Nicht mitbestimmte Samstags-/Mehrarbeit und Sonntagsarbeit
Hi zusammen,
ich habe mal eine etwas spezielle Frage zu verhaltensbedingten Kündigungen:
Bei uns im Betrieb muss jede(r) MitarbeiterInn zu Beginn der Anstellung eine Erklrärung unterschreiben, dass Cloud-Dienste nicht genutzt werden. Natürlich nutzen wir Cloud-Dienste ganz offiziell, wie die Produkte von Atlassian (JIRA, Confluence etc.). Mit Google haben wir allerdins keinen Vertrage. Trotzdem gibt es auch einige Fälle in denen Google Docs (Excel Sheets, GDocs etc.) rumgeschickt werden, teilweise sogar von der Geschäftsführung an alle Mitarbeiter (um bspw. eine Firmenfeier vorzubereiten). Nun Frage ich mich, wenn es zu einer verhaltenbedingten Kündigung käme, weil ein Mitarbeiter ein Google Doc nutzt, würde dann vor einem Arbeitsgericht beim entsprechenden Kündigungsschutzklageprozess das Argument zählen, dass diese Dieste eh jeder nutzt, also es nicht dem einzelnen Mitarbeiter vorgeworfen werden kann (mit ein paar entsprechenden Beweisen, wie die erwähnten Mails der Geschäftsführung)? D.h. wenn etwas in einem Betrieb nachweislich "eh jeder macht" (mir fehlt da das juristsiche Fachwort für), ist das dann noch ein Kündigungsgrund? Liebe Grüße
Community-Antworten (8)
22.04.2020 um 17:00 Uhr
Ich würde da mal hinterfragen, was der Schwachsinn soll. Der Mitarbeiter muss unterschreiben, dass er etwas unterlässt was nachher im Arbeitsalltag von ihm erwartet wird. Ich habe ja schon viel Schizophrenie erlebt, aber das ist mal wieder was Lustiges.
22.04.2020 um 17:06 Uhr
Ungefähr so schizophren, wie eine Überschrift:
"Nicht mitbestimmte Samstags-/Mehrarbeit und Sonntagsarbeit"
und das Thema ist dann:
"Frage zu verhaltensbedingten Kündigungen:"
Wobei ich sagen muss ... wenn der AG nicht möchte, dass die MA Cloud Dienste benutzen, heißt es nicht, dass der AG hier nicht sowas rumschicken darf. Ist in der Erklärung denn wirklich pauschal JEDE Nutzung untersagt, oder ist das eher reglementiert nach dem Motto: "abgesehen von dem, was die Firma lizensiert hat"?
22.04.2020 um 17:33 Uhr
Seine Argumentation darauf zu stützen, dass man etwas Verbotenes / Angeordnetes getan hat, weil andere es auch tun - wird in aller Regel ins Leere laufen. Wobei ich aber nicht davon ausgehe, dass eine Verhaltensbedingte Kündigung vor Gericht bestanden hat mit der alleinigen Begründung - der MA hat einmal einen Cloud Dienst benutzt. Da wird schon mehr passiert sein müssen8Schaden durch die Nutzung) weil ansonsten wohl eine Abmahnung und Androhung der Kündigung ausreichend wäre.
Im übrigen sollte sich mal der BR um den Schwachsinn kümmern, das jeder MA die Erklärung unterschreiben muss, die dann doch nicht greift.
22.04.2020 um 17:37 Uhr
@celestro Oh das mit der Überschrift ist wohl beim Einloggen schief gelaufen. Das war noch von einem alten / anderen Beitrag ¯_(ツ)_/¯ .
In der Erklärung werden Cloud Dienste pauschal genannt, ich denke an späterer Stelle werden irgendwo die Dienste freigestellt die vom IT-Support freigegeben sind. Dazu gehört allerdings Google Docs nicht.
@seehas Ich hatte mir auch überlegt nachzufragen, dann denke ich mir aber, wenn
- im Worst Case (einem Kündigungsschutzklagenprozess) dem Mitarbeiter zum Vorteil reicht und
- Die Kollegen Google Docs gerne einsetzen weil unser IT-Support eher durch passivität glänzt und das sogar von der GF schriftlich so gelebt wird.
Dann muss ich hier keine schlafenden Hunde wecken, da wir als Arbeitnehmer mit dem Werkzeug unserer Wahl arbeiten dürfen und im Zweifelsfall niemand dafür belangt werden kann. Ist das nachvollziehbar?
22.04.2020 um 20:33 Uhr
Zum worst case würde ich es erst gar nicht kommen lassen, sondern die Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG geltend machen und klare Regeln in einer BV fordern. Insbesondere würde ich den AG auffordern es zu unterlassen, einseitig Nutzungsregeln aufzustellen.
23.04.2020 um 02:36 Uhr
Vor einer Kündigung müsste es hier ja zuerst einmal zu einer Abmahnung kommen. In diesem Zusammenhang kann man dann diese Punkte mit dem Arbeitgeber diskutieren.
24.04.2020 um 18:53 Uhr
@Kratzbürste Dann befürchte ich, dass eben Clouddienste weiter ausgeschlossen werden und wir es als Betriebsrat noch unterschreiben müssen (weil wirs ja auch gefordert haben). D.h. der Betriebsrat ist dann letztlich dafür verantwortlich, dass die Kollegen weniger gut arbeiten können, um eine - vermeintlich unnötige - Klarheit zu schaffen. Auch bei einem Kündigungsschutzsklagenprozess wird es dann schwieriger, wenn man dazu eine eindeutige BV hat. Die Unklarheit in diesem Fall wird von der GF und einigen Abteilunsgleitern gelebt und macht für uns Arbeitnehmer das Leben einfacher, weil letztlich nur die Regeln des IT-Supports untergraben werden.
D.h. zusammengefasst: Ich würde etwas lieber ungeregelt lassen, wenn es im Zweifelsfall dem Kollegen zum Vorteil reicht indem man (mit Beweisen) auf die gelebte Praxis verweisen kann. Nur da bin ich mir eben nicht sicher, wie tragfähig das ist, wenns hart auf hart kommt ;) .
24.04.2020 um 19:13 Uhr
wenn Cloud-Dienste ausgeschlossen bleiben, würde ich mich als Mitarbeiter informieren, wie ich arbeiten soll. Und ggf. weigern, Sie zu benutzen, weil das darf ich ja nicht ....
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