Hallo,
kann mir jemand bitte zum § 98 BetrVG weiterhelfen: Auf einem Seminar habe ich gelernt, dass der BR beim Inhalt, Ort, Dauer und dem Teilnehmerkreis einer Schulungsmaßnahme in der Mitbestimmung ist. Jetzt führt unser BR kurzfristig ein hausinternes Seminar zum Thema "schwierige Gespräche" durch, wo zwei Betriebsräte in ihrer Funktion teilnehmen wollten. Aufgrund der Kurzfristigkeit ohne Beschluss zur Lehrgangs-/Seminarteilnahme. Dies wird ihnen nun versagt. Ich bin der Meinung, dass die Durchführung der Maßnahme bedeutet, dass der BR ein Teilnahmerecht hat, finde dazu aber keinerlei Kommentarauslegung. Kann mir hier jemand in der Argumentation helfen.