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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Listenkennwort nachträglich?

F
fernwirkkopf
Nov 2016 bearbeitet

Die Situation: Wahlausschreiben hängt noch nicht also Wahltermin noch nicht bekannt Wahlvorschlagsliste ist komplett auch schon Stützunterschriften drauf

Jetzt würd ich gern ein Listenkennwort eintragen und - sobald bekannt - den Wahltermin

Kann der Wahlvorstand die Liste ausschließen?

Danke an alle bemühten Antworter !

1.62705

Community-Antworten (5)

B
BrumbärTosca

06.03.2010 um 08:50 Uhr

Wahlvorschlagliste komplett gut, genug Stützer drauf gut, bestimmt weit mehr als du benötigst? Wenn nicht dann nach sammeln! Denn einige Stützer unterschreiben mehrere Listen und dann kann es knapp werden. Listenkennwort kannst du schon bei eröffnen der Liste drauf schreiben, also warum damit warten. Hast du bei deiner Liste auch die Minderheit berücksichtigt? Ist kein Muss! Dürfen alle Kandidaten auch wählen? Nachprüfen! Dürfen alle Stützer überhaupt stützen? Nachprüfen! Ist die Kandidatenliste mit der Stützliste fest miteinander verbunden? Heftklammern ist gut, Büroklammer sollte nicht! Warum sollte der WV dann die Liste ablehnen?

F
fernwirkkopf

06.03.2010 um 18:52 Uhr

Danke erstmal für die ausführliche Antwort. Leider steht das Kennwort noch nicht fest. Soweit ich weiß darf die Liste nicht mehr verändert werden, sobald die erste Stützunterschrift geleistet ist. Ist also das nachträgliche Einsetzen des Kennworts ein Grund für eine Ablehnung, denn es ist ja eine Änderung, wenn auch nicht bzgl. der Kandidaten? Und ist das irgendwo genau geregelt?

R
ridgeback

06.03.2010 um 19:24 Uhr

fernwirkkopf, das fehlende Kennwort ist kein Problem. Dann wird die Liste vom Wahlvorstand mit Namen und Vornamen der beiden in ihr an erster Stelle benannten Bewerber vesehen.

F
fernwirkkopf

06.03.2010 um 19:26 Uhr

Aber wir WOLLEN ja ein Kennwort, nur eben erst jetzt, nachträglich, nachdem schon Stützunterschriften geleistet wurden!

N
nicoline

06.03.2010 um 20:37 Uhr

fernwirkkopf, es gibt ja Probleme bei der Wahl, da würde man im Vorwege überhaupt nicht drauf kommen, dass es diese geben könnte! Zu Deinem Problem habe ich nur folgendes gefunden:

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)

§ 7 WO BetrVG Prüfung und Beanstandung von Vorschlagslisten Rn 9

Der WV hat den Listenvertreter auch dann zu unterrichten, wenn ein unzulässiges Kennwort verwandt worden ist. Wird das Kennwort nicht in ein solches berichtigt, das zulässig ist, ist die Vorschlagsliste ungültig. Der WV kann in einem solchen Fall die Vorschlagsliste nicht einfach mit Familienname und Vorname der beiden in der Liste an erster Stelle benannten Bewerber bezeichnen (Fitting, Rn. 2; a. A. GK-Kreutz/Oetker, Rn. 6).

Das ergibt sich bereits daraus, dass das Kennwort Bestandteil der Vorschlagsliste ist und von den Einreichern mitgetragen wird.

Wenn man den letzten Satz genau betrachtet, könnte es sein, dass Du noch mal von vorne anfangen mußt, oder Du verzichtest auf das Kennwort und läßt es so laufen, wie von ridgeback beschrieben.

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