Erstellt am 03.12.2018 um 11:59 Uhr von celestro
Im AV steht, daß die Mehrarbeit geleistet werde nmuß und das Sie ausbezahlt wird.
ABER ... der BR ist hier mMn ganz klar in der Mitbestimmung und könnte dafür kämpfen, daß die Regelungen gelockert werden ... oder man stimmt der Mehrarbeit an Samstagen halt nicht mehr zu.
Erstellt am 03.12.2018 um 12:20 Uhr von Vulcandachau
Mir geht es aber auch darum, auf welcher grundlage der AG verlangen kann, die minusstunden herauszuarbeiten und nicht auf wunsch des AN vom gehalt abzuziehen?
Erstellt am 03.12.2018 um 13:01 Uhr von BRHamburg
Wie kommt ihr auf den Weg den Arbeitnehmern hier Geld weg nehmen zu wollen. Überlegt bitte Mal wenn ihr hier vertreten solltet.
Erstellt am 03.12.2018 um 13:08 Uhr von Vulcandachau
Richtig lesen bitte!!!! Nur auf wunsch des AN die minusstunden vom gehalt abziehen. Und davon gibt es einige bei uns, sonst würde ich nicht fragen.
Erstellt am 03.12.2018 um 13:49 Uhr von celestro
Diese Antwort wurde von "celestro" gelöscht.
Erstellt am 03.12.2018 um 13:50 Uhr von celestro
"auf welcher grundlage der AG verlangen kann"
Auf Grundlage der Arbeitsverträge, die das so vorsehen. Und eines BR, der sich nicht einmischt.
Erstellt am 03.12.2018 um 13:55 Uhr von Vulcandachau
Die arbeitsverträge sehen nicht das herausarbeiten von minusstunden vor. Davon steht kein wort in den arbeitsverträgen.
Also gibt es dafür keine gesetzlich bindende vorschrift?
Erstellt am 03.12.2018 um 13:59 Uhr von celestro
Der Punkt ist, daß gewisse Dinge nicht explizit irgendwo stehen müssen. Wenn ein MA 35 Stunden die Woche arbeiten muß, dann muß er diese Stunden ableisten. Einfach sagen: "kriege nur 33 Stunden hin, also ziehe mir 2 Stunden die Woche vom Gehalt ab", ist nicht.
Erstellt am 03.12.2018 um 18:22 Uhr von BRHamburg
Wenn ihr Frstgehalt habt und sowohl Stundenanzahl als auch die Höhe der Entgelte in AV, TV u.ä festgeschrieben ist darf keine der Vertragspartner davon abweichen. Bedeutet der Arbeitgeber ist verpflichtet das Gehalt in voller Höhe auszuzahlen. Und bei den Minusstunden würde ich erstmal genau prüfen wo diese herlommen. Den auch hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht und muss die entsprechenden Arbeiten für die VertraglicheZeit zur Verfügung stellen. Kann er das nicht geht das zu seinen Lasten. Also prüft erstmal bevor ihr den Kollegen ans Geld geht. Wer dann immer noch der Meinung ist er habe zuviel Geld, kann es ja spenden.
Erstellt am 03.12.2018 um 18:26 Uhr von Vulcandachau
Das war jetzt etwas übertrieben ausgedrückt.
Wir als neuer BR sind einfach der meinung, wenn die mitarbeiter 10 oder 20 samstage im jahr freiwillig arbeiten aufgrund des auftragsvolumen, das dann der AG wohl mal in der lage ist, bei 5-10 minusstunden im jahr, mal ein oder zwei samstage als stundenreserve zu zählen und nicht dann noch verlangen, das diese mitarbeiter auch noch unter der woche mehrarbeit leisten müssen, nur wegen ein paar minusstunden.
Und wir haben kein festgehalt. Wir haben stundenlohn und dieser wird auf die arbeitstage angerechnet.
Erstellt am 04.12.2018 um 09:32 Uhr von celestro
natürlich könnte der AG das. Und wenn der BR ihm seine Samstage nur gewährt, wenn die Stunden verrechnet werden, dann vermutlich erst recht. Aber solange der BR nur daneben steht und nichts tut, wird sich auch nichts ändern.