Hallo alle zusammen, eine Kollegin von mir ist seit etwa Mai 2010 im Krankenstand und wird wohl aller Vorraussicht nicht mehr arbeiten können. Im Moment ist der Stand so das sie zu 100% Schwerbehindert ist seit etwa drei Monaten,als Tätigkeit warsie Dauernachtwache. Es stehen ihr von 2010 noch Urlaubstage zu und auch noch die Nachtwachensonderurlaubstage, 4 Tage, stehen ihr noch zu.
Wie sich mit dem Jahresurlaub verhält ist mir klar laut EuGh und BAG verfällt der Urlaub durch die Krankheit nicht. Wie aber verhält es sich a. mit dem Nachtwachensonderurlaub und b. mit dem erhöhten Urlaubsanspruch durch dei Schwerbehnderung? Verfällt er oder wird er analog zum Gesetzlichen Urlaub behandelt?