Erstellt am 03.07.2007 um 18:05 Uhr von Der-Orion
Hallo Fragesteller,
so ganz verstehe ich Deine Frage nicht. Wenn doch Euer BR kurzfristig ein hausinternes Seminar zum Thema "schwierige Gespräche" durchführt, warum können denn dann nicht die 2 Betriebsräte daran teilnehmen?
Gibt es von Seiten des AG ein Problem wg. §37(6), weil das Gremium nicht beschlossen hat das diese 2 auch daran teilnehmen sollen? Ja dann fragt den AG doch einfach noch einmal oder als Alternative sagt ihm das der BR sonst KURZFRISTIG, AUSSER DER REIHE eine Sitzung mit eben diesem Beschluss auf der TO anberaumt.
Wo Du aber falsch liegst ist die Meinung, dass der BR auch ein Teilnahmerecht an allen Schulungsmaßnahmen im Sinne von §98 BertVG, die von ihm (dem BR) genehmigt werden, hat.
Mitbestimmung heißt nicht Teilnahmerecht.
Anders sieht es naturgemäß bei Seminaren und Schulungen nach §37(6) BetrVG aus. Aber da beschließt ja das Gremium selbst die Teilnahme einzelner oder mehrer BR Mitglieder.
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 03.07.2007 um 20:54 Uhr von Kölner
@Fragesteller
Damit das hier nicht ein sinnloses rumgestochere und ergießen in Vermutungen wird, solltest Du präzisere Fragen und vor allem Sachverhalte darstellen!
Erstellt am 04.07.2007 um 08:07 Uhr von Fragesteller
Hallo,
sorry habe mich leider etwas vertippt in meiner Fragestellung. Es muss richtig heißen... unsere Betriebsleitung/ Personalabteilung führt kurzfristig ein hausinternes Seminar zum Thema "schwierige Gespräche“ durch. Es haben sich sehr viele Führungskräfte zur Teilnahme angemeldet. Da wir als BR-Gremium aber keinerlei Informationen vorab zu dieser Schulung bekommen haben, sollten unsererseits 2 Betriebsräte teilnehmen. Dies verwehrt uns der AG mit der Begründung, dass diese keine Führungskräfte sind.
Erstellt am 04.07.2007 um 09:17 Uhr von pirat
@ Fragesteller,
warum sollte euch die BL teilnehmen lassen?
Das ist in diesem Falle ihre "Party"
Ihr müsst schon euere "Eigene" machen.