Darf der Arbeitgeber das ohne den BR anzuhören!!!
Kleiderordnung!!!Einheitliche Einführung von Haarnetzen!!!Ohne anhörung vom BR!!
darf der Arbeitgeber das eigentlich ohne den BR in kenntniss gesetzt zu haben neue Haarnetze einzuführen.Gehört doch zur Kleiderordnung oder!!!!!
Community-Antworten (9)
11.04.2010 um 11:31 Uhr
Hallo, sind die Haarnetzte evtl.. Vorschrift...?
Mfg, Lohengrin
11.04.2010 um 11:37 Uhr
neue Haarnetze , sind das andere als vorher? Andere Qualität , andere Farbe?
11.04.2010 um 11:53 Uhr
wir hatten schon haarnetze und diese sind eigentlich auch gut.Ja kittel und Haarnetze sind vorschrift bei uns.Die Jahre die ich jetzt dort arbeite hatten wir schon immer welche.Nur halt dann keine wegwerfhaarnetze!!Die neuen Haarnetze sind wegwerfhaarnetze sollen jeden 2ten tag ein neues dann benutzen.Meine Frage trotzdem nicht beantwortet.
11.04.2010 um 12:06 Uhr
was ist schlechter an den neuen?
11.04.2010 um 12:37 Uhr
steike, die Frage von Lohengrin enthält eigentlich auch die Antwort. Fragen der Arbeitskleidung unterliegen dann NICHT der Mitbestimmung, wenn sie zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Arbeitspflicht erforderlich ist. Dieses scheint mir bei Euch der Fall zu sein.
11.04.2010 um 12:47 Uhr
um es anders auszudrücken
wenn dem AG kein Spielraum bleibt aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gibts auch keine Mitbestimmung
d.h. Haarnetz ja, nein, keine Mitbestimmung, wenn gesetzlich/durch BG vorgeschrieben
Farbe, Beschaffenheit, Modell etc. Mitbestimmung, wenn es verschiedene Alternativen gibt
11.04.2010 um 12:48 Uhr
nicoline,
...bei der Farbe der Haarnetze könnte man drüber streiten.;-))
11.04.2010 um 13:00 Uhr
former, ridgeback, ja, ich habe mich ungenau ausgedrückt ;-))
11.04.2010 um 18:27 Uhr
vielen dank euch und somit kann ich leider keinen stunk machen gegenüber dem Arbeitgeber.sonst hätte ich ihn mit unserem BR unter druck setzen können.
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