Parkplatz gesperrt. Arbeitgeber trickst uns aus?
Hallo wir haben lange mit dem Arbeitgeber über die Betriebsvereinbarung Arbeitszeit gekämpft. Am Ende steht ein Kompromiss bei dem wir die Mitsprache bei Überstunden zugunsten allgemeiner Regelungen weitgehend abgegeben haben, dafür aber die Arbeitszeit flexibel schon früh um 6 starten kann. Das war vor 3 Monaten. Bis jetzt alles gut. Nun kam diese Woche ein Schreiben vom AG, dass der Parkplatz in den Wintermonaten erst ab 7:30 Uhr gestreut werden kann und daher ein Parken vor dieser Zeit untersagt wird. Da wir schlecht an die Öffis angebunden sind bedeutet dies für fast alle Kollegen dass die (wenn sie mit dem Auto kommen) nicht von der 6-Uhr-Regel gebrauch machen können. Haben wir bei der Parkplatz-Sache Mitbestimmung?
Community-Antworten (5)
19.12.2018 um 08:55 Uhr
Habt ihr eine Lösung, wie und von wem der Parkplatz schon um 6.00 gestreut werden kann?
Ansonsten würde ich eher mit der Kündigung der BV Arbeitszeit drohen.
19.12.2018 um 09:09 Uhr
Schon mal an die Mitbestimmung zur Nutzung des Parkplatzes (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) gedacht? guck mal hier: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/betriebsrat-hat-mitspracherecht-bei-parkplatzordnung_76_117130.html
19.12.2018 um 10:15 Uhr
Erm ... ja, hat er:
"Haben wir bei der Parkplatz-Sache Mitbestimmung?"
19.12.2018 um 12:18 Uhr
Die Mitbestimmung erstreckt sich aber nur darauf, wie ein zur Verfügung gestellter Parkplatz benutzt werden darf, aber nicht darauf, ob ein Parkplatz zur Verfügung gestellt wird.
Als Arbeitgeber würde ich mich nun auf den Standpubkt stellen, dass ich den Parkplatz eben erst ab 7:30 zur Verfügung stelle...
19.12.2018 um 13:11 Uhr
Na der AG will ja auch mal wieder was vom Betriebsrat und dann wird das eben erst bearbeitet wenn der Parkplatz um 6 Uhr frei gegeben wird. :-)
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