Hallo Pegasus,
wie oben schon erwähnt, erst mal den Arbeitsvertrag prüfen. Und dann ist es abhängig von Eurer betrieblichen Situation, die nur Ihr als BR einschätzen könnt, sowie ihrer sozialen Situation. Das alles zu erläutern, würde den Rahmen sprengen. Ich versuchs mal in Kürze:
- vorausgesetzt der Arbeitsvertrag läßt eine solche Versetzung nicht zu, seid Ihr in der Mitbestimmung, wie schon festgestellt. Gibt es Möglichkeiten, sie im kaufmännischen Bereich an anderer Stelle weiter einzusetzen? Entfällt ihre Arbeit ganz? Gibt es gegenteiliges - Versetzung ablehnen. Dann kann der AG Eure fehlende Zustimmung durchs Arbeitsgericht ersetzen lassen, muss aber in dem Fall gute Gegenargumente bringen, oder er hat immer noch die Variante, eine Änderungskündigung aussprechen (das kann er übrigens auch ohne Versetzungsantrag).
- für den Fall der Änderungskündigung ebenfalls andere Einsatzmöglichkeiten prüfen und ggf. widersprechen. Die Kollegin kann die Stelle dann unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung annehmen (besser ist`s dann mit Anwalt). Gibt es keine anderen Einsatzmöglichkeiten, muss die Kollegin für sich selbst entscheiden, ob sie es probiert, ob sie doch klar kommt, oder die andere Arbeit nicht annehmen, dann geht´s bei der Kündigungsschutzklage nur noch um die Höhe der Abfindung (die Entscheidung ob annehmen oder nicht, je nach Soziallage).
Die Argumente: sie ist nicht geeignet, sie möchte nicht, sind für einen Arbeitsrichter unrelevant, es sei denn, die Ungeeignetheit ist nachweisbar. Aber manuell heißt doch "mit der Hand" arbeiten und das musst Du erst mal beweisen, dass ein kaufmännischer AN nicht mit der Hand arbeitet. Und der AG hat eine weiße Weste: er hat doch versucht, soziale Härte abzuwenden.