W.A.F. LogoSeminare

Teilnahme des BR an internen Schulungen

F
Fragesteller
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, kann mir jemand bitte zum § 98 BetrVG weiterhelfen: Auf einem Seminar habe ich gelernt, dass der BR beim Inhalt, Ort, Dauer und dem Teilnehmerkreis einer Schulungsmaßnahme in der Mitbestimmung ist. Jetzt führt unser BR kurzfristig ein hausinternes Seminar zum Thema "schwierige Gespräche" durch, wo zwei Betriebsräte in ihrer Funktion teilnehmen wollten. Aufgrund der Kurzfristigkeit ohne Beschluss zur Lehrgangs-/Seminarteilnahme. Dies wird ihnen nun versagt. Ich bin der Meinung, dass die Durchführung der Maßnahme bedeutet, dass der BR ein Teilnahmerecht hat, finde dazu aber keinerlei Kommentarauslegung. Kann mir hier jemand in der Argumentation helfen.

13.55904

Community-Antworten (4)

D
der-orion

03.07.2007 um 20:05 Uhr

Hallo Fragesteller,

so ganz verstehe ich Deine Frage nicht. Wenn doch Euer BR kurzfristig ein hausinternes Seminar zum Thema "schwierige Gespräche" durchführt, warum können denn dann nicht die 2 Betriebsräte daran teilnehmen? Gibt es von Seiten des AG ein Problem wg. §37(6), weil das Gremium nicht beschlossen hat das diese 2 auch daran teilnehmen sollen? Ja dann fragt den AG doch einfach noch einmal oder als Alternative sagt ihm das der BR sonst KURZFRISTIG, AUSSER DER REIHE eine Sitzung mit eben diesem Beschluss auf der TO anberaumt.

Wo Du aber falsch liegst ist die Meinung, dass der BR auch ein Teilnahmerecht an allen Schulungsmaßnahmen im Sinne von §98 BertVG, die von ihm (dem BR) genehmigt werden, hat.

Mitbestimmung heißt nicht Teilnahmerecht.

Anders sieht es naturgemäß bei Seminaren und Schulungen nach §37(6) BetrVG aus. Aber da beschließt ja das Gremium selbst die Teilnahme einzelner oder mehrer BR Mitglieder.

Gruß Der-Orion

K
Kölner

03.07.2007 um 22:54 Uhr

@Fragesteller Damit das hier nicht ein sinnloses rumgestochere und ergießen in Vermutungen wird, solltest Du präzisere Fragen und vor allem Sachverhalte darstellen!

F
Fragesteller

04.07.2007 um 10:07 Uhr

Hallo,

sorry habe mich leider etwas vertippt in meiner Fragestellung. Es muss richtig heißen... unsere Betriebsleitung/ Personalabteilung führt kurzfristig ein hausinternes Seminar zum Thema "schwierige Gespräche“ durch. Es haben sich sehr viele Führungskräfte zur Teilnahme angemeldet. Da wir als BR-Gremium aber keinerlei Informationen vorab zu dieser Schulung bekommen haben, sollten unsererseits 2 Betriebsräte teilnehmen. Dies verwehrt uns der AG mit der Begründung, dass diese keine Führungskräfte sind.

P
pirat

04.07.2007 um 11:17 Uhr

@ Fragesteller, warum sollte euch die BL teilnehmen lassen? Das ist in diesem Falle ihre "Party" Ihr müsst schon euere "Eigene" machen.

Ihre Antwort