Erstellt am 01.03.2023 um 15:40 Uhr von celestro
man wird für ganze Tage von der Arbeitspflicht entbunden. Nicht für "Stunden", ja.
Erstellt am 01.03.2023 um 15:43 Uhr von Watabo
Also sind die Minusstunden nicht rechtens habe ich das richtig verstanden ? haben sie dazu vielleicht ein Gesetzt das ich bei der nächsten versammlung vorlegen kann ?
Erstellt am 01.03.2023 um 15:45 Uhr von celestro
Ein "Gesetz" habe ich nicht. Aber schau mal hier:
"https://www.haubner-stb.de/static/content/e3/e23645/e175401/e175428/e175434/downloads4/download/ger/2008-06-03_Urlaubsanspruch_bei_Teilzeitkraeften.pdf?checksum=3136313a417a1e9de3392e6c30b5b119c8433e85#:~:text=Frau%20M%C3%BCller%20arbeitet%205%20Tage,jeweils%203%20Stunden%20Arbeitszeit%20ausfallen.&text=Frau%20Schild%20arbeitet%202%20Tage,5%20%3D%2010%20Urlaubstage%20im%20Jahr."
und ggf. den Hinweis ganz unten. Der gilt aber wenn überhaupt nur, wenn es wirklich unterschiedliche Einsatzzeiten pro Tag gibt.
Erstellt am 01.03.2023 um 15:49 Uhr von GabrielBischoff
Das ergibt sich aus dem Wortlaut des Bundsurlaubsgesetzes, des gibt auch entsprechende Rechtsprechung.
https://ag-arbeitsrecht.de/de/leistungen/presseservice/arbeitnehmer-koennen-urlaubstage-nicht-stundenweise-nehmen
Es ist schon in Ordnung irgendwie "intern" mit Stunden zu rechnen, wenn die Zeiterfassung nunmal so gestrickt ist. Unterm Strich muss aber immer dabei rauskommen, das ein Urlaubstag einen ganzen Arbeitstag mit plus minus Null abdeckt.
Erstellt am 02.03.2023 um 08:16 Uhr von Kehler
Die Rechnung ist einfach: Sie hat eine 5 Tage Woche a6 Std am Tag, 30 Std. in der Woche, somit wird ihr pro Tag 6 Std. bei Urlaub angezeigt. Das heißt, eigentlich braucht sie pro Tag nur 6 Std. arbeiten.
Oder hat sie im AV stehen das sie an einem bestimmter Wochentag nie arbeiten muss.
Ich z.B. arbeite Mo bis Do 8 Std. und Fr. 7 Std., bekomme aber bei Urlaub pro Tag 7,8 Std. abgezogen weil die Wochenarbeitszeit 39 Std beträgt.
Erstellt am 02.03.2023 um 10:14 Uhr von Enigmathika
"also 3-4 Tage die Woche", das ist wahrscheinlich das Problem. Wie viele Tage Urlaub werden der Kollegin denn zugestanden? Entspricht die Zahl der Urlaubstage einer 5-Tage Woche oder ist er ihren 3 bis 4 Tagen angepasst?
Ich vermute, sie hat laut Arbeitsvertrag eine 5-Tage-Woche, aber darf die Stunden so verteilen, dass sie nur 3 bis 4 Tage kommen muss. Diese Situation stellt Personalabteilung und Betriebsrat immer wieder vor Probleme bei der Urlaubsberechnung.