Hallo,
hier eine Frage zur Freistellung bei Lehrgängen der Berusfgenossenschaft.
Im aktuellen Fall beginnt der Lehrgang Mittwoch um 12.30 Uhr (Ende 17.00 Uhr). Die Fahrtzeit zum Lehrgangsort beträgt ca. 1 h.
Bisher wurde in einigen Abteilungen unseres Unternehmens der komplette erste Tag als Bildungsurlaub beansprucht. Nach SGB VII, §23 Abs. 3 wird die Arbeitszeit, die wegen der Teilnahme an einem Lehrgang ausgefallen ist, bezahlt.
Unser Arbeitgeber ist der Meinung, dass Mitarbeiter, die Frühschicht haben, an diesen Tagen von 6.00 bis 10.00 Uhr durchaus arbeiten können. Ist das irgendwo geregelt, und wie wird dann die Spät- oder Nachtschicht behandelt?
Vielen Dank für Euere Antwort.
Liebe Grüße,
Steffen