beträgt und gleich viel Tag- wie Nachtschichten abgeleistet werden und dieses Modell auf einem Tarifvertrag beruht, dann werden nachts keine Überstunden gemacht.
"Das Urlaubsgeld wird dann mit 7,8 Std pro Tag, aber dem Durchschnittslohn bezahlt.
Beispiel: Nachtschicht 10 x 9,48 Std a10 € = 948.-- Tagschicht 10 x 7,80 a10 € = 780.--"
Wieso "10 x" ?
"Monatslohn 1728.--"
Wieso das? Müssten es nicht 1872.- sein?
"Urlaubslohn pro Tag 86,40 : 7,8 Std = 11,08"
Auch dem kann ich nicht ganz folgen.
10.07.2013 um 12:16 Uhr
Der Einfachheit halber gehe ich davon aus dass es wie üblich 38 Std-Woche ist, also 7,8 Std pro Tag, dann auf 4 Wochen gerechnet, also 20 Tage, davon 10 Tage Nachtschicht und 10 Tage Tagschicht. Urlaubslohn aus dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen
10.07.2013 um 12:27 Uhr
Wieso rechnest Du mit vier Wochen wenn der Durchschnitt der letzten 13 Wochen zu bilden ist?
Und wie werden da aus 10,- € plötzlich 11,08 €?
10.07.2013 um 12:55 Uhr
@rolfo, pjöng "Berechnung des Urlaubs" hat doch nichts mit "Berechnung des UrlaubsENTGELTES" zu tun, das sind m.M.n. zwei unterschiedliche Sachverhalte, vielleicht kann uns ja Püppi mal mitteilen, was genau sie wissen möchte, dann kann zielgerichteter geantwortet werden...
Gruß Galaxy
10.07.2013 um 12:55 Uhr
Mal ganz davon ab, dass ich ziemlich sicher bin, dass das rein gar nichts mit der Frage zu tun hat. Der TE hat das Problem, dass ihm an einem Tag Urlaub weniger Stunden geschrieben werden als wenn er an dem Tag gearbeitet hätte. Übrigens gebe ich Pjong völlig recht, dein Beispiel ist verwirrend bis irreführend.
10.07.2013 um 12:58 Uhr
@kulum, Kontakt zur NSA? Gleiche Uhrzeit und dasselbe Empfinden.. ;-))
Gruß Galaxy
10.07.2013 um 13:18 Uhr
Urlaub ist jedenfalls bei der "Zeitbuchung" zeitneutral vorzunehmen. Es kann nicht sein, dass durch einen Tag Urlaub Minuszeiten entstehen. So gesehen kann man auch nicht einfach irgendeinen Mittelwert im System hinterlegen; das geht bestenfalls bei Gleitzeitsystemen.
Ich sehe das im Übrigen auch so, dass das nichts mit der Berechnung des Urlaubsentgelts zu tun hat.
Der BR sollte seine Mitbestimmung bei der (wahrscheinlich ja elektronischen bzw. IT-gestützten Zeitabrechnung) geltend machen.
10.07.2013 um 13:44 Uhr
Hallo püppi, das BAG ist eindeutig: "2. Sieht ein Tarifvertrag vor, die Urlaubsdauer betrage "30 Arbeitstage", so ist die Zahl der Urlaubstage nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann gesondert zu ermitteln, wenn die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt ist, als die Zahl der Wochentage mit Arbeitspflicht beträgt, von der die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung der Urlaubsdauer ausgegangen sind (sog. Umrechnung vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362 mwN)."
Siehe: BAG, Urteil vom 30. 10. 2001 - 9 AZR 315/00 und auch BAG, Urteil vom 15.3.2011, 9 AZR 799/09
Wenn es eine feste Urlaubsgröße für AN in der 5-Tage Woche gibt (hier im TV festgelegt), so ist laut BAG umzurechnen, wenn die Stundenverteilung anders als in der 5-Tage Woche erfolgt, was ich bei Euren Nachtwachen annehme. Und berechnet wird dann jeder Tag wie gearbeitet, also mit 9,48 Stunden.
Hier auch noch mal: http://www.schichtplanfibel.de/urlaub2.htm LG Lotte
10.07.2013 um 15:02 Uhr
Hallo,
empfehle allen einmal den Beitrag von Prof. F.J. Düwell, ehemaliger vorsitzender Richter des 9. BAG Fachsenates zum Thema "Urlaubsentgelt" bzw Entgeltanspruch bei Krankheit zu lesen.
http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2013/0704/leiharbeit.php5
Auszug: Das Weltunternehmen Randstad - ein Lohnpreller? Kann ein Unternehmen mit über 60.000 Mitarbeitern so seine Leiharbeiter austricksen? Kein Interview. Schriftlich heißt es, man halte sich an alle gesetzlichen Vorgaben. Dass man häufig weniger Urlaubs- und Krankheitslohn bezahlt, bestreitet Randstad nicht. Randstad behauptet einfach, dass sei legal, verweist auf den Tarifvertrag, auf den Branchenverband, sogar aufs Bundesarbeitsgericht. Man beruft sich auch auf sein Urteil. Franz Josef Düwell hat als Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht die Rechtsprechung zum Urlaubs- und Krankheitslohn mitentwickelt. Er sagt, Randstad breche das Gesetz.
Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D.: „Sind an dem Tag neun Stunden ausgefallen, dann müssen neun Stunden vergütet werden, auch wenn im Arbeitsvertrag nur steht vier Stunden Arbeit am Tag. Das ist ein Trick, wie man das Urlaubsgeld mindert und ich finde das schäbig.“
Bricht Randstad wirklich im großen Stil das Recht, bringt tausende Mitarbeiter um Lohnansprüche? Auch eine frühere Mitarbeiterin sieht das so. Sie hat die Leiharbeiter für das Unternehmen eingesetzt und war für die Lohnabrechnungen mit verantwortlich.
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