Verfällt Resturlaubsanspruch aus dem Vorjahr bei Krankheit?
Hallo, folgendes Problem: Eine Kollegin hatte noch 2 Wochen Resturlaub aus 2006. Jetzt wurde Sie überaschend Krank, hatte mit Ihrer Führungskraft auch nur mündlich besprochen, die beiden letzten Märzwochen den Resturlaub einzubringen, aufgrund der Krankheit konnte der Urlaubsantrag aber nicht mehr offiziell gestellt werden. Verfällt der Urlaub nun oder hat die Kollegin Anspruch, dass der Urlaub auch nach dem 31.3. eingebracht werden kann. Aus dem Bundesurlaubsgesetz werde ich leider nicht ganz schlau. Vielen Dank schon mal.
Community-Antworten (6)
19.03.2007 um 11:10 Uhr
Hallo pitb2001, rein gesetzlich verfällt der Urlaubsanspruch nach dem 31.03.07.
19.03.2007 um 11:53 Uhr
Und das auch aus gutem Grunde. Die Mitarbeiterin hätte ihren Urlaub zum 31.12.06 nehmen sollen, hatte dafür ja immerhin 12 Monate Zeit. Die Karenz zum 31.03. aus gesetzlicher- oder tariflicher Sicht soll ja lediglich dazu dienen, dem Mitarbeiter die Möglichkeit geben, den Resturlaub bis April abbauen zu können, wenn aus betrieblicher Sicht das Nehmen zum Jahresende nicht möglich war. Hatte sie denn in 2006 ihren Resturlaub beantragt ? Wenn nein, bin ich der Ansicht, das ein Anspruch bis Ende März eh nicht gegeben wäre, sofern ein Tarifvertrag nichts anderes vorsieht.
19.03.2007 um 12:58 Uhr
Hallo, danke für die erste Antwort, grundsätzlich sehe ich das auch so, das problem ergibt sich ja nur daraus, dass der geplante Urlaub (Resturlaub aus dem alten Jahr) augrund plötzlicher Krankheit nicht genommen und und ordentlich beantragt werden konnte.
19.03.2007 um 14:15 Uhr
@pitb2001 Ich sehe auch schwarz...
19.03.2007 um 16:42 Uhr
Aber selbst in der dunkelsten Nacht hilft ja manchmal ein schriftlicher Antrag. ;-) Manche AG lassen sich auf eine weitere Nachgewährung des Resturlaubs ein, wenn man gute Gründe darlegen kann...
19.03.2007 um 18:05 Uhr
@pitb2001,
Meines Erachtens hätte der Antrag bereits in 2006 gestellt werden müssen, da war die Mitarbeiterin ja noch nicht krank.
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