Erstellt am 07.03.2007 um 11:18 Uhr von Petrus
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die maximale Arbeitszeit 48 h pro Woche und zehn Stunden pro Arbeitstag nicht überschreiten. Davon darf - wenn eine der im Gesetz genannten Ausnahmen einschlägig ist, nach oben abgewichen werden.
Deine 5 x 8h lassen sich aus dem ArbZG zumindest nicht herleiten.
Zum Thema "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" gibt es inzwischen ein paar Urteile, die vermutlich auch hier schonmal diskutiert wurden -> Suchfunktion nutzen