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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitgeber repariert Klimaanlage nicht

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Dozzemer
Nov 2016 bearbeitet

An unserem Arbeitsplatz (Einzelhandel, Elektromarkt) herrschen derzeit zischen 28,5° und 30,5° Grad. Eine Klimaanlage ist vorhanden, aber durch die mangelhafte Wartung nicht einsatzfähig. Auch die Hydraulik der Dachfenster sind defekt. Hat jemand eine Idee, wie wir am besten vorgehen?

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Community-Antworten (3)

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DonJohnson

07.06.2011 um 23:23 Uhr

der Gesundheitsschutz würde da was zulassen...

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DerAlteHeini

08.06.2011 um 00:07 Uhr

Dozzemer Solche Dachfenster, werden auch oft im Rahmen des Brandschutzes von der Feuerwehr gefordert. Diese müssen sich bei einem Brand automatisch öffnen, damit der Qualm abziehen kann.

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SuzieQ

08.06.2011 um 01:50 Uhr

@Dozzemer, man nehme § 4 ArbStättV II Instalthaltung und Mängelbeseitigung (Abs.1). Diese Bestimmung entspricht dem § 53 Abs. 1 ArbStättV 1975 und setzt Art.6 Spiegelstrich 2 EG-Arbeitsstättenrichtlinie um. Also mal den ASA ins Spiel bringen.

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