Unsere Außendienstler (Großhandel) haben Arbeitsverträge über eine 5-Tage-Woche (Mo bis Fr). Sie erreichen ihre Kunden auch nur innerhalb der Woche. Jetzt wurde ein Antrag an den BR gestellt, daß die Außendienstler regelmässig an Samstagen im Laden mitarbeiten sollen (keine Außendiensttypische Tätigkeit), um Stoßzeiten auszugleichen, insbesondere an allen Samstagen vor Feiertagen und an allen Adventssamstagen.
Der BR hat den Antrag mehrheitlich genehmigt mit dem Argument, daß die Mitarbeiter im Laden schließlich auch regelmässig Samstags arbeiten müssen. Die Außendienstler argumentieren, daß im Gegenzug die Mitarbeiter im Laden ja auch jede Überminute anerkannt bekommen (durch Freizeit oder Bezahlung) und der Außendienst keine einzige.
Die Außendienstler sind gegen die Samstagsarbeit. Können Sie diese ablehnen ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten???

Lt. Manteltarif erhalten Außendienstler keine Zuschläge für Samstagsarbeit (Rest der Belegschaft ab 13 Uhr 50%) bzw. keine Überstundenzuschläge (für die anderen 25%). Die Außendienstler sollen für die Samstagsarbeit entsprechend der Dauer der Tätigkeit Freizeitausgleich bekommen.