W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mehrarbeit an samstagen wird nur bezahlt.

V
Vulcandachau
Dez 2018 bearbeitet

Hallo.

Vor kurzem wurde in unserer firma ein komplett neuer BR gewählt (ich gehöre dazu) und nun sind wir dabei, alles zu klären, was in den letzten jahren versäumt wurde.

Ein grosses fragezeichen gilt dabei den überstunden/mehrarbeit. Unter dem alten BR bzw ohne dessen gegenwehr, wurden die kollegen zur dauerhaften (ca 2 jahre: mind. 1 samstag um monat je 6h) mehrarbeiten an samstagen schon fast genötigt.

Generell ist es so, das man überstunden unter der woche (montag-freitag) auf wunsch als freizeit sammeln kann. Mehrarbeit an samstagen wird generell mit 25% zuschlag ausbezahlt. Es ist laut der geschäftsleitung nicht möglich, auch die mehrarbeit an samstagen als freizeit zu sammelnn (wahrscheinlich, weil dann auch auf freizeit 25% dazukommrn).

Wenn jetzt einige beschäftigte minusstunden haben, dürfen die nur unter der woche abgebaut werden. Wenn jemand samstags arbeitet, wird das trotzdem nur bezahlt und es werden damit keine minusstunden abgebaut.

Andererseits besteht die geschäftsleitung darauf, das minusstunden abgearbeitet werden müssen. Minusstunden vom gehalt abziehen ist von den vorgesetzten nicht akzeptiert.

In den arbeitsverträgen steht, das man nach bedarf und gesetzlichen vorgaben mehrarbeit leisten muss und das diese immer mit zuschlag bezahlt wird.

Für uns als neuen BR eine knifflige frage. Wie sieht hier die rechtliche lage aus?

Einerseits haben viele nur an samstagen zur mehrarbeit zeit, dürfen damit aber keine plusstunden ansammeln, aber andererseits wird herausarbeiten der minusstunden verlangt.

531010

Community-Antworten (10)

C
celestro

03.12.2018 um 12:59 Uhr

Im AV steht, daß die Mehrarbeit geleistet werde nmuß und das Sie ausbezahlt wird.

ABER ... der BR ist hier mMn ganz klar in der Mitbestimmung und könnte dafür kämpfen, daß die Regelungen gelockert werden ... oder man stimmt der Mehrarbeit an Samstagen halt nicht mehr zu.

V
Vulcandachau

03.12.2018 um 13:20 Uhr

Mir geht es aber auch darum, auf welcher grundlage der AG verlangen kann, die minusstunden herauszuarbeiten und nicht auf wunsch des AN vom gehalt abzuziehen?

B
BRHamburg

03.12.2018 um 14:01 Uhr

Wie kommt ihr auf den Weg den Arbeitnehmern hier Geld weg nehmen zu wollen. Überlegt bitte Mal wenn ihr hier vertreten solltet.

V
Vulcandachau

03.12.2018 um 14:08 Uhr

Richtig lesen bitte!!!! Nur auf wunsch des AN die minusstunden vom gehalt abziehen. Und davon gibt es einige bei uns, sonst würde ich nicht fragen.

C
celestro

03.12.2018 um 14:50 Uhr

"auf welcher grundlage der AG verlangen kann"

Auf Grundlage der Arbeitsverträge, die das so vorsehen. Und eines BR, der sich nicht einmischt.

V
Vulcandachau

03.12.2018 um 14:55 Uhr

Die arbeitsverträge sehen nicht das herausarbeiten von minusstunden vor. Davon steht kein wort in den arbeitsverträgen.

Also gibt es dafür keine gesetzlich bindende vorschrift?

C
celestro

03.12.2018 um 14:59 Uhr

Der Punkt ist, daß gewisse Dinge nicht explizit irgendwo stehen müssen. Wenn ein MA 35 Stunden die Woche arbeiten muß, dann muß er diese Stunden ableisten. Einfach sagen: "kriege nur 33 Stunden hin, also ziehe mir 2 Stunden die Woche vom Gehalt ab", ist nicht.

B
BRHamburg

03.12.2018 um 19:22 Uhr

Wenn ihr Frstgehalt habt und sowohl Stundenanzahl als auch die Höhe der Entgelte in AV, TV u.ä festgeschrieben ist darf keine der Vertragspartner davon abweichen. Bedeutet der Arbeitgeber ist verpflichtet das Gehalt in voller Höhe auszuzahlen. Und bei den Minusstunden würde ich erstmal genau prüfen wo diese herlommen. Den auch hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht und muss die entsprechenden Arbeiten für die VertraglicheZeit zur Verfügung stellen. Kann er das nicht geht das zu seinen Lasten. Also prüft erstmal bevor ihr den Kollegen ans Geld geht. Wer dann immer noch der Meinung ist er habe zuviel Geld, kann es ja spenden.

V
Vulcandachau

03.12.2018 um 19:26 Uhr

Das war jetzt etwas übertrieben ausgedrückt.

Wir als neuer BR sind einfach der meinung, wenn die mitarbeiter 10 oder 20 samstage im jahr freiwillig arbeiten aufgrund des auftragsvolumen, das dann der AG wohl mal in der lage ist, bei 5-10 minusstunden im jahr, mal ein oder zwei samstage als stundenreserve zu zählen und nicht dann noch verlangen, das diese mitarbeiter auch noch unter der woche mehrarbeit leisten müssen, nur wegen ein paar minusstunden.

Und wir haben kein festgehalt. Wir haben stundenlohn und dieser wird auf die arbeitstage angerechnet.

C
celestro

04.12.2018 um 10:32 Uhr

natürlich könnte der AG das. Und wenn der BR ihm seine Samstage nur gewährt, wenn die Stunden verrechnet werden, dann vermutlich erst recht. Aber solange der BR nur daneben steht und nichts tut, wird sich auch nichts ändern.

Ihre Antwort