Erstellt am 29.09.2016 um 13:32 Uhr von gironimo
Das kommt darauf an. Zum Beispiel auf den Tarifvertrag und bestehenden Betriebsvereinbarungen.
Fest steht nur, unter den Tisch dürfen die Stunden nicht fallen.
Erstellt am 29.09.2016 um 13:37 Uhr von Pappnase
Wenn er sie nicht abfeiern kann, und sie nicht ausbezahlt werden, wie sollen sie ihm dann angerechnet werden? Gibt es ein Lebensarbeitszeitkonto?
Erstellt am 29.09.2016 um 15:57 Uhr von Catweazle
Sie könnten aber auch mit dem Gehalt abgegolten sein. Ohne weitere Info aus Arbeitsvertrag, TV und BV ist eine Antwort unmöglich.