Habe hier bereits migeteilt daß der Arbeitgeber die Wahl der SchwbV fristgerecht vor dem Arbeitsgericht angefochten hat.

Nun die aktuellen Vorkommnisse:

1.Trotz mehrmaligem Anschreiben zur Unterrichtung der SchwbV über die Schwb/Gleichgestellten in der Niederlassung hat der AG seit ca. vier Wochen nicht darauf reagiert.

2.Auf mein Schreiben zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung erhielt ich nun ein Schreiben des AG daß derzeit eine Freistellung und Kostenübernahme zur Teilnahme an einer Schulung nicht gewährt wird.

Im Gesetz steht zwar daß der AG diese beiden Punkte erledigen/übernehmen muß aber die Praxis sieht eben anders aus.

Was kann man, außer gleich zum Arbeitsgericht zu gehen, gegen ein derartiges Verhalten des AG tun?