Hallo zusammen,

hab da eine Frage: (nur zur eigenabsicherung ob das auch wirklich geht)

Mitarbeiter ca. 180, 7 BR ( erste Amtsperiode, seit 2 Jahren im Amt) keine Freistellung

Bei ca. 5-6 MA steht im AV die Klausel " alle Überstunden sind mit Gehalt abgegolten"
zur Info: Brutto ca 3000 Euro +- paar Euro

Nach meiner Info ist diese Klausel unwirksam und muss vom AN individuell rausgeklagt werden. Dies würde auch ohne Probleme gehen.
Dies macht bzw. traut sich aber niemand.
in der Saison bis zu 50 Ü-Std, pro MA. ( die er umsonst da ist)

Mehrere Arbeiter haben die Klausel drin "10 Std. sind mit Gehalt abgegeolten"
Sind Abteilungsleiter, 10 Std ist aber völlig OK hab ich mir sagen lassen.

Hier wollen wir als BR jetzt etwas Unternehmen:

Beschluss: Überstunden sind nur genehmigt wenn sie ab der 10 Ü-std. vergütet oder dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird.

Geht das so einfach oder kann der AG da irgendwie was dagegen machen mit seinem Anwalt oder sonstiges?


Vielen Dank schon mal,
Gruß stefano