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1 Tag krank ohne AU und Überstunden in der Woche.

L
Lea.dstw.1998!
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo, Ich habe vertraglich eine 40 Stunden Woche. Diese Woche arbeite ich dennoch 46 Stunden (einschließlich einen Sonntag). Bin aber leider heute (Montag) erkrankt und habe keine AU. Wie läuft die gesetzliche Regelung ? Behalte ich die 6 Überstunden oder wird das ausgeglichen auf meine vertragliche Arbeitszeit pro Woche? Danke im Voraus!

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Community-Antworten (3)

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Catweazle

27.03.2023 um 21:29 Uhr

Es kommt darauf ob du die AU schon am ersten Tag vorlegen musst.

K
Kehler

28.03.2023 um 10:09 Uhr

Habt ihr einen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung wo da regelt?

Bei uns ist es so, das bei Krankheit die geplanten Stunden gerechnet werden. Aber wir haben dazu halt eine BV.

K
Kehler

28.03.2023 um 10:16 Uhr

Gesetzlich ist es anscheinend so geregelt:

"Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur für die für den Arbeitnehmer maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit, nicht aber für das Entgelt, das für Überstunden fällig ist."

Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/ausfallzeiten-in-flexiblen-arbeitszeitsystemen-faqs-4-besteht-ein-anspruch-auf-entgeltfortzahlung-fuer-ueberstunden_idesk_PI42323_HI1783673.html

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