Hallo,
ich habe folgendes Problem: bisher wurden genehmigte Überstunden immer ausbezahlt (mit Zuschlag) wenn sie nicht im Rahmen der Gleitzeitregelung durch Freizeitausgleich abgefeiert werden konnten.
Jetzt soll dies ab einer gewissen Einkommensgrenze geändert werden, d. h. die Überstunden sollen dann bereits mit dem Gehalt abgegolten sein. Mein Vorschlag war, einen Jahresüberstundendurchschnitt zu errechnen und die Gehälter um einen etwas niedrigeren Betrag sozusagen als "Entschädigung" anzuheben.
Inwiefern kann der BR - sollte die Geschäftsführung damit nicht einverstanden sein - dann ein Veto einlegen?
Es handelt sich bei den betroffenen Mitarbeitern nicht um Führungskräfte, sonder um normale Sachbearbeiter. Habe ich überhaupt Einfluss, wenn z. b. mit den Mitarbeitern einzeln gesprochen wird und diese einwilligen?
Vielen Dank
Jake