Mitbestimmung des BR bei Überstunden / im AV alle Ü-std abgegolten mit Gehalt
Hallo zusammen,
hab da eine Frage: (nur zur eigenabsicherung ob das auch wirklich geht)
Mitarbeiter ca. 180, 7 BR ( erste Amtsperiode, seit 2 Jahren im Amt) keine Freistellung
Bei ca. 5-6 MA steht im AV die Klausel " alle Überstunden sind mit Gehalt abgegolten" zur Info: Brutto ca 3000 Euro +- paar Euro
Nach meiner Info ist diese Klausel unwirksam und muss vom AN individuell rausgeklagt werden. Dies würde auch ohne Probleme gehen. Dies macht bzw. traut sich aber niemand. in der Saison bis zu 50 Ü-Std, pro MA. ( die er umsonst da ist)
Mehrere Arbeiter haben die Klausel drin "10 Std. sind mit Gehalt abgegeolten" Sind Abteilungsleiter, 10 Std ist aber völlig OK hab ich mir sagen lassen.
Hier wollen wir als BR jetzt etwas Unternehmen:
Beschluss: Überstunden sind nur genehmigt wenn sie ab der 10 Ü-std. vergütet oder dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird.
Geht das so einfach oder kann der AG da irgendwie was dagegen machen mit seinem Anwalt oder sonstiges?
Vielen Dank schon mal, Gruß stefano
Community-Antworten (5)
21.10.2013 um 16:52 Uhr
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied, dass die Überstundenklausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist. Die pauschale Abgeltung aller Überstunden ohne Festlegung einer Höchstgrenze verstoße gegen das so genannte Transparenzgebot für vorformulierte Arbeitsverträge. Es sei nicht erkennbar, in welchem Umfang das Monatsgehalt eine Mehrarbeit bereits mit abdecke (LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2008, Az.: 9 Sa 1958/07).
21.10.2013 um 17:22 Uhr
Hallo stefano,
Das LAG Nürnberg v. 6.11.1990 – 4 TaBV 13/90 hat entschieden:
"1. Der Arbeitgeber kann Überstunden nur mit Zustimmung des Betriebsrats anordnen. Wird diese nicht erteilt, muss er die Einigungsstelle anrufen.
- Eine Zustimmungsverweigerung ist auch dann nicht rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich, wenn der Betriebsrat seine Zustimmung zu den beantragten Überstunden von der Zahlung einer Lärmzulage abhängig macht."
und das ArbG Hamburg v. 6.4.1993 – 5 BV 14/92:
"1. Der Betriebsrat ist im Rahmen der Wahrnehmung seines Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG nicht daran gehindert, seine Zustimmung zu den vom Arbeitgeber beabsichtigten Überstunden davon abhängig zu machen, dass der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen an die betroffenen Arbeitnehmer erbringt, auch wenn diese über die von den anzuwendenden Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen für den Fall der Mehrarbeit bestimmten Leistungen hinausgehen.
- Lehnt der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen ab und will er die Überstunden gleichwohl anordnen, so hat er mit dem Betriebsrat weiterzuverhandeln, gegebenenfalls hat er die Einigungsstelle anzurufen."
LG Lotte
21.10.2013 um 17:36 Uhr
Die Klausel im Arbeitsvertrag hat nichts mit der Mitbestimmung des BR bei Mehrarbeit zu tun.
Bevor der AG dem AN Mehrarbeit aufs Auge drücken kann, weil der ein wie auch immer geartetes Maß an Mehrarbeit leisten muss, braucht er die Zustimmung des BR dazu, Mehrarbeit anordnen zu können.
So gesehen ist der Beschluss nicht o.k.
Ihr solltet dem AG klar machen, dass er bei jeglichen Überstunden zuvor den BR beteiligen muss. Ihr solltet nicht zulassen, dass 10 Stunden automatisch genehmigt sind, nur weil sie vielleicht mit dem Arbeitsentgelt bereits bezahlt sind.
Lasst der AG einfach mehr arbeiten, ohne den BR zu beteiligen, könnt Ihr auf Unterlassung klagen. Kommt es in der Sache nicht zur Einigung, könnt Ihr die E-Stelle anrufen.
22.10.2013 um 10:56 Uhr
@ gironimo
wieso ist der beschluss nicht ok?
wir und auch die MA haben nichts gegen die Mehrarbeit in der Saison, diese kann im Sommer abgebummelt werden. und in der Saison (ca.4 Monate) spricht ja nicht gegen ein paar überstunden.
Wir wollen nur gegen die überstunden vorgehen die GAR NICHT vergütet werden. Darum der Beschluss, Überstunden die über 10 Std. im Monat sind sind nur genehmigt wenn sie vergütet oder Gutgeschrieben wären. Dafür wären die einzelnen MA auch sehr dankbar und mehr wollen sie auch gar nicht.
Wie würdest du denn hier handeln? wären für jeden ratschlag dankbar :)
Diese herqangehensweise ist uns jetzt halt eingefallen, wenn es bessere gibt sagen wir dazu nicht nein :) Gruß
22.10.2013 um 11:36 Uhr
macht es doch so. lieber arbeitgeber, wenn du überstunden willst, dann bezahle sie auch. ansonsten kann der betriebsrat deinen wünschen nicht mehr entsprechen.
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