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Zusatzurlaub verfällt auch bei Krankheit?

M
martinbrfg
Jul 2021 bearbeitet

Hallo,

wir haben im Rahmen der Urlaubsregelung 30 Tage definiert, davon 20 Tage gesetzlicher Urlaub (5-Tage-Woche) und 10 Tage zusätzlich. Der AG möchte nun bezüglich des Zusatzurlaubs folgende Formulierung anwenden, falls der Urlaub im aktuellen Jahr nicht genommen werden kann und er übertragen wurde.

"Der übertragene vertragliche Zusatzurlaub verfällt am 31.März des Folgejahres auch dann, wenn der vertragliche Urlaub infolge einer Erkrankung nicht genommen werden kann".

Mir ist hier die Lage nicht ganz klar. Also bei Krankheit besteht doch der Urlaubsanspruch weiter...aber gilt das auch für den (freiwilligen) Zusatzurlaub oder unterscheidet man dann nicht mehr zwischen gesetzlichem und ZusatzUrlaub?

Ich danke im Voraus für Eure Kommentare

Martin S.

48902

Community-Antworten (2)

L
luckydays

09.07.2021 um 09:39 Uhr

Ist der übergesetzliche Urlaub in den Arbeitsverträgen auch so benannt? Dann ist es leider durchaus legitim, dass der Arbeitgeber hier auch andere Maßstäbe ansetzen kann.

K
kratzbürste

09.07.2021 um 11:33 Uhr

Ich würde eher sagen, es gilt, was ihr vereinbart habt. Es handelt sich ja um Urlaubsgrundsätze (§ 87 Abs. 1 Nr.5 BetrVG). Mal abgesehen davon,dass ich mich Frage, wo den die 10 Tage überhaupt herkommen (§ 77 Abs. 3 BetrVG).

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