Arbeitszeitgesetz bei 5-Tage-Woche - Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?
Bei allen BVs (seit Jahren), die wir mit unserem AG über die Arbeitszeit abgeschlossen haben, steht: Die Regelarbeitszeit für alle in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer verteilt sich auf 5 Werktage von Montag bis Freitag. Das heißt doch dass nach dem Arbeitszeitgesetz nur maximal 5 mal 8 Stunden, sprich 40 Stunden gearbeitet werden darf. Unsere Regelarbeitszeit ist 38,5 Std. Die hälfe unserer MA haben einen Arbeitsvertrag, wo drinsteht, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Das heißt doch, alles was bis 40 Stunden die Woche gearbeitet wird ist mit dem Gehalt abgegolten, oder? Ab der 41. Stunde müsste doch wieder bezahlt werden oder in Freizeit abgegolten werden, oder? Wer kann mir da weiterhelfen?
Community-Antworten (1)
07.03.2007 um 12:18 Uhr
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die maximale Arbeitszeit 48 h pro Woche und zehn Stunden pro Arbeitstag nicht überschreiten. Davon darf - wenn eine der im Gesetz genannten Ausnahmen einschlägig ist, nach oben abgewichen werden. Deine 5 x 8h lassen sich aus dem ArbZG zumindest nicht herleiten.
Zum Thema "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" gibt es inzwischen ein paar Urteile, die vermutlich auch hier schonmal diskutiert wurden -> Suchfunktion nutzen
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