Hallo.

Vor kurzem wurde in unserer firma ein komplett neuer BR gewählt (ich gehöre dazu) und nun sind wir dabei, alles zu klären, was in den letzten jahren versäumt wurde.

Ein grosses fragezeichen gilt dabei den überstunden/mehrarbeit.
Unter dem alten BR bzw ohne dessen gegenwehr, wurden die kollegen zur dauerhaften (ca 2 jahre: mind. 1 samstag um monat je 6h) mehrarbeiten an samstagen schon fast genötigt.

Generell ist es so, das man überstunden unter der woche (montag-freitag) auf wunsch als freizeit sammeln kann. Mehrarbeit an samstagen wird generell mit 25% zuschlag ausbezahlt. Es ist laut der geschäftsleitung nicht möglich, auch die mehrarbeit an samstagen als freizeit zu sammelnn (wahrscheinlich, weil dann auch auf freizeit 25% dazukommrn).

Wenn jetzt einige beschäftigte minusstunden haben, dürfen die nur unter der woche abgebaut werden. Wenn jemand samstags arbeitet, wird das trotzdem nur bezahlt und es werden damit keine minusstunden abgebaut.

Andererseits besteht die geschäftsleitung darauf, das minusstunden abgearbeitet werden müssen. Minusstunden vom gehalt abziehen ist von den vorgesetzten nicht akzeptiert.

In den arbeitsverträgen steht, das man nach bedarf und gesetzlichen vorgaben mehrarbeit leisten muss und das diese immer mit zuschlag bezahlt wird.

Für uns als neuen BR eine knifflige frage.
Wie sieht hier die rechtliche lage aus?

Einerseits haben viele nur an samstagen zur mehrarbeit zeit, dürfen damit aber keine plusstunden ansammeln, aber andererseits wird herausarbeiten der minusstunden verlangt.