Erstellt am 05.12.2007 um 19:58 Uhr von Kölner
@meik
Im Zweifel muss man dem AG auch einmal verdeutlichen, dass er seinen Betrieb so zu organisieren hat, dass Ihr auf Schulungen fahren könnt!
Hoffentlich habt Ihr einen Anbieter, der sich um Euch kümmert...
Erstellt am 05.12.2007 um 21:02 Uhr von Miezi21
Hallo meik,
bei den Grundlagenschulungen hast du Recht, da kann er nur was sagen, wenn es aus betrieblichen Gründen zeitlich absolut nicht machbar ist. Das muss er aber auch belegen. Grundsätzlich stehen euch diese Schulungen zu und die solltet ihr so schnell als möglich machen, denn zum Ende eurer Amtszeit nützen die euch auch nichts mehr.
Zu der Schulung mit dem Thema "Wirtschaft", müßt ihr begründen können, warum ihr das braucht (am Besten mit "Beweisen").
Erstellt am 06.12.2007 um 18:23 Uhr von didius
Wir teilen dem AG mit, dass wenn wir innerhalb von 14 Tagen nichts von ihm hören, wir von seinem Einverständnis ausgehen und uns anmelden. Ob ein Grundlagenseminar aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, entscheidet im Zweifel die Einigungsstelle. Die muss der AG anrufen. Wenn er das einmal gemacht hat und die Kosten sieht, dürftet ihr diesbezüglich keine Probleme mehr haben.
Erstellt am 06.12.2007 um 21:02 Uhr von meik
Tja, und was tun wenn der AG in einer Stellungnahme die Kostenübernahme verweigert.
BR1 wird die Erforderlichkeit angezweifelt, da wir ja schon länger im Amt und durch die Tätigkeit kein Schulungsbedarf mehr besteht. Ausserdem wäre die Schulung im Vergleich zu einem anderen Anbieter zu teuer und die Informationen könne auch einer bekommen und teilen. Für Wirtschaft wäre keine Verannlassung. Für den BRV zweifelt er die Erforderlichkeit an, da die Kenntnisse auch durch einfaches Lesen erreicht werden könnten. Hier bemängelt er aber auch die zeitliche Lage. Angeblich soll zu der Zeit an einem Projekt gearbeitet werden für das meine Kenntnisse notwendig sind. Für das Projekt stimmt das zwar nur kann das Projekt zu dem Zeitpunkt noch gar nicht starten, da auch andere Personen benötigt werden, die aber noch anderweitig verplant sind. Ich bin geneigt, unserem AG zu erklären, dass wir leider keine Anwälte sind, die Gesetze so einfach interpretieren könnten wenn wir sie nur lesen. Allerdings bin ich nicht sicher, ob das so eine schlaue Idee ist.
meik
Erstellt am 06.12.2007 um 21:04 Uhr von Kölner
@meik
Es gibt Anbieter, die genau das nicht brauchen: Eine Kostenübernahmeerklärung. Die Auseinandersetzung erfolgt dann zwischen Anbieter und AG.
Was AG meint ist völlig unerheblich. Notfalls muss man ihn vor vollendeten Tatsachen stellen.
Den Anbieter kann er sich eben auch nicht aussuchen.