Keine Reaktion auf Auskunftspflicht / Verweigerung der Teilnahme an Schulung
Habe hier bereits migeteilt daß der Arbeitgeber die Wahl der SchwbV fristgerecht vor dem Arbeitsgericht angefochten hat.
Nun die aktuellen Vorkommnisse:
1.Trotz mehrmaligem Anschreiben zur Unterrichtung der SchwbV über die Schwb/Gleichgestellten in der Niederlassung hat der AG seit ca. vier Wochen nicht darauf reagiert.
2.Auf mein Schreiben zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung erhielt ich nun ein Schreiben des AG daß derzeit eine Freistellung und Kostenübernahme zur Teilnahme an einer Schulung nicht gewährt wird.
Im Gesetz steht zwar daß der AG diese beiden Punkte erledigen/übernehmen muß aber die Praxis sieht eben anders aus.
Was kann man, außer gleich zum Arbeitsgericht zu gehen, gegen ein derartiges Verhalten des AG tun?
Community-Antworten (1)
09.03.2007 um 17:43 Uhr
@lalay Die Wahl ist angefochten, aber der Kammertermin noch nicht gelaufen, oder? Du willst dennoch auf Schulung? Wenn Du diesen Umstand dem etwaigen Seminaranbieter mitteilst, wird sich dieser vermutlich sowieso weigern Dich zu schulen. Wenn Du zudem starke Nerven hast, kann es notwendig sein, dass Du Deine Lohnfortzahlung ggf. in einem weiteren Verfahren einfordern musst.
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