Erstellt am 21.10.2013 um 14:52 Uhr von berwieh
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied, dass die Überstundenklausel im Arbeitsvertrag unwirksam ist. Die pauschale Abgeltung aller Überstunden ohne Festlegung einer Höchstgrenze verstoße gegen das so genannte Transparenzgebot für vorformulierte Arbeitsverträge. Es sei nicht erkennbar, in welchem Umfang das Monatsgehalt eine Mehrarbeit bereits mit abdecke (LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2008, Az.: 9 Sa 1958/07).
Erstellt am 21.10.2013 um 15:22 Uhr von Lotte
Hallo stefano,
Das LAG Nürnberg v. 6.11.1990 – 4 TaBV 13/90 hat entschieden:
"1. Der Arbeitgeber kann Überstunden nur mit Zustimmung des Betriebsrats anordnen. Wird diese nicht erteilt, muss er die Einigungsstelle anrufen.
2. Eine Zustimmungsverweigerung ist auch dann nicht rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich, wenn der Betriebsrat seine Zustimmung zu den beantragten Überstunden von der Zahlung einer Lärmzulage abhängig macht."
und das ArbG Hamburg v. 6.4.1993 – 5 BV 14/92:
"1. Der Betriebsrat ist im Rahmen der Wahrnehmung seines Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG nicht daran gehindert, seine Zustimmung zu den vom Arbeitgeber beabsichtigten Überstunden davon abhängig zu machen, dass der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen an die betroffenen Arbeitnehmer erbringt, auch wenn diese über die von den anzuwendenden Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen für den Fall der Mehrarbeit bestimmten Leistungen hinausgehen.
2. Lehnt der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen ab und will er die Überstunden gleichwohl anordnen, so hat er mit dem Betriebsrat weiterzuverhandeln, gegebenenfalls hat er die Einigungsstelle anzurufen."
LG Lotte
Erstellt am 21.10.2013 um 15:36 Uhr von gironimo
Die Klausel im Arbeitsvertrag hat nichts mit der Mitbestimmung des BR bei Mehrarbeit zu tun.
Bevor der AG dem AN Mehrarbeit aufs Auge drücken kann, weil der ein wie auch immer geartetes Maß an Mehrarbeit leisten muss, braucht er die Zustimmung des BR dazu, Mehrarbeit anordnen zu können.
So gesehen ist der Beschluss nicht o.k.
Ihr solltet dem AG klar machen, dass er bei jeglichen Überstunden zuvor den BR beteiligen muss. Ihr solltet nicht zulassen, dass 10 Stunden automatisch genehmigt sind, nur weil sie vielleicht mit dem Arbeitsentgelt bereits bezahlt sind.
Lasst der AG einfach mehr arbeiten, ohne den BR zu beteiligen, könnt Ihr auf Unterlassung klagen. Kommt es in der Sache nicht zur Einigung, könnt Ihr die E-Stelle anrufen.
Erstellt am 22.10.2013 um 08:56 Uhr von stefano
@ gironimo
wieso ist der beschluss nicht ok?
wir und auch die MA haben nichts gegen die Mehrarbeit in der Saison, diese kann im Sommer abgebummelt werden. und in der Saison (ca.4 Monate) spricht ja nicht gegen ein paar überstunden.
Wir wollen nur gegen die überstunden vorgehen die GAR NICHT vergütet werden.
Darum der Beschluss, Überstunden die über 10 Std. im Monat sind sind nur genehmigt wenn sie vergütet oder Gutgeschrieben wären.
Dafür wären die einzelnen MA auch sehr dankbar und mehr wollen sie auch gar nicht.
Wie würdest du denn hier handeln?
wären für jeden ratschlag dankbar :)
Diese herqangehensweise ist uns jetzt halt eingefallen, wenn es bessere gibt sagen wir dazu nicht nein :)
Gruß
Erstellt am 22.10.2013 um 09:36 Uhr von Nubbel
macht es doch so. lieber arbeitgeber, wenn du überstunden willst, dann bezahle sie auch. ansonsten kann der betriebsrat deinen wünschen nicht mehr entsprechen.