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Darf der Arbeitgeber das ohne den BR anzuhören!!!

S
steike
Nov 2016 bearbeitet

Kleiderordnung!!!Einheitliche Einführung von Haarnetzen!!!Ohne anhörung vom BR!!

darf der Arbeitgeber das eigentlich ohne den BR in kenntniss gesetzt zu haben neue Haarnetze einzuführen.Gehört doch zur Kleiderordnung oder!!!!!

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Community-Antworten (9)

L
Lohengrin

11.04.2010 um 11:31 Uhr

Hallo, sind die Haarnetzte evtl.. Vorschrift...?

Mfg, Lohengrin

H
hundkatzemaus

11.04.2010 um 11:37 Uhr

neue Haarnetze , sind das andere als vorher? Andere Qualität , andere Farbe?

S
steike

11.04.2010 um 11:53 Uhr

wir hatten schon haarnetze und diese sind eigentlich auch gut.Ja kittel und Haarnetze sind vorschrift bei uns.Die Jahre die ich jetzt dort arbeite hatten wir schon immer welche.Nur halt dann keine wegwerfhaarnetze!!Die neuen Haarnetze sind wegwerfhaarnetze sollen jeden 2ten tag ein neues dann benutzen.Meine Frage trotzdem nicht beantwortet.

H
hundkatzemaus

11.04.2010 um 12:06 Uhr

was ist schlechter an den neuen?

N
nicoline

11.04.2010 um 12:37 Uhr

steike, die Frage von Lohengrin enthält eigentlich auch die Antwort. Fragen der Arbeitskleidung unterliegen dann NICHT der Mitbestimmung, wenn sie zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Arbeitspflicht erforderlich ist. Dieses scheint mir bei Euch der Fall zu sein.

F
Former

11.04.2010 um 12:47 Uhr

um es anders auszudrücken

wenn dem AG kein Spielraum bleibt aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gibts auch keine Mitbestimmung

d.h. Haarnetz ja, nein, keine Mitbestimmung, wenn gesetzlich/durch BG vorgeschrieben

Farbe, Beschaffenheit, Modell etc. Mitbestimmung, wenn es verschiedene Alternativen gibt

R
ridgeback

11.04.2010 um 12:48 Uhr

nicoline,

...bei der Farbe der Haarnetze könnte man drüber streiten.;-))

N
nicoline

11.04.2010 um 13:00 Uhr

former, ridgeback, ja, ich habe mich ungenau ausgedrückt ;-))

S
steike

11.04.2010 um 18:27 Uhr

vielen dank euch und somit kann ich leider keinen stunk machen gegenüber dem Arbeitgeber.sonst hätte ich ihn mit unserem BR unter druck setzen können.

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