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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Antrag auf Mehrarbeit am Samstag

C
cords
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitber legt uns einen Antrag auf verpflichtende Mehrarbeit am Samstag vor. Hat der Arbeitgeber überhaupt einen Anspruch auf solch eine Verpflichtung, wenn der Tarifvertrag (privates Bankgewerbe) eine regelmäßige Arbeitszeit von Mo.-Fr. vorsieht?

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Community-Antworten (2)

P
pfeilenbogen

28.06.2010 um 15:25 Uhr

Ja, ds in TV bzw. AV es immer i.d.R. entsprechende Klausen für Mehrarbeit gibt.

Aber ihr könnt doch als BR einfach NEIN sagen. Also was hindert euch?

R
rainerw

28.06.2010 um 15:40 Uhr

Zu dieser Art der Antragsstellung würde ich auch nein sagen. Oder aber ihr einigt euch im BR das ihr den Beschluss wie folgt fasst: Hiermit stimmen wir der freiwilligen Mehrarbeit am Samstag den XY zu. Für den Fall das die einzelnen MA diese nicht auf freiwilliger Basis leisten gilt der Antrag auf Mehrarbeit als abgelehnt.

Dies entspricht zwar nicht der korrekten Antragsstellung des AG, aber so ist er erst mal unter Zugzwang. Entweder er findet ein paar Leute freiwillig oder aber der Laden bleibt zu.

Da es bei uns nur freiwillige Mehrarbeit gibt müssen bei uns für geplante Stunden sogar in der Sitzung bei der Abstimmung vorliegen.

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