Erstellt am 27.03.2023 um 19:29 Uhr von Catweazle
Es kommt darauf ob du die AU schon am ersten Tag vorlegen musst.
Erstellt am 28.03.2023 um 08:09 Uhr von Kehler
Habt ihr einen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung wo da regelt?
Bei uns ist es so, das bei Krankheit die geplanten Stunden gerechnet werden.
Aber wir haben dazu halt eine BV.
Erstellt am 28.03.2023 um 08:16 Uhr von Kehler
Gesetzlich ist es anscheinend so geregelt:
"Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur für die für den Arbeitnehmer maßgebliche regelmäßige Arbeitszeit, nicht aber für das Entgelt, das für Überstunden fällig ist."
Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/ausfallzeiten-in-flexiblen-arbeitszeitsystemen-faqs-4-besteht-ein-anspruch-auf-entgeltfortzahlung-fuer-ueberstunden_idesk_PI42323_HI1783673.html