Erstellt am 03.11.2005 um 21:52 Uhr von otto
Guten Abend Beate!
Die geeignete Rechtsgrundlage zur Sicherung bzw. Durchsetzung Ihres Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist § 23 Abs. 3 BetrVG. Dazu müssen Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsgericht einen entsprechenden Antrag stellen (zu den Einzelheiten vgl. Fitting Kommentar zum BetrVG § 23 Rdnr. 99 ff).
Wahrscheinlich werden Sie bei dieser Vorgehensweise nicht ohne juristische Unterstützung auskommen. Deshalb mein Rat: Der BR engagiert einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und vereinbart mit ihm die weiteren Schritte.
Viel Erfolg wünscht Ihnen
otto