Hallo zusammen, ich habe mal wieder eine Frage:
Sind Klauseln im Arbeitsvertrag wie "Mit der Zahlung dieser Vergütung sind sämtliche, evtl. aus gesetzlichen oder aus anderem Grund vorgesehenen Ansprüche auf Arbeitsentgelt einschließlich Mehrarbeitsvergütung bis zu 20 Stunden je Monat abgegolten" überhaupt zulässig? Diese Klausel steht bei unseren Innendienstkollegen drin. Beim Außendienst steht "Mit der Zahlung dieser vereinbarten Bezüge sind sämtliche, evtl. gesetzlichen oder aus anderem Grund vorgesehenen Ansprüche auf Arbeitsentgelt einschließlich Mehrarbeitsvergütung abgegolten".
Ist das so zulässig? Bedeutet ja im Umkehrschluss, dass Überstunden pauschal abgegolten sind? Und über Stunden oder Arbeitszeiten steht gar nichts drin - also kann der AG den ADM einsetzen wann und wie er möchte?
Da steht nix von 5-Tage-Woche, Sollarbeitszeit usw.
Bei uns ist es aber gängige Praxis, dass von Montag bis Freitag gearbeitet wird. Wenn es um Überstundenthemen geht, heißt es bei uns aber immer, dass es ja 6 Werktage sind und das ArbZG also von 48 h/Woche ausgeht etc. Gibt es da Erfahrungen oder Ideen, was wir als BR hier tun können/müssen? Danke vorab!