Hallo,
folgendes Problem: Eine Kollegin hatte noch 2 Wochen Resturlaub aus 2006. Jetzt wurde Sie überaschend Krank, hatte mit Ihrer Führungskraft auch nur mündlich besprochen, die beiden letzten Märzwochen den Resturlaub einzubringen, aufgrund der Krankheit konnte der Urlaubsantrag aber nicht mehr offiziell gestellt werden. Verfällt der Urlaub nun oder hat die Kollegin Anspruch, dass der Urlaub auch nach dem 31.3. eingebracht werden kann. Aus dem Bundesurlaubsgesetz werde ich leider nicht ganz schlau.
Vielen Dank schon mal.