Hallo zusammen,
kurz zur Situation:
Wir haben Heute im BR ein spannendes Thema auf den Tisch bekommen.
Seit Jahren werden Arbeitnehmer "freiwillig" (und unentgeldlich) dazu genötigt Samstags und Sonntags jeweils für ein ca. 30 Minuten zu arbeiten aus dem Home Office, um unsere Systeme zu testen. Am Ende der Tests wird die GF über die Funktionstüchtigkeit mit einem kurzen "Alles OK" per Mail in Kenntnis gesetzt (sowohl Samstags und Sonntags).
Davon sind ca. 30 Mitarbeiter betroffen.
Dass das Thema nach §87 mitbestimmungspflichtig ist, ist denke ich naheliegend.
Ich habe dazu allerdings auch gehört, dass sich unsere GF damit a) strafbar macht und b) wir uns als BR auch strafbar machen, wenn wir weitere Tests - bspw. am kommende Wochenende - nicht sofort unterbinden.

Dazu haben wir Heute noch in der Sitzung unsere GF angerufen mit dem Hinweis, dass wir das Thema bis zum Wochenende geklärt sehen wollen und bis dahin von einer einstweiligen Verfügung - um das Testen am Wochenende zu unterlassen - absehen.

Jetzt meine Frage(n):
1. Wenn die GF bis Freitag dazu keine Lösung vorschlägt und weiter testen lässt, machen wir uns als BR strafbar, wenn wir keine einstweilige Verfügung erwirken?
2. Nach welchem Paragraphen ist die GF tatsächlich strafbar?

Danke und viele Grüße